Mit diesem Rechner ermitteln Sie schnell, wie viel Abgeltungsteuer Sie auf Ihre Kapitalertraege zahlen und wie stark der Freistellungsauftrag Ihre Steuerlast senkt.
Abgeltungsteuer
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Kapitalertraege
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Sparerpauschbetrag
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Steuerpflichtig
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Netto nach Steuer
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Ihre Aufschlüsselung
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Der Sparerpauschbetrag als steuerlicher Puffer
Jede Person in Deutschland kann jaehrlich Kapitalertraege bis zu 1.000 Euro steuerfrei vereinnahmen. Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, die zusammen veranlagt werden, profitieren vom doppelten Betrag von 2.000 Euro. Ertraege bis zu dieser Grenze unterliegen weder der Abgeltungsteuer noch dem Solidaritaetszuschlag. Erst der ueber den Pauschbetrag hinausgehende Betrag wird mit 25 Prozent Abgeltungsteuer zuzueglich 5,5 Prozent Solidaritaetszuschlag darauf belastet.
So funktioniert der Freistellungsauftrag in der Praxis
Um den Sparerpauschbetrag zu nutzen, muessen Sie bei Ihrer Bank oder Ihrem Broker einen Freistellungsauftrag stellen. Ohne diesen Auftrag behaelt das Institut automatisch Abgeltungsteuer ein, auch wenn Ihre Ertraege unterhalb der Freigrenze liegen. Haben Sie Konten bei mehreren Anbietern, koennen Sie den Freibetrag aufteilen. Die Gesamtsumme aller Auftraege darf jedoch 1.000 Euro (bzw. 2.000 Euro) nicht ueberschreiten. Eine zu hoch angesetzte Freistellung laeuft nicht automatisch ins Leere, kann aber bei der Steuererklaerung zu Nachzahlungen fuehren.
Steuerersparnis durch vollstaendige Nutzung
Wer den Sparerpauschbetrag vollstaendig ausschoepft, spart bei einem Steuersatz von 26,375 Prozent (25 Prozent Abgeltungsteuer plus 5,5 Prozent Soli) bis zu 263,75 Euro pro Jahr als Einzelperson bzw. 527,50 Euro als Paar. Bei hoeheren Kapitalertraegen wirkt der Freibetrag anteilig weniger, verringert die Steuerlast aber stets absolut. Liegt Ihr persoenlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent, koennen Sie in der Steuererklarung eine Guenstigerprueung beantragen und erhalten die zu viel gezahlte Abgeltungsteuer teilweise zurueck.
Rechenbeispiel: EUR 1.500 Ertraege, Einzelperson
Angenommen, Sie erzielen 1.500 Euro Kapitalertraege und haben einen Freistellungsauftrag ueber 1.000 Euro gestellt. Die ersten 1.000 Euro sind steuerfrei. Auf die verbleibenden 500 Euro fallen 125 Euro Abgeltungsteuer an, zuzueglich 6,88 Euro Solidaritaetszuschlag. Insgesamt betraegt die Steuer 131,88 Euro, und Ihr Netto-Ertrag liegt bei 1.368,13 Euro. Ohne Freistellungsauftrag wuerden Sie auf die vollen 1.500 Euro versteuert und zahlten rund 395,63 Euro Steuer.