Nettogehalt aus dem Brutto, fuer die Steuerklassen I, III, IV und V, gesetzlich versichert.
Netto pro Monat
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Lohnsteuer
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Solidaritaetszuschlag
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Kirchensteuer
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Sozialabgaben gesamt
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Vom Brutto zum Netto, Schritt fuer Schritt
Zwischen dem Bruttolohn auf dem Arbeitsvertrag und dem Betrag auf dem Konto liegen zwei grosse Abzuege: die Sozialversicherung und die Lohnsteuer. Zuerst gehen die vier Sozialbeitraege ab, die sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen. Dann ermittelt der Arbeitgeber die Lohnsteuer nach dem amtlichen Verfahren, indem er vom Brutto die Pauschbetraege und die Vorsorgepauschale abzieht und auf den Rest den Einkommensteuertarif anwendet. Dieser Rechner bildet genau dieses Verfahren fuer die Steuerklasse I ab und setzt eine gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung voraus.
4.000 Euro brutto, ledig, kinderlos
Ein lediger, kinderloser Arbeitnehmer in Steuerklasse I mit 4.000 Euro Brutto im Monat und einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent zahlt rund 862 Euro Sozialabgaben und etwa 536 Euro Lohnsteuer im Monat. Solidaritaetszuschlag faellt nicht an, weil die Lohnsteuer unter der Freigrenze bleibt. Ohne Kirchensteuer bleiben rund 2.602 Euro netto. Mit Kindern sinkt der Pflegebeitrag, das Netto steigt leicht; mit Kirchensteuer faellt es etwas niedriger aus.
| Bruttogehalt | 4.000 EUR |
| Sozialabgaben (Arbeitnehmer, 21,55 %) | 862 EUR |
| Lohnsteuer | 536 EUR |
| Solidaritaetszuschlag | 0 EUR |
| Netto | 2.602 EUR |
Die Steuerklassen im Vergleich
Die Steuerklasse aendert nicht die Sozialabgaben, aber die Hoehe der Lohnsteuer und damit das monatliche Netto. Bei 4.000 Euro brutto, kinderlos und ohne Kirchensteuer ergeben sich diese Werte. Klasse IV entspricht rechnerisch Klasse I. Klasse III nutzt den Splittingtarif und zahlt am wenigsten, Klasse V am meisten, weil dort kein Grundfreibetrag angesetzt wird.
| Steuerklasse | Lohnsteuer/Monat | Netto/Monat |
|---|---|---|
| I (ledig) | 535,58 EUR | 2.602,42 EUR |
| III (Splittingtarif) | 214,83 EUR | 2.923,17 EUR |
| IV (wie Klasse I) | 535,58 EUR | 2.602,42 EUR |
| V (ohne Grundfreibetrag) | 958,00 EUR | 2.180,00 EUR |
Wichtig: Die Kombination III und V lohnt sich vor allem, wenn die Einkommen weit auseinanderliegen. Die unterm Strich faellige Jahressteuer ist von der Steuerklasse unabhaengig; sie wird ueber die Einkommensteuererklaerung endgueltig festgesetzt. Die Steuerklasse steuert nur, wie viel davon schon monatlich einbehalten wird.
Die Vorsorgepauschale, das Herz der Lohnsteuer
Die Lohnsteuer wird nicht auf das volle Brutto erhoben. Davor zieht das Finanzamt die Vorsorgepauschale ab, eine Pauschale fuer Ihre Vorsorgeaufwendungen. Sie besteht aus dem vollen Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung und einem Teilbetrag fuer Kranken- und Pflegeversicherung, wobei bei der Krankenversicherung der ermaessigte Beitragssatz von 7,0 Prozent plus der halbe Zusatzbeitrag angesetzt wird. Diese Pauschale senkt das zu versteuernde Einkommen spuerbar und ist der Grund, warum die Lohnsteuer niedriger ausfaellt, als ein simpler Tarif auf das Brutto vermuten liesse.
Warum weicht mein echtes Netto leicht ab?
Dieser Rechner gilt fuer Steuerklasse I und gesetzlich Versicherte und nutzt das amtliche Jahresverfahren nach Paragraf 39b EStG. Im Einzelfall koennen Kinderfreibetraege, eine andere Steuerklasse, eine private Krankenversicherung, geldwerte Vorteile oder das abweichende Pflegerecht in Sachsen zu kleinen Unterschieden fuehren. Fuer eine verbindliche Auskunft ist die Lohnabrechnung des Arbeitgebers massgeblich.