Geben Sie Ihre Vorsorgeaufwendungen, Versicherungsbeitrage, Spenden und Kirchenbeitrag ein, um Ihren Sonderausgabenabzug 2025 und die daraus resultierende Steuerersparnis zu berechnen.
Sonderausgaben gesamt
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Altersvorsorgeabzug
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Versicherungsabzug
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Spenden und Kirchenbeitrag
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Steuerersparnis (ca.)
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Ihre Aufschlüsselung
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Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben
Beitrage zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsstandischen Versorgungswerken und zu Rustgeld-Lebensversicherungen zahlen zu den Altersvorsorgeaufwendungen. Im Jahr 2025 konnen bis zu 27.566 Euro abgezogen werden, bei zusammenveranlagten Ehepaaren bis zu 55.132 Euro. Dabei werden die Arbeitgeberbeitrage zur Rentenversicherung auf den Hochstbetrag angerechnet. Riester-Beitrage werden uber das Altersvorsorgezulagen-System gefordert und sind in dieser Berechnung separat zu behandeln.
Sonstige Vorsorgeaufwendungen: Kranken- und Pflegeversicherung
Beitrage zur Kranken-, Pflege-, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie zu Risikolebensversicherungen zahlen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Der Hochstbetrag betragt 1.900 Euro fur Arbeitnehmer und Beamte, da diese einen Arbeitgeberzuschuss erhalten. Selbststandige und Freiberufler ohne Arbeitgeberzuschuss konnen bis zu 2.800 Euro abziehen. In vielen Fallen wird dieser Betrag bereits durch die gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrage ausgeschopft.
Spenden und Kirchenbeitrag richtig absetzen
Spenden an als gemeinnuzig anerkannte Organisationen, staatliche Einrichtungen und politische Parteien konnen als Sonderausgaben abgezogen werden. Die Obergrenze liegt bei 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkunfte. Ubersteigt die Spende diesen Betrag, wird der verbleibende Anteil in Folgejahre vorgetragen. Kirchensteuer, die Sie im Laufe des Jahres gezahlt haben, ist ebenfalls vollstandig als Sonderausgabe abzugsfahig. Voraussetzung ist jeweils ein geeigneter Nachweis, beispielsweise eine Spendenbescheinigung oder der Kirchensteuerbescheid.
So nutzen Sie den Sonderausgabenabzug optimal
Um den Sonderausgabenabzug vollstandig auszuschopfen, sollten Sie alle relevanten Belege im Jahr sammeln und in der Einkommensteuererklarung eintragen. Insbesondere die Hochstbetrage fur Vorsorgeaufwendungen sind oft noch nicht ausgeschopft, wenn Sie freiwillige Zusatzbeitrage zur Rentenversicherung oder eine Berufsunfahigkeitsversicherung abschliessen. Auch regelmasige Spenden an gemeinnutzige Vereine und Organisationen zahlen sich steuerlich aus. Die Steuerersparnis hangt von Ihrem individuellen Grenzsteuersatz ab, der bei mittleren Einkunften in Deutschland haufig zwischen 30 und 42 Prozent liegt.