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Brutto-Netto-Rechner 2025

Berechnet das Nettogehalt aus dem Brutto fuer die Steuerklassen I, III, IV und V (gesetzlich versichert): Lohnsteuer nach dem amtlichen Verfahren, Solidaritaetszuschlag, Kirchensteuer und alle vier Sozialabgaben.

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Nettogehalt aus dem Brutto, fuer die Steuerklassen I, III, IV und V, gesetzlich versichert.

Netto pro Monat

Lohnsteuer

Solidaritaetszuschlag

Kirchensteuer

Sozialabgaben gesamt

Vom Brutto zum Netto, Schritt fuer Schritt

Zwischen dem Bruttolohn auf dem Arbeitsvertrag und dem Betrag auf dem Konto liegen zwei grosse Abzuege: die Sozialversicherung und die Lohnsteuer. Zuerst gehen die vier Sozialbeitraege ab, die sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen. Dann ermittelt der Arbeitgeber die Lohnsteuer nach dem amtlichen Verfahren, indem er vom Brutto die Pauschbetraege und die Vorsorgepauschale abzieht und auf den Rest den Einkommensteuertarif anwendet. Dieser Rechner bildet genau dieses Verfahren fuer die Steuerklasse I ab und setzt eine gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung voraus.

4.000 Euro brutto, ledig, kinderlos

Ein lediger, kinderloser Arbeitnehmer in Steuerklasse I mit 4.000 Euro Brutto im Monat und einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent zahlt rund 862 Euro Sozialabgaben und etwa 536 Euro Lohnsteuer im Monat. Solidaritaetszuschlag faellt nicht an, weil die Lohnsteuer unter der Freigrenze bleibt. Ohne Kirchensteuer bleiben rund 2.602 Euro netto. Mit Kindern sinkt der Pflegebeitrag, das Netto steigt leicht; mit Kirchensteuer faellt es etwas niedriger aus.

Bruttogehalt4.000 EUR
Sozialabgaben (Arbeitnehmer, 21,55 %)862 EUR
Lohnsteuer536 EUR
Solidaritaetszuschlag0 EUR
Netto2.602 EUR

Die Steuerklassen im Vergleich

Die Steuerklasse aendert nicht die Sozialabgaben, aber die Hoehe der Lohnsteuer und damit das monatliche Netto. Bei 4.000 Euro brutto, kinderlos und ohne Kirchensteuer ergeben sich diese Werte. Klasse IV entspricht rechnerisch Klasse I. Klasse III nutzt den Splittingtarif und zahlt am wenigsten, Klasse V am meisten, weil dort kein Grundfreibetrag angesetzt wird.

SteuerklasseLohnsteuer/MonatNetto/Monat
I (ledig)535,58 EUR2.602,42 EUR
III (Splittingtarif)214,83 EUR2.923,17 EUR
IV (wie Klasse I)535,58 EUR2.602,42 EUR
V (ohne Grundfreibetrag)958,00 EUR2.180,00 EUR

Wichtig: Die Kombination III und V lohnt sich vor allem, wenn die Einkommen weit auseinanderliegen. Die unterm Strich faellige Jahressteuer ist von der Steuerklasse unabhaengig; sie wird ueber die Einkommensteuererklaerung endgueltig festgesetzt. Die Steuerklasse steuert nur, wie viel davon schon monatlich einbehalten wird.

Die Vorsorgepauschale, das Herz der Lohnsteuer

Die Lohnsteuer wird nicht auf das volle Brutto erhoben. Davor zieht das Finanzamt die Vorsorgepauschale ab, eine Pauschale fuer Ihre Vorsorgeaufwendungen. Sie besteht aus dem vollen Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung und einem Teilbetrag fuer Kranken- und Pflegeversicherung, wobei bei der Krankenversicherung der ermaessigte Beitragssatz von 7,0 Prozent plus der halbe Zusatzbeitrag angesetzt wird. Diese Pauschale senkt das zu versteuernde Einkommen spuerbar und ist der Grund, warum die Lohnsteuer niedriger ausfaellt, als ein simpler Tarif auf das Brutto vermuten liesse.

Warum weicht mein echtes Netto leicht ab?

Dieser Rechner gilt fuer Steuerklasse I und gesetzlich Versicherte und nutzt das amtliche Jahresverfahren nach Paragraf 39b EStG. Im Einzelfall koennen Kinderfreibetraege, eine andere Steuerklasse, eine private Krankenversicherung, geldwerte Vorteile oder das abweichende Pflegerecht in Sachsen zu kleinen Unterschieden fuehren. Fuer eine verbindliche Auskunft ist die Lohnabrechnung des Arbeitgebers massgeblich.

Frequently asked questions

Wie wird das Netto aus dem Brutto berechnet?
Vom Bruttolohn gehen zuerst die vier Sozialabgaben ab: Renten- (9,3%), Arbeitslosen- (1,3%), Kranken- (7,3% plus halber Zusatzbeitrag) und Pflegeversicherung (1,8%, fuer Kinderlose 2,4%). Fuer die Lohnsteuer wird das zu versteuernde Einkommen gebildet, indem vom Brutto der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, der Sonderausgaben-Pauschbetrag und die Vorsorgepauschale abgezogen werden; darauf wird der Einkommensteuertarif nach Paragraf 32a angewendet. Dazu kommen Solidaritaetszuschlag und, falls zutreffend, Kirchensteuer. Was uebrig bleibt, ist das Netto.
Welche Steuerklasse waehle ich?
Steuerklasse I gilt fuer Ledige, IV fuer Verheiratete mit aehnlichem Einkommen (rechnerisch wie Klasse I). Steuerklasse III bekommt der besser verdienende Ehepartner und zahlt wenig Lohnsteuer, weil der Splittingtarif angewendet wird; der andere Partner nimmt dann Klasse V mit hoher Lohnsteuer, da kein Grundfreibetrag beruecksichtigt wird. Die Klassen III und V ergeben nur zusammen Sinn und gleichen sich bei der Steuererklaerung wieder aus.
Warum zahlt Steuerklasse V so viel Lohnsteuer?
In Klasse V wird der Grundfreibetrag nicht beruecksichtigt, weil ihn schon der Partner in Klasse III nutzt. Die Lohnsteuer folgt der Sonderformel des Paragraf 39b Abs. 2 Satz 7 EStG: dem Zweifachen der Differenz zwischen der Steuer auf das 1,25-fache und das 0,75-fache des zu versteuernden Betrags, mindestens 14 Prozent. Deshalb wirkt der Abzug hoch. Zu viel oder zu wenig gezahlte Steuer wird ueber die gemeinsame Veranlagung ausgeglichen.
Fuer welchen Fall gilt dieser Rechner?
Fuer die Steuerklassen I, III, IV und V und gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherte. Eine private Krankenversicherung, Kinderfreibetraege beim Soli oder das abweichende Pflegerecht in Sachsen fuehren zu kleinen Abweichungen. Die Lohnsteuer folgt dem amtlichen Jahresverfahren nach Paragraf 39b EStG.

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Sources

  1. Paragraf 32a EStG (Einkommensteuertarif), Lohnsteuer-Handbuch 2025, Bundesministerium der Finanzen
  2. Sozialversicherungsrechengroessen-Verordnung 2025 (Beitragsbemessungsgrenzen), Bundesministerium fuer Arbeit und Soziales
  3. Solidaritaetszuschlaggesetz 1995 (Freigrenze und Milderungszone), Bundesministerium der Finanzen
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