Ermitteln Sie Ihr Nettoeinkommen bei Kurzarbeit 2025. Geben Sie Ihren normalen Bruttolohn und den Kurzarbeitsanteil ein, und der Rechner zeigt Kurzarbeitergeld sowie das Gesamteinkommen sofort an.
Gesamteinkommen bei Kurzarbeit
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Normales Netto
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Kurzarbeitergeld
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Gesamteinkommen
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Einkommensverlust
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Ihre Aufschlüsselung
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Was ist Kurzarbeitergeld und wer hat Anspruch?
Kurzarbeitergeld (KUG) ist eine Lohnersatzleistung der Bundesagentur fuer Arbeit. Es wird gezahlt, wenn Betriebe die Arbeitszeit ihrer Beschaeftigten voruebergehend reduzieren muessen, zum Beispiel wegen Auftragsmangel, wirtschaftlichen Stoerungen oder unabwendbaren Ereignissen. Voraussetzung ist, dass mindestens 10 Prozent der Belegschaft von einem Entgeltausfall von mehr als 10 Prozent betroffen sind und der Betrieb Kurzarbeit bei der Agentur fuer Arbeit angemeldet hat. Arbeitnehmer muessen in einem sozialversicherungspflichtigen Beschaeftigungsverhaeltnis stehen.
Wie wird das Kurzarbeitergeld berechnet?
Die Berechnung erfolgt in zwei Schritten. Zunaechst wird das Soll-Entgelt (regulaerer Bruttolohn) dem Ist-Entgelt (tatsaechlich geleisteter Lohn) gegenueber gestellt. Die Differenz ist das entfallene Entgelt. Davon wird das pauschalierte Nettoentgelt ermittelt, indem Sozialversicherungspauschalen und Lohnsteuer abgezogen werden. Das Kurzarbeitergeld betraegt 60 Prozent dieses pauschalierten Nettodifferenzentgelts. Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind im Sinne des Einkommensteuergesetzes erhalten 67 Prozent. Dieser Rechner vereinfacht die Nettopauschale auf 73 Prozent des Bruttolohns als Naeherungswert.
Auswirkung auf das Gesamteinkommen
Bei 50 Prozent Kurzarbeit und einem Bruttolohn von 3.000 Euro ergibt sich folgendes Bild: Der tatsaechlich geleistete Lohnanteil betraegt 1.500 Euro brutto, was netto rund 1.095 Euro ergibt. Das Kurzarbeitergeld auf den ausgefallenen Anteil von 1.500 Euro berechnet sich als 1.500 mal 0,73 mal 0,60 und ergibt rund 657 Euro. Das Gesamteinkommen liegt damit bei etwa 1.752 Euro netto. Gegenueber dem normalen Netto von 2.190 Euro entsteht ein Verlust von rund 438 Euro pro Monat, also etwa 20 Prozent weniger.
Progressionsvorbehalt und Steuerklaerung
Das Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, muss aber in der Einkommensteuererklaerung angegeben werden. Es unterliegt dem Progressionsvorbehalt nach Paragraf 32b EStG. Das bedeutet, es erhoehrt rechnerisch den Steuersatz, der auf das uebrige zu versteuernde Einkommen angewendet wird. Wer laengere Zeit Kurzarbeitergeld bezogen hat, sollte mit einer Steuernachzahlung rechnen. Die Abgabe der Steuerklaerung ist in diesem Fall sogar Pflicht. Lassen Sie sich von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beraten, um Ueberraschungen zu vermeiden.