Wie viel bleibt von Ihrer gesetzlichen Rente nach Steuern und Krankenversicherungsbeitraegen tatsaechlich uebrig? Geben Sie Ihre Bruttorente und das Jahr des Rentenbeginns ein, um die geschaetzte Nettorente zu berechnen.
Nettorente geschaetzt
-
Bruttorente
-
Besteuerungsanteil 83 %
-
KV-Beitrag
-
Nettorente geschaetzt
-
Ihre Aufschlüsselung
Aktualisiert sich live| Position | Betrag |
|---|
Was ist der Besteuerungsanteil bei der Leibrente?
Der Besteuerungsanteil legt fest, welcher Prozentsatz Ihrer gesetzlichen Rente als steuerpflichtiges Einkommen gilt. Seit der Rentenreform 2005 steigt dieser Anteil stufenweise an: Wer 2005 in Rente gegangen ist, hatte einen Besteuerungsanteil von 50 Prozent. Fuer einen Rentenbeginn im Jahr 2025 betraegt er 83 Prozent. Bis 2058 steigt er schrittweise auf 100 Prozent. Der verbleibende steuerfreie Teil wird als persoenlicher Rentenfreibetrag dauerhaft festgeschrieben und bleibt unveraendert, auch wenn die Rente spaeter erhoeht wird.
Wie berechnet sich die Steuer auf die Rente?
Von der Bruttorente wird zunaechst der steuerpflichtige Anteil ermittelt: Bei Rentenbeginn 2025 sind das 83 Prozent. Davon wird der monatliche Grundfreibetrag von 1.008 EUR (12.096 EUR / 12) abgezogen. Der verbleibende Betrag wird mit dem individuellen Grenzsteuersatz besteuert. Dieser Rechner verwendet pauschal 20 Prozent. Liegen Ihr gesamtes Einkommen und die abzugsfahigen Ausgaben deutlich vom Durchschnitt ab, weicht Ihr tatsaechlicher Steuersatz ab. Ein Steuerberater kann die genaue Belastung ermitteln.
Welche Abzuege kommen noch hinzu?
Neben der Einkommensteuer zahlen pflichtversicherte Rentner Krankenversicherungsbeitraege auf ihre gesetzliche Rente. Der Rechner setzt einen vereinfachten Beitragssatz von 7,2 Prozent an, was der Haelfte des typischen Gesamtbeitrags entspricht. Hinzu kommt der Beitrag zur Pflegeversicherung, der in dieser Berechnung nicht beruecksichtigt wird, aber je nach Kinderlosigkeit zwischen 1,7 und 2,4 Prozent liegen kann. Wer privat krankenversichert ist, zahlt den vollen PKV-Beitrag und erhaelt einen Zuschuss von der Rentenversicherung.
Einschraenkungen und Hinweise
Dieser Rechner bietet eine erste Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Nicht beruecksichtigt sind unter anderem: Werbungskosten-Pauschbetrag fuer Rentner (102 EUR/Jahr), Sonderausgaben, Pflegeversicherungsbeitraege, eventuelle weitere Einkunfte sowie steuerliche Abzuege fuer aussergewoehnliche Belastungen. Der tatsaechliche Steuersatz haengt vom gesamten zu versteuernden Einkommen ab. Fuer eine genaue Berechnung empfiehlt sich die Nutzung des offiziellen Bundessteuerrechners oder die Beratung durch einen Steuerberater.