Vergleichen Sie die Lohnsteuerklassenkombinationen III/V und IV/IV fuer Ehepaare und finden Sie heraus, welche Variante fuer Ihr gemeinsames Einkommen guenstiger ist.
Empfehlung Steuerklasse
-
Kombination 3/5
-
Kombination 4/4
-
Differenz pro Jahr
-
Empfehlung
-
Your breakdown
Updates live as you type| Position | Betrag |
|---|
Steuerklassen fuer Ehepaare: Was steckt dahinter
Verheiratete Arbeitnehmer in Deutschland koennen zwischen verschiedenen Steuerklassenkombinationen waehlen. Die Wahl beeinflusst, wie viel Lohnsteuer der Arbeitgeber monatlich einbehaelt. Die endgueltige Jahressteuer bleibt durch die Einkommensteuererklaerung gleich, jedoch veraendern sich die monatlichen Abzuege und damit der verfuegbare Nettolohn unterjahrig.
Kombination III/V: Der Klassiker bei ungleichen Einkommen
Bei der Kombination III/V zahlt der Hauptverdiener in Klasse III deutlich weniger Lohnsteuer, waehrend der Partner in Klasse V hoehere Abzuege hat. Netto nimmt das Ehepaar monatlich mehr mit nach Hause. Allerdings ist eine Einkommensteuererklaerung Pflicht, und es koennen Nachzahlungen entstehen, wenn die unterjahrig einbehaltene Steuer zu niedrig war.
Kombination IV/IV: Gleichmaessige Aufteilung
Die Kombination IV/IV behandelt beide Partner steuerlich wie ledige Personen. Das ist fair, wenn beide aehnlich viel verdienen. Die monatliche Lohnsteuer ist in der Summe oft hoeher als bei III/V, aber die Abweichung von der tatsaechlichen Jahressteuer ist geringer. Wer keine Ueberraschungen bei der Steuererklaerung moechte, liegt mit IV/IV oft richtig.
Faktor-Methode als Alternative
Seit 2010 gibt es die Steuerklasse IV mit Faktor. Das Finanzamt berechnet dabei einen Faktor zwischen 0 und 1, der die Steuerlast prozentual aufteilt. So wird die monatliche Lohnsteuer gerechter verteilt als bei III/V, und die Nachzahlung bei der Erklaerung faellt kleiner aus. Dieser Rechner bildet die vereinfachte Standardberechnung ohne Faktor ab.