Tarifliche Einkommensteuer auf Ihr zu versteuerndes Einkommen, plus Soli und Kirchensteuer.
Steuer gesamt (ESt + Soli + KiSt)
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Einkommensteuer
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Solidaritätszuschlag
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Durchschnittssteuersatz
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Grenzsteuersatz
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Der progressive Tarif nach Paragraf 32a EStG
Die deutsche Einkommensteuer kennt keine festen Stufen wie viele andere Länder, sondern eine durchgehende Formel. Bis zum Grundfreibetrag von 12.096 Euro im Jahr 2025 bleibt das Einkommen steuerfrei. Direkt darüber beginnt der Eingangssteuersatz von 14 Prozent, der mit jedem weiteren Euro stetig ansteigt. Diese Progression läuft bis zum Spitzensteuersatz von 42 Prozent, der ab einem zu versteuernden Einkommen von 68.480 Euro greift. Sehr hohe Einkommen ab 277.826 Euro unterliegen zusätzlich der sogenannten Reichensteuer von 45 Prozent. Wichtig ist der Unterschied zwischen Grenz- und Durchschnittssteuersatz: Nur der zuletzt verdiente Euro wird mit dem hohen Grenzsatz belastet, Ihr gesamtes Einkommen jedoch mit dem deutlich niedrigeren Durchschnittssatz.
Ein lediger Single mit 45.000 Euro zu versteuerndem Einkommen
Nehmen wir einen alleinstehenden Arbeitnehmer mit einem zu versteuernden Einkommen von 45.000 Euro im Jahr 2025. Da dieser Betrag in der dritten Tarifzone liegt, wird die Steuer über die amtliche Formel berechnet. Das Ergebnis sind rund 8.961 Euro Einkommensteuer, also ein Durchschnittssteuersatz von etwa 19,9 Prozent. Der Grenzsteuersatz an dieser Stelle liegt bereits bei rund 34 Prozent. Solidaritätszuschlag fällt nicht an, weil die festgesetzte Steuer unter der Freigrenze von 19.950 Euro bleibt.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Zu versteuerndes Einkommen | 45.000 EUR |
| Einkommensteuer (Grundtarif) | 8.961 EUR |
| Solidaritätszuschlag | 0 EUR (unter Freigrenze) |
| Durchschnittssteuersatz | 19,9 % |
| Grenzsteuersatz | rund 34 % |
Grundtarif oder Splittingtarif
Verheiratete und eingetragene Lebenspartner können sich zusammen veranlagen lassen. Dann gilt der Splittingtarif: Das gemeinsame zu versteuernde Einkommen wird halbiert, die Steuer auf diese Hälfte berechnet und anschließend verdoppelt. Bei sehr unterschiedlichen Einkommen der Partner senkt das die Steuerlast spürbar, weil ein Teil des höheren Einkommens in die niedrigeren Tarifzonen des anderen Partners rutscht. Verdienen beide etwa gleich viel, bringt das Splitting kaum einen Vorteil. Dieser Rechner zeigt die reine Jahressteuer aus dem zu versteuernden Einkommen. Was vom Bruttolohn nach Sozialabgaben und Lohnsteuer netto übrig bleibt, ist eine andere Frage, für die Sie den Sozialabgaben-Rechner ergänzend nutzen.
Ist das zu versteuernde Einkommen dasselbe wie mein Bruttogehalt?
Nein. Das zu versteuernde Einkommen ist Ihr Bruttoeinkommen abzüglich Werbungskosten, Sonderausgaben wie Vorsorgeaufwendungen, außergewöhnlicher Belastungen und Freibeträge. Es liegt also in der Regel deutlich unter dem Bruttolohn. Den genauen Wert finden Sie in Ihrem Steuerbescheid; für eine Schätzung ziehen Sie grob die Sozialversicherungsbeiträge und den Arbeitnehmer-Pauschbetrag vom Brutto ab.