Wohn-Riester ermoeglicht die foerderunschädliche Entnahme des Riester-Guthabens fuer die Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie. Geben Sie Ihr Eigenkapital, das vorhandene Riester-Guthaben und den geplanten Jahresbeitrag ein, um die staatliche Foerderung zu berechnen.
Eigenkapital gesamt
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Eigenkapital
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Ihre Aufschlüsselung
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Was ist Wohn-Riester und wer ist foerderberechtigt?
Wohn-Riester ist die wohnungswirtschaftliche Verwendung des angesparten Riester-Vertragskapitals. Alle Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte und ihnen Gleichgestellte koennen gefoerdertes Kapital steuerneutral entnehmen, sofern es fuer eine selbst genutzte Wohnimmobilie in Deutschland eingesetzt wird. Das entnommene Guthaben wird auf einem steuerlichen Wohnfoerderkonto erfasst und im Rentenalter nachgelagert besteuert. Die Entnahme ist ab 3.000 EUR moeglich und kann das gesamte angesammelte Kapital umfassen.
Wie setzt sich die staatliche Foerderung zusammen?
Die jaehrliche Foerderung besteht aus der Grundzulage von 175 EUR sowie der Kinderzulage von je 185 EUR pro kindergeldberechtigtem Kind. Zusaetzlich koennen Sparer mit hoeheren Grenzsteuersaetzen einen Sonderausgabenabzug nach Paragraph 10a EStG geltend machen. Der steuerliche Vorteil ergibt sich vereinfacht als Produkt aus dem ueber die Zulagen hinausgehenden Eigenbeitrag und dem angenommenen Grenzsteuersatz von 35 Prozent. Die Gesamtfoerderung aus Zulagen und Steuervorteil kann den effektiven Aufwand deutlich reduzieren.
Wie wird das Wohnfoerderkonto versteuert?
Das Wohnfoerderkonto wird jaehrlich um zwei Prozent aufgezinst und erhoeh sich so bis zum Rentenbeginn. Ab dem 67. Lebensjahr muss der aufgelaufene Betrag versteuert werden. Moeglichkeit eins ist die Einmalversteuerung mit einem Nachlass von 30 Prozent auf den Gesamtbetrag. Moeglichkeit zwei ist die gleichmaessige Verteilung auf Jahresraten bis zum vollendeten 85. Lebensjahr. Massgeblich ist der persoenliche Einkommensteuersatz im Rentenalter, der in der Regel niedriger ist als im Berufsleben. Eine fruehzeitige Planung lohnt sich.
Rechenbeispiel: 50.000 EUR Eigenkapital mit Wohn-Riester
Angenommen, Sie haben 50.000 EUR Eigenkapital angespart und zusaetzlich 30.000 EUR in einem Riester-Vertrag. Durch die Entnahme des Riester-Guthabens steigt Ihr effektives Eigenkapital auf 80.000 EUR. Bei einem Jahresbeitrag von 2.100 EUR und keinen Kindern betraegt die Grundzulage 175 EUR. Der Steuervorteil auf den ueber die Zulage hinausgehenden Beitrag liegt bei rund 675 EUR. Die Gesamtfoerderung betraegt damit etwa 850 EUR pro Jahr. Auf zehn Jahre hochgerechnet summiert sich das auf ueber 8.500 EUR staatliche Unterstuetzung, die den effektiven Eigenaufwand erheblich reduziert.