Wie viel Steuern sparen Sie durch die Steuerermaeigung fuer Handwerkerleistungen nach Paragraph 35a EStG? Geben Sie Ihre Arbeitskosten und Materialkosten ein, und der Rechner zeigt Ihnen sofort die Steuerermaeigung und die tatsaechlichen Nettokosten an.
Steuerermaeigung
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Arbeitskosten
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Abzugssatz 20%
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Maximale Ermaeigung EUR 1200
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Netto-Kosten
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Ihre Aufschlüsselung
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Was sind Handwerkerleistungen nach Paragraph 35a EStG?
Haushaltsnahe Handwerkerleistungen nach Paragraph 35a Absatz 3 EStG umfassen Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten in einem in Deutschland gelegenen Haushalt. Der Gesetzgeber foerdert damit die Beschaeftigung im Handwerk und die Bekaempfung von Schwarzarbeit. Typische foerderungswuerdige Massnahmen sind Malerarbeiten, Schreinerarbeiten, Heizungsreparaturen, Dachsanierungen, Elektroinstallationen, Gartenarbeiten sowie der Austausch von Fenstern und Tueren. Entscheidend ist, dass die Leistung im eigenen Haushalt erbracht wird und vom Handwerker auf einer ordnungsgemaessen Rechnung separat ausgewiesen ist.
Wie wird die Steuerermaeigung berechnet?
Der Abzug betraegt 20 Prozent der nachgewiesenen Arbeitskosten, also Lohn, Fahrtkosten und Maschinenmiete, aber nicht Materialkosten. Der jaehrliche Hoechstbetrag liegt bei 1.200 Euro pro Haushalt, was Arbeitskosten von 6.000 Euro entspricht. Ab diesem Betrag ist der Maximalbetrag ausgeschoepft, weitere Arbeitskosten erhoehen die Steuerermaeigung nicht mehr. Die Ermaeigung wird direkt von der Einkommensteuerschuld abgezogen, nicht lediglich vom zu versteuernden Einkommen. Das macht sie besonders wertvoll: Ein Abzug von 1.200 Euro von der Steuerschuld senkt die tatsaechlich zu zahlende Steuer um exakt diesen Betrag.
Rechenbeispiel: 3.000 Euro Arbeitskosten, 2.000 Euro Materialkosten
Bei Arbeitskosten von 3.000 Euro betraegt die Steuerermaeigung 20 Prozent, also 600 Euro. Da dieser Betrag unter dem Hoechstbetrag von 1.200 Euro liegt, wird er vollstaendig angesetzt. Die Gesamtrechnung von 5.000 Euro (3.000 Arbeit plus 2.000 Material) reduziert sich durch die Steuerermaeigung auf tatsaechliche Netto-Kosten von 4.400 Euro. Wuerden die Arbeitskosten 6.000 Euro oder mehr betragen, kaeme der Maximalbetrag von 1.200 Euro zur Anwendung, unabhaengig davon, wie hoch die Materialkosten sind.
Formale Voraussetzungen und haeufige Fehler
Das Finanzamt erkennt den Abzug nur an, wenn die Zahlung nachweislich unbar erfolgt ist. Barzahlungen werden grundsaetzlich abgelehnt. Ausserdem muss eine ordnungsgemaesse Rechnung vorliegen, die Arbeitskosten und Materialkosten getrennt ausweist. Ohne diese Trennung kann das Finanzamt den abzugsfaehigen Anteil nicht ermitteln. Beides, Rechnung und Kontoauszug, sollte fuer eine eventuelle Pruefung aufbewahrt werden. Mieter koennen die Ermaeigung ebenfalls beanspruchen, benoetigen hierfuer jedoch eine Bescheinigung des Vermieters oder der Hausverwaltung, die ihren Anteil an den Gesamtkosten dokumentiert.