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Arbeitslosengeld-I-Rechner

Wie hoch ist Ihr Arbeitslosengeld I? Bruttogehalt und Steuerklasse eingeben, sofort das pauschalierte Nettoentgelt und den monatlichen ALG-I-Betrag ablesen.

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Wie viel Arbeitslosengeld I wuerden Sie erhalten? Geben Sie Ihr letztes Bruttomonatsgehalt und Ihre Steuerklasse ein, und der Rechner zeigt Ihnen das pauschalierte Nettoentgelt sowie den monatlichen ALG-I-Betrag sofort an.

Arbeitslosengeld I pro Monat

Pauschaliertes Nettoentgelt

Leistungssatz

Ihre Aufschlüsselung

Aktualisiert sich live
PositionBetrag

Rechenbeispiel: 3.000 EUR Brutto, Steuerklasse I

Bei 3.000 EUR Brutto, Steuerklasse I, ohne Kind betraegt das pauschalierte Nettoentgelt 2.093,50 EUR; davon 60 % ergeben 1.256,10 EUR Arbeitslosengeld im Monat. Mit Kind sind es 67 %, also 1.402,64 EUR.

Das pauschalierte Netto = Brutto minus 20 % Sozialversicherungspauschale minus Lohnsteuer (nach Steuerklasse) minus Soli.

Rechenposition Betrag (Klasse I, ohne Kind)
Bruttogehalt 3.000,00 EUR
minus SV-Pauschale (20 %) 600,00 EUR
minus Lohnsteuer (Klasse I) ca. 285,67 EUR
minus Solidaritaetszuschlag 0,00 EUR
= Pauschaliertes Nettoentgelt 2.093,50 EUR
ALG I ohne Kind (60 %) 1.256,10 EUR
ALG I mit Kind (67 %) 1.402,64 EUR

Wie der Rechner funktioniert

Der Rechner ermittelt das Arbeitslosengeld I in drei Schritten. Zuerst wird die SV-Pauschale von 20 Prozent des Bruttogehalts abgezogen. Dann folgt die Lohnsteuer nach der gewaehlten Steuerklasse, berechnet nach dem amtlichen Jahresverfahren (Paragraf 39b EStG). Der verbleibende Betrag ist das pauschalierte Nettoentgelt (Leistungsentgelt). Darauf werden 60 Prozent (ohne Kind) oder 67 Prozent (mit Kind) als monatliches ALG I angewendet. Alle Berechnungsgrundlagen stammen aus dem verifizierten Datensatz fuer 2025 und werden nicht im Seitencode hardcodiert.

Der Rechner liefert eine Schatzung auf Basis des eingegebenen Bruttomonatsgehalts. Der tatsaechliche ALG-I-Bescheid der Bundesagentur fuer Arbeit kann abweichen, weil dort das individuelle Bemessungsentgelt aus den letzten zwolf Monaten ermittelt wird und ggf. weitere Abzuege oder Freibetraege zum Tragen kommen.

Frequently asked questions

Wie wird das Arbeitslosengeld I berechnet?
Das Arbeitslosengeld I richtet sich nach dem pauschalierten Nettoentgelt. Ausgangspunkt ist das versicherungspflichtige Bruttoentgelt aus den letzten zwölf Monaten vor der Arbeitslosigkeit, begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrenze. Davon werden 20 Prozent als Sozialversicherungspauschale sowie die Lohnsteuer und der Solidaritätszuschlag nach der maßgeblichen Steuerklasse abgezogen. Von diesem pauschalierten Nettoentgelt erhalten Bezieher ohne Kind 60 Prozent, Bezieher mit Kind 67 Prozent als monatliches ALG I.
Wie lange wird Arbeitslosengeld I gezahlt?
Die Bezugsdauer richtet sich nach der versicherungspflichtigen Beschäftigungszeit in den letzten fünf Jahren und dem Lebensalter. Sie betraegt mindestens 6 Monate (nach 12 Monaten Versicherungszeit) und maximal 24 Monate (ab 58 Jahren und mindestens 48 Monaten Versicherungszeit). Wer juenger als 50 Jahre alt ist, kann hoechstens 12 Monate ALG I beziehen, selbst bei laengerer Versicherungszeit.
Welche Steuerklasse gilt beim Arbeitslosengeld I?
Die Bundesagentur fuer Arbeit verwendet die Steuerklasse, die zum Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs gespeichert ist. Fuer die Berechnung des Leistungsentgelts sind die Steuerklassen I, III, IV und V moeglich; Steuerklasse II und VI sind im ALG-I-Verfahren nicht vorgesehen. Ein Wechsel der Steuerklasse kann die Hoehe des ALG I beeinflussen, ist aber an strenge Voraussetzungen geknuepft.
Was ist der Unterschied zwischen ALG I und ALG II (Buergergeld)?
Das Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung und richtet sich nach dem frueheren Verdienst. Anspruch hat nur, wer in den letzten zwei Jahren mindestens zwoelf Monate sozialversicherungspflichtig beschaeftigt war. Das Buergergeld (frueheres ALG II) ist eine steuerfinanzierte Grundsicherung, die unabhaengig von frueheren Beitraegen bei Beduerftigkeit gewahrt wird. Wer ALG I bezieht und damit den Bedarf nicht decken kann, hat unter Umstaenden ergaenzend Anspruch auf Buergergeld.

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