Steuer auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne nach Sparer-Pauschbetrag.
Steuer gesamt
—
Steuerpflichtig nach Pauschbetrag
—
Netto-Ertrag
—
Pauschal 25 Prozent, unabhängig vom Einkommen
Anders als Arbeitseinkommen werden private Kapitalerträge nicht mit dem persönlichen Steuersatz, sondern pauschal mit 25 Prozent Abgeltungsteuer belastet. Das gilt für Zinsen, Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren. Hinzu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Steuer und, wer kirchensteuerpflichtig ist, 8 oder 9 Prozent Kirchensteuer. Ohne Kirche liegt die effektive Belastung bei 26,375 Prozent. Die Bank behält die Steuer in der Regel automatisch ein und führt sie ans Finanzamt ab, sodass die Erträge bereits versteuert auf Ihrem Konto landen.
3.000 Euro Erträge, 1.000 Euro Freibetrag
Angenommen, Sie erzielen 3.000 Euro Kapitalerträge und haben den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro noch frei. Dann sind nur 2.000 Euro steuerpflichtig. Darauf fallen 500 Euro Abgeltungsteuer an, plus 27,50 Euro Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer also 527,50 Euro. Vom Bruttoertrag bleiben Ihnen damit 2.472,50 Euro. Der Freibetrag wirkt wie ein Geschenk: Hätten Sie keinen Freistellungsauftrag gestellt, würden auch die ersten 1.000 Euro besteuert, und die Steuer läge rund 264 Euro höher.
| Kapitalerträge | 3.000,00 EUR |
| Sparer-Pauschbetrag | 1.000,00 EUR |
| Steuerpflichtig | 2.000,00 EUR |
| Abgeltungsteuer 25 % | 500,00 EUR |
| Solidaritätszuschlag 5,5 % | 27,50 EUR |
| Netto-Ertrag | 2.472,50 EUR |
Lohnt die Günstigerprüfung?
Wer einen persönlichen Grenzsteuersatz unter 25 Prozent hat, etwa bei niedrigem Gesamteinkommen, kann in der Steuererklärung die Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt versteuert die Kapitalerträge dann mit dem niedrigeren persönlichen Satz statt mit der Abgeltungsteuer. Bei Kirchensteuerpflicht senkt die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer die Bemessungsgrundlage leicht, weshalb dieser Rechner die ermäßigte Formel nach Paragraf 32d EStG anwendet.