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Wohngeld 2025 Rechner Deutschland

Berechnen Sie Ihren Wohngeld-Anspruch 2025. Miethoehoechstbetrag, Haushaltseinkommen und monatlicher Zuschuss.

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Ermitteln Sie Ihren monatlichen Wohngeld-Anspruch 2025. Tragen Sie Haushaltseinkommen, Mitgliederzahl und Kaltmiete ein. Der Rechner zeigt den anerkannten Mietbetrag, den monatlichen Zuschuss und den Jahresbetrag sofort an.

Hinweis: Vereinfachte Berechnung. Der tatsaechliche Wohngeld-Bescheid kann abweichen.

Wohngeld monatlich

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Haushaltseinkommen

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Anerkannte Miete

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Wohngeld

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Wohngeld pro Jahr

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Ihre Aufschlüsselung

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PositionBetrag

Was ist Wohngeld?

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete fuer Haushalte mit geringem Einkommen. Es wird nicht aus dem Sozialsystem finanziert, sondern als eigenstlaendige Leistung nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) gewaehrt. Anspruchsberechtigt sind Mieterinnen und Mieter, die keinen Buergergeld- oder Sozialhilfebescheid erhalten.

Einkommensgrenzen und Miethoechstbetraege 2025

Die Einkommensgrenze haengt von der Haushaltsmitgliederzahl ab: Ein-Personen-Haushalt 1.283 Euro, Zwei-Personen-Haushalt 1.751 Euro, Drei-Personen-Haushalt 2.218 Euro, Vier-Personen-Haushalt 2.703 Euro netto pro Monat. Liegt das Einkommen mehr als 20 Prozent ueber dieser Grenze, besteht kein Anspruch. Die Miethoechstbetraege begrenzen die anerkannte Miete unabhaengig vom tatsaechlichen Mietvertrag.

Wie der Rechner funktioniert

Der Rechner vergleicht das Haushaltsnettoeinkommen mit der Einkommensgrenze fuer die angegebene Haushaltsmitgliederzahl. Uebersteigt das Einkommen die Grenze um mehr als 20 Prozent, wird kein Wohngeld ausgewiesen. Andernfalls wird die anerkannte Miete als Minimum aus tatsaechlicher Miete und Miethoechstbetrag ermittelt. Das Wohngeld berechnet sich vereinfacht als 40 Prozent der anerkannten Miete abzueglich 10 Prozent des Haushaltseinkommens, mindestens null. Die Formel ist eine Naeherung; die Wohngeldbehörde verwendet die vollstaendige Formel nach Anlage 1 WoGG.

Wohngeld beantragen

Den Antrag stellen Sie schriftlich bei der Wohngeldbehörde Ihrer Gemeinde. Unterlagen: aktueller Mietvertrag, Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder der letzten 12 Monate, Personalausweise. Die Bearbeitungszeit betraegt in der Regel vier bis acht Wochen. Wohngeld wird erst ab dem Antragsmonat gewaehrt, rueckwirkende Zahlungen sind nicht moeglich.

Frequently asked questions

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
Wohngeld erhalten Haushalte mit geringem Einkommen, die keine Sozialtransfers wie Buergergeld beziehen. Entscheidend sind Haushaltseinkommen, Haushaltsmitglieder und die angemessene Miete. Der Anspruch entfaellt, wenn das Einkommen die Einkommensgrenze deutlich uebersteigt.
Wie hoch ist der Miethoechstbetrag 2025?
Die Miethoechstbetraege fuer 2025 richten sich nach der Haushaltsmitgliederzahl: Ein-Personen-Haushalt 404 Euro, Zwei-Personen-Haushalt 490 Euro, Drei-Personen-Haushalt 580 Euro, Vier-Personen-Haushalt 670 Euro. Betraege ueber diesem Limit werden nicht beruecksichtigt.
Wie wird das Wohngeld berechnet?
Das Wohngeld ergibt sich vereinfacht aus der anerkannten Miete multipliziert mit 0,40 abzueglich 10 Prozent des Haushaltseinkommens. Liegt das Einkommen mehr als 20 Prozent ueber der Einkommensgrenze, entfaellt der Anspruch vollstaendig. Die verbindliche Berechnung erfolgt durch die zustaendige Wohngeldbehörde.
Wie beantrage ich Wohngeld?
Den Antrag stellen Sie bei der Wohngeldbehörde Ihrer Gemeinde oder Ihres Landkreises. Benoetigt werden Einkommensnachweise, der Mietvertrag sowie Angaben zu allen Haushaltsmitgliedern. Der Rechner liefert eine erste Orientierung; der tatsaechliche Bescheid kann abweichen.

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Sources

  1. SGB XI Paragraf 55 Beitragssatz, Pflege-Beitragssatzanpassungsgesetz 2023, Bundesministerium fuer Gesundheit
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