Berechnen Sie als Freiberufler Ihre Steuerlast 2025: Einkommensteuer nach EStG Paragraf 18, gesetzliche Krankenversicherung und Rentenversicherung auf Basis Ihrer Einnahmen und Betriebsausgaben.
Nettogewinn (nach Steuern und SV)
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Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben)
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Einkommensteuer (EStG)
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KV und RV (ca.)
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Netto nach Abgaben
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Ihre Aufschlüsselung
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Freiberufler und das Einkommensteuergesetz Paragraf 18
Wer freiberuflich taetig ist, unterliegt nach Paragraf 18 EStG der Einkommensteuer auf Einkuenfte aus selbststaendiger Arbeit. Anders als Gewerbetreibende zahlen Freiberufler keine Gewerbesteuer, was einen erheblichen Kostenvorteil darstellt. Die Steuer wird auf den Gewinn berechnet, also auf die Differenz aus Einnahmen und Betriebsausgaben. Als Betriebsausgaben gelten alle Kosten, die betrieblich veranlasst sind, zum Beispiel Bueromaterialien, Software, Fortbildungen, anteilige Miete fuer ein Arbeitszimmer oder Fahrtkosten zu Kunden.
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung als Gewinnermittlung
Die meisten Freiberufler nutzen die einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR) nach Paragraf 4 Absatz 3 EStG. Dabei werden Einnahmen zum Zeitpunkt des Zuflusses und Ausgaben zum Zeitpunkt des Abflusses erfasst. Das ist deutlich einfacher als eine doppelte Buchfuehrung und ausreichend, solange der Umsatz bestimmte Grenzen nicht ueberschreitet. Der Gewinn aus der EAR bildet die Bemessungsgrundlage fuer die Einkommensteuer. Vom Gewinn werden noch der Grundfreibetrag sowie etwaige Sonderausgaben oder aussergewoehnliche Belastungen abgezogen, bevor der Steuertarif angewendet wird.
Kranken- und Rentenversicherung fuer Freiberufler
Freiberufler sind in Deutschland nicht automatisch in der gesetzlichen Sozialversicherung pflichtversichert. Sie muessen sich eigenstaendig absichern. Fuer die Krankenversicherung koennen sie sich freiwillig gesetzlich versichern (aktueller Beitragssatz 2025 inklusive Zusatzbeitrag ca. 15,4 Prozent des Einkommens, maximal aus der Beitragsbemessungsgrenze) oder eine private Krankenversicherung abschliessen. Bestimmte Berufsgruppen wie Aerzte, Anwaeaelte oder Lehrer sind unter Umstaenden in berufsstaendischen Versorgungswerken pflichtversichert und zahlen dort Rentenversicherungsbeitraege. Alle anderen koennen sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern oder private Altersvorsorge betreiben.
Einkommensteuer-Vorauszahlungen planen
Das Finanzamt setzt fuer Freiberufler in der Regel quartalsweise Vorauszahlungen auf die zu erwartende Einkommensteuer fest, faellig jeweils am 10. Maerz, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Die Hoehe richtet sich nach der zuletzt festgesetzten Jahressteuer. Wer im laufenden Jahr deutlich mehr oder weniger verdient, kann beim Finanzamt eine Anpassung der Vorauszahlung beantragen. Eine gute Faustregel ist es, monatlich 25 bis 35 Prozent des Gewinns fuer Steuern und Sozialversicherung zurueckzulegen, um am Jahresende keine Liquiditaetsluecke zu riskieren. Dieser Rechner gibt eine erste Orientierung, ersetzt aber keine individuelle Steuerberatung.