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Minijob-Rechner 2025

Minijob-Abgaben sofort berechnen: Arbeitgeberabgaben, Rentenversicherungsanteil und Nettolohn auf einen Blick. Grenze 556 EUR/Monat 2025.

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Liegt Ihr Verdienst innerhalb der Minijob-Grenze? Geben Sie den monatlichen Verdienst ein und der Rechner zeigt Ihnen sofort die Arbeitgeberabgaben, den Rentenversicherungsanteil und Ihren Nettolohn.

Minijob-Status

Arbeitgeberabgaben (ca. 31,47 %)

Arbeitnehmer-RV-Anteil (3,6 %)

Netto für den Arbeitnehmer

Ihre Aufschlüsselung

Aktualisiert sich live
PositionBetrag

Rechenbeispiel: Minijob-Grenze 556 Euro

Bei 556 EUR (Minijob-Grenze 2025) zahlt der Arbeitgeber rund 174,97 EUR Pauschalabgaben (31,47 %). Ohne Befreiung zahlt der Arbeitnehmer 3,6 % Rentenversicherung (20,02 EUR) und behält 535,98 EUR; mit Befreiung die vollen 556,00 EUR. Über 556 EUR im Monat liegt kein Minijob mehr vor.

Die Pauschalabgaben trägt allein der Arbeitgeber und werden direkt an die Minijob-Zentrale abgeführt. Für den Arbeitnehmer fällt keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherung an, sofern er sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt oder der Arbeitgeber die Pauschalsteuer übernimmt. Der Minijob ist daher vor allem für Nebenverdienste, Studenten und Rentner attraktiv.

Wie der Rechner funktioniert

Der Rechner ruft die Funktion deMinijob aus dem verifizierten Datensatz für 2025 auf. Eingaben sind der monatliche Verdienst und die Angabe, ob eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht vorliegt. Die Funktion liefert Arbeitgeberabgaben, Arbeitnehmer-RV-Anteil und Nettolohn. Die Minijob-Grenze wird direkt aus der Konstante DE_MINIJOB_GRENZE eingelesen. Keine Sätze oder Beträge sind im Seitencode eingetragen; alle Werte stammen aus der Datenquelle.

Frequently asked questions

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2025?
Die Minijob-Grenze liegt 2025 bei 556 Euro pro Monat. Wer regelmäßig mehr verdient, wird sozialversicherungspflichtig. Die Grenze ist dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt und kann sich zum Jahreswechsel ändern.
Was zahlt der Arbeitgeber beim Minijob?
Der Arbeitgeber trägt die Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale. Diese umfassen pauschale Rentenversicherung (15 %), pauschale Krankenversicherung (13 %), pauschale Lohnsteuer (2 %) sowie Umlagen und Beiträge zur Insolvenzgeldumlage. Insgesamt beträgt die Belastung rund 31,47 Prozent des Verdienstes.
Kann man sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen?
Ja. Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, können sich aber von dieser Pflicht befreien lassen. Wer sich befreit, zahlt keinen Eigenanteil (3,6 Prozent), erwirbt aber auch keine vollwertigen Rentenanwartschaften. Für die meisten Arbeitnehmer mit langer Erwerbsbiografie ist die Beibehaltung der Rentenversicherungspflicht sinnvoll.
Darf man mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben?
Grundsätzlich ja, aber nur einer davon bleibt ein Minijob. Wer mehrere geringfügige Beschäftigungen ausübt, werden die Verdienste zusammengerechnet. Übersteigt die Summe die Minijob-Grenze von 556 Euro monatlich, wird die gesamte Beschäftigung sozialversicherungspflichtig. Eine Ausnahme gilt, wenn bereits eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung vorliegt: Dann bleibt ein einziger Minijob daneben anrechnungsfrei.

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