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Abfindungsrechner mit Fünftelregelung

Berechnen Sie die Einkommensteuer auf Ihre Abfindung mit und ohne Fünftelregelung (§ 34 EStG) und ermitteln Sie Ihre Steuerersparnis.

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Wie viel Einkommensteuer zahlen Sie auf Ihre Abfindung, und wie viel sparen Sie durch die Fünftelregelung nach § 34 EStG?

Steuer auf die Abfindung mit Fünftelregelung

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Steuer ohne Fünftelregelung

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Ersparnis durch Fünftelregelung

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Abfindung (EUR) Steuer mit Fünftelregelung Steuer ohne Fünftelregelung Ersparnis

Rechenbeispiel: 40.000 EUR Einkommen, 50.000 EUR Abfindung

Bei 40.000 EUR zu versteuerndem Einkommen und 50.000 EUR Abfindung beträgt die Einkommensteuer auf die Abfindung mit Fünftelregelung rund 16.855 EUR, ohne Fünftelregelung rund 19.568 EUR. Die Fünftelregelung spart also etwa 2.713 EUR.

So funktioniert die Berechnung im Detail:

  • Ein Fünftel der Abfindung: 50.000 geteilt durch 5 = 10.000 EUR
  • Einkommen plus ein Fünftel: 40.000 plus 10.000 = 50.000 EUR
  • Einkommensteuer auf 50.000 EUR minus Steuer auf 40.000 EUR ergibt die Mehrsteuer für ein Fünftel
  • Diese Mehrsteuer wird verfünffacht, um die Steuer auf die gesamte Abfindung zu erhalten
  • Ohne Fünftelregelung: Steuer auf 40.000 plus 50.000 = 90.000 EUR, abzüglich der Steuer auf das Grundeinkommen

Wichtig: Seit 2025 wird die Fünftelregelung nicht mehr im Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber berücksichtigt. Sie wird erst bei der Veranlagung (Steuererklärung) angewandt. Arbeitnehmer, die eine Abfindung erhalten haben, sollten daher unbedingt eine Steuererklärung einreichen.

Die Tabelle zeigt: Bei höheren Abfindungen ist die absolute Ersparnis in der Regel größer, weil der Progressionssprung stärker ins Gewicht fällt. Alle Werte sind Näherungswerte auf Basis des Grundtarifs 2026 und setzen ein zu versteuerndes Grundeinkommen von 40.000 EUR voraus. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag sind nicht enthalten.

Wie der Rechner funktioniert

Der Rechner verwendet die Fünftelregelung nach § 34 EStG. Ein Fünftel der Abfindung wird dem zu versteuernden Grundeinkommen zugerechnet. Die daraus resultierende Mehrsteuerlast wird berechnet und verfünffacht. Das Ergebnis ist die Einkommensteuer, die auf die Abfindung entfällt.

Zum Vergleich wird die Steuer ohne Fünftelregelung berechnet: Dabei wird die gesamte Abfindung direkt zum Grundeinkommen addiert, und die Steuer auf diesen Gesamtbetrag abzüglich der Steuer auf das Grundeinkommen allein ergibt die Vergleichssteuer. Die Differenz zwischen beiden Werten ist die Ersparnis. Alle Berechnungen basieren auf dem deutschen Einkommensteuertarif 2026 (Grundtarif). Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und individuelle Freibeträge werden nicht berücksichtigt. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an einen Steuerberater.

Frequently asked questions

Was ist die Fünftelregelung?
Die Fünftelregelung (§ 34 EStG) ist eine steuerliche Vergünstigung für außerordentliche Einkünfte wie Abfindungen. Ein Fünftel der Abfindung wird dem zu versteuernden Einkommen zugerechnet, die daraus resultierende Mehrsteuerlast wird berechnet und dann verfünffacht. Da der Einkommensteuertarif progressiv ist, führt dies bei vielen Steuerpflichtigen zu einer niedrigeren Steuerbelastung als die direkte Versteuerung der vollen Abfindung.
Gilt die Fünftelregelung noch beim Lohnsteuerabzug?
Nein. Seit 2025 wird die Fünftelregelung nicht mehr vom Arbeitgeber im laufenden Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Die Vergünstigung wird ausschließlich im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung (Steuererklärung) gewährt. Arbeitnehmer müssen daher eine Steuererklärung abgeben, um von der Regelung zu profitieren.
Für wen lohnt sich die Fünftelregelung besonders?
Die Fünftelregelung lohnt sich vor allem dann, wenn die Abfindung deutlich höher ist als das reguläre Jahreseinkommen und der Steuerpflichtige dadurch ohne Vergünstigung in einen deutlich höheren Steuersatz rutscht. Je größer der Progressionssprung, desto höher die Ersparnis. Bei sehr niedrigem Grundeinkommen oder wenn die Abfindung nur geringfügig über der Grenze des Spitzensteuersatzes liegt, kann die Ersparnis gering ausfallen.
Sind Sozialabgaben auf die Abfindung zu zahlen?
In der Regel sind Abfindungen, die wegen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, sozialversicherungsfrei. Es fallen also keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung an. Ausnahmen gelten, wenn die Abfindung Entgeltcharakter hat, etwa wenn sie als Ausgleich für nicht genommenen Urlaub oder offene Gehaltsansprüche gezahlt wird. Für verbindliche Auskunft empfiehlt sich eine Prüfung durch einen Steuerberater oder die zuständige Krankenkasse.

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