Das Finanzamt waehlt automatisch die guenstigere Option, aber dieser Rechner zeigt Ihnen schon vorher, ob der Kinderfreibetrag von 9.600 Euro pro Kind oder das Kindergeld von 255 Euro pro Monat in Ihrer Situation mehr bringt.
Optimale Wahl
-
Kindergeld/Jahr
-
Steuerersparnis Freibetrag
-
Vorteil
-
Empfehlung
-
Ihre Aufschlüsselung
Aktualisiert sich live| Position | Betrag |
|---|
Kinderfreibetrag und Kindergeld im Vergleich
In Deutschland gibt es zwei Wege, um Familien steuerlich zu entlasten: das Kindergeld als direkte monatliche Zahlung und den Kinderfreibetrag als Abzug vom zu versteuernden Einkommen. Beide Leistungen koennen nicht gleichzeitig vollstaendig genutzt werden. Das Finanzamt fuehrt im Rahmen der Steuerveranlagung eine sogenannte Guenstigerprueifung durch und waehlt automatisch die fuer Sie vorteilhaftere Option. Wer das Ergebnis vorab kennen moechte, kann diesen Rechner nutzen.
So funktioniert der Kinderfreibetrag 2025
Der Kinderfreibetrag betraegt 2025 insgesamt 9.600 Euro pro Kind. Er setzt sich aus dem saechlichen Existenzminimum des Kindes von 6.612 Euro und dem Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrag von 2.988 Euro zusammen. Dieser Betrag wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, bevor die Steuer berechnet wird. Je hoeher der persoenliche Grenzsteuersatz, desto groesser ist die Ersparnis. Bei 42 Prozent Grenzsteuersatz ergibt sich eine Steuerersparnis von 4.032 Euro je Kind pro Jahr. Da das Kindergeld waehrend des Jahres bereits ausgezahlt wurde, wird es bei der Veranlagung mit der Steuerersparnis verrechnet.
Kindergeld 2025 als Alternative
Das Kindergeld betraegt seit Januar 2023 einheitlich 250 Euro pro Monat und Kind. Ab Januar 2025 wurde es auf 255 Euro angehoben. Das ergibt 3.060 Euro pro Kind und Jahr. Fuer Haushalte mit niedrigerem Einkommen und damit niedrigerem Grenzsteuersatz ist das Kindergeld die guenstigere Wahl, weil die Steuerersparnis durch den Freibetrag geringer ausfaellt als die direkte Zahlung. Die Schwelle liegt rechnerisch bei einem Grenzsteuersatz von etwa 31,9 Prozent. Darunter ist das Kindergeld besser, darueber der Freibetrag.
Praktische Hinweise zur Guenstigerprueifung
Sie muessen selbst nichts beantragen: Das Finanzamt fuehrt die Guenstigerprueifung automatisch im Rahmen der Einkommensteuererklaerung durch. Trotzdem lohnt es sich, das Ergebnis vorab zu kennen, um die eigene Steuerbelastung realistisch einzuschaetzen und gegebenenfalls Vorauszahlungen oder Freibetraege auf der Lohnsteuerkarte anzupassen. Besonders relevant ist die Berechnung fuer Eltern, die sich in der Naeher des Schwellenwerts befinden, etwa bei einem zu versteuernden Einkommen zwischen 60.000 und 90.000 Euro. Dort kann schon eine geringe Aenderung des Einkommens den Ausschlag geben.