Grunderwerbsteuer berechnen: Kaufpreis eingeben, Bundesland wählen, sofort den einmaligen Steuerbetrag und den Steuersatz ablesen. Alle 16 Bundesländer 2025.
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer bei Ihrem Immobilienkauf? Geben Sie den Kaufpreis ein, wählen Sie das Bundesland, und der Rechner zeigt Ihnen den Steuerbetrag und den angewendeten Satz sofort an.
Grunderwerbsteuer
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Angewendeter Steuersatz
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Your breakdown
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Bundesland
Steuersatz
Steuer bei 400.000 EUR
Rechenbeispiel: Kaufpreis 400.000 Euro
Kaufpreis 400.000 EUR in Nordrhein-Westfalen (6,5 %) ergibt 26.000 EUR Grunderwerbsteuer; in Bayern (3,5 %) wären es 14.000 EUR.
Die Grunderwerbsteuer ist eine Ländersteuer und fällt beim Kauf einmalig an. Jedes Bundesland legt seinen Satz selbst fest. Der Betrag gehört zu den Kaufnebenkosten und ist zusammen mit Notarkosten und gegebenenfalls Maklergebühren bei der Eigenkapitalplanung zu berücksichtigen.
Die Tabelle zeigt alle 16 Bundesländer mit ihrem jeweiligen Grunderwerbsteuersatz und dem daraus resultierenden Steuerbetrag bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro. Bayern hat mit 3,5 Prozent den niedrigsten Satz; Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen liegen mit 6,5 Prozent an der Spitze. Die Unterschiede können bei einem typischen Kaufpreis mehrere Tausend Euro ausmachen.
Wie der Rechner funktioniert
Der Rechner multipliziert den eingegebenen Kaufpreis mit dem Grunderwerbsteuersatz des gewählten Bundeslandes. Die Sätze stammen aus dem verifizierten Datensatz für 2025 und werden nicht im Seitencode eingetragen, sondern direkt aus der Datenquelle eingelesen. Das Ergebnis ist die einmalig fällige Grunderwerbsteuer vor möglichen Befreiungen oder Vergünstigungen. Befreiungen (zum Beispiel unter Ehegatten oder bei Erbschaften) sind nicht berücksichtigt; für diese Fälle wenden Sie sich bitte an einen Notar oder Steuerberater.
Frequently asked questions
Was ist die Grunderwerbsteuer?
Die Grunderwerbsteuer ist eine Ländersteuer, die beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie einmalig anfällt. Sie wird auf den Kaufpreis berechnet und ist Teil der Kaufnebenkosten. Der Steuersatz wird von jedem Bundesland eigenständig festgelegt und liegt 2025 zwischen 3,5 Prozent in Bayern und 6,5 Prozent in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Wer zahlt die Grunderwerbsteuer?
In der Regel trägt die Grunderwerbsteuer der Käufer. Sie wird nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags vom zuständigen Finanzamt festgesetzt. Die Steuer ist innerhalb von vier Wochen nach dem Steuerbescheid zu entrichten. Erst nach Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die für die Eintragung ins Grundbuch benötigt wird.
Kann man die Grunderwerbsteuer sparen?
Unter bestimmten Umständen gibt es Befreiungen, etwa beim Erwerb unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern, bei Erbschaften und Schenkungen sowie bei bestimmten Umstrukturierungen im Konzern. Ob eine Befreiung greift, hängt vom Einzelfall ab. Für steuerliche Gestaltungsfragen wenden Sie sich an einen Steuerberater oder Notar.
Wann ist die Grunderwerbsteuer fällig?
Das Finanzamt setzt die Grunderwerbsteuer nach notarieller Beurkundung des Kaufvertrags fest und schickt einen Steuerbescheid. Die Steuer ist in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Bescheiddatum zu bezahlen. Erst nach vollständiger Zahlung stellt das Finanzamt die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, ohne die keine Eintragung als neuer Eigentümer ins Grundbuch möglich ist.