Kirchensteuer als Prozentsatz der Einkommensteuer, je nach Bundesland.
Kirchensteuer im Jahr
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Einkommensteuer (Basis)
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Pro Monat
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Eine Steuer auf die Steuer
Die Kirchensteuer ist keine Abgabe auf Ihr Einkommen, sondern auf Ihre Einkommensteuer. Mitglieder der katholischen oder evangelischen Kirche und einiger weiterer Religionsgemeinschaften zahlen einen Aufschlag von 8 oder 9 Prozent auf die festgesetzte Einkommensteuer. Der Satz hängt allein vom Bundesland ab: In Bayern und Baden-Württemberg sind es 8 Prozent, im übrigen Bundesgebiet 9 Prozent. Der Arbeitgeber behält die Kirchensteuer wie die Lohnsteuer direkt ein, sofern Ihre Religionszugehörigkeit hinterlegt ist.
45.000 Euro Einkommen, rund 806 Euro Kirchensteuer
Ein lediger Arbeitnehmer mit 45.000 Euro zu versteuerndem Einkommen zahlt 2025 etwa 8.961 Euro Einkommensteuer. Bei 9 Prozent Kirchensteuer ergibt das rund 806 Euro im Jahr, also rund 67 Euro im Monat. In Bayern wären es bei 8 Prozent etwa 717 Euro. Weil die gezahlte Kirchensteuer als Sonderausgabe das zu versteuernde Einkommen mindert, liegt die tatsächliche Nettobelastung nach der nächsten Veranlagung etwas niedriger.
Was ändert ein Kirchenaustritt?
Mit dem formellen Austritt beim Standesamt oder Amtsgericht endet die Kirchensteuerpflicht ab dem Folgemonat, je nach Bundesland. Das spart die volle Kirchensteuer, beendet aber zugleich die Mitgliedschaft mit allen Folgen wie kirchlichen Amtshandlungen. Der Rechner berücksichtigt eine mögliche Minderung durch Kinderfreibeträge nicht, weshalb die tatsächliche Bemessungsgrundlage bei Familien abweichen kann.