Als Arbeitgeber tragen Sie beim Minijob neben dem Lohn weitere Pauschalabgaben. Dieser Rechner zeigt Ihnen, wie hoch die Gesamtkosten eines Minijobs 2025 fuer Sie als Arbeitgeber wirklich sind.
Gesamtkosten Arbeitgeber
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Minijob-Lohn
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Pauschalabgaben AG
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Gesamtkosten
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Netto Arbeitnehmer
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Ihre Aufschlüsselung
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Welche Abgaben zahlt der Arbeitgeber beim Minijob?
Beim Minijob fallen fuer den Arbeitgeber vier Pauschalabgaben an, die zusaetzlich zum vereinbarten Lohn zu zahlen sind. Die Abgaben werden an die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See abgefuehrt. Der Rentenversicherungsbeitrag betraegt 15 Prozent des Bruttolohns, der Krankenversicherungsbeitrag 13 Prozent. Hinzu kommen Umlagen von insgesamt rund 2 Prozent sowie die Pauschsteuer von 2 Prozent, sofern keine individuelle Versteuerung ueber die Lohnsteuer-Identifikationsnummer gewuenscht wird.
Rechenbeispiel: Minijob mit 520 EUR Lohn
Bei einem monatlichen Minijob-Lohn von 520 EUR ergeben sich folgende Kosten fuer den Arbeitgeber: Rentenversicherung 78 EUR (15 Prozent), Krankenversicherung 67,60 EUR (13 Prozent), Umlage 10,40 EUR (2 Prozent) und Pauschsteuer 10,40 EUR (2 Prozent). Die Pauschalabgaben betragen zusammen 166,40 EUR. Die Gesamtkosten fuer den Arbeitgeber belaufen sich damit auf 686,40 EUR pro Monat. Der Arbeitnehmer erhaelt den vollen Lohn von 520 EUR netto ausgezahlt, da keine Sozialabgaben vom Arbeitnehmer einbehalten werden.
Minijob-Grenze 2025
Die monatliche Verdienstgrenze fuer einen Minijob betraegt seit Oktober 2022 dynamisch das Zehnfache des Mindestlohns pro Stunde geteilt durch die angenommene monatliche Arbeitszeit. Mit dem zum 1. Januar 2025 erhoehten Mindestlohn von 12,82 EUR ergibt sich eine Minijob-Grenze von 556 EUR pro Monat (aufgerundet). Wird die Grenze ueberschritten, wird aus dem Minijob ein sozialversicherungspflichtiges Verhaeltnis oder ein Midijob im Uebergangsbereich.
Pauschalsteuer oder individuelle Besteuerung?
Arbeitgeber koennen die Lohnsteuer pauschal mit 2 Prozent (einschliesslich Kirchensteuer und Solidaritaetszuschlag) abfuehren. Das ist der einfachste Weg und gilt fuer die meisten Minijobverhaeltnisse. Alternativ koennen Arbeitgeber die Lohnsteuer nach individuellen Merkmalen der Lohnsteuerkarte berechnen. Dieser Rechner geht von der pauschalen Besteuerung aus. Fuer Haushaltshilfen im Privathaushalt gelten ermaessigte Abgaben, die hier nicht abgebildet werden.