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Freistellungsauftrag 2025 Rechner

Berechnen Sie den optimalen Freistellungsauftrag 2025. Sparerpauschbetrag EUR 1000 (Einzelperson) bzw. EUR 2000 (zusammenveranlagt) und Abgeltungsteuer.

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Mit diesem Rechner ermitteln Sie schnell, wie viel Abgeltungsteuer Sie auf Ihre Kapitalertraege zahlen und wie stark der Freistellungsauftrag Ihre Steuerlast senkt.

Hinweis: Vereinfachte Berechnung ohne Kirchensteuer. Massgebend sind die individuellen Verhaeltnisse.

Abgeltungsteuer

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Kapitalertraege

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Sparerpauschbetrag

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Steuerpflichtig

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Netto nach Steuer

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Der Sparerpauschbetrag als steuerlicher Puffer

Jede Person in Deutschland kann jaehrlich Kapitalertraege bis zu 1.000 Euro steuerfrei vereinnahmen. Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, die zusammen veranlagt werden, profitieren vom doppelten Betrag von 2.000 Euro. Ertraege bis zu dieser Grenze unterliegen weder der Abgeltungsteuer noch dem Solidaritaetszuschlag. Erst der ueber den Pauschbetrag hinausgehende Betrag wird mit 25 Prozent Abgeltungsteuer zuzueglich 5,5 Prozent Solidaritaetszuschlag darauf belastet.

So funktioniert der Freistellungsauftrag in der Praxis

Um den Sparerpauschbetrag zu nutzen, muessen Sie bei Ihrer Bank oder Ihrem Broker einen Freistellungsauftrag stellen. Ohne diesen Auftrag behaelt das Institut automatisch Abgeltungsteuer ein, auch wenn Ihre Ertraege unterhalb der Freigrenze liegen. Haben Sie Konten bei mehreren Anbietern, koennen Sie den Freibetrag aufteilen. Die Gesamtsumme aller Auftraege darf jedoch 1.000 Euro (bzw. 2.000 Euro) nicht ueberschreiten. Eine zu hoch angesetzte Freistellung laeuft nicht automatisch ins Leere, kann aber bei der Steuererklaerung zu Nachzahlungen fuehren.

Steuerersparnis durch vollstaendige Nutzung

Wer den Sparerpauschbetrag vollstaendig ausschoepft, spart bei einem Steuersatz von 26,375 Prozent (25 Prozent Abgeltungsteuer plus 5,5 Prozent Soli) bis zu 263,75 Euro pro Jahr als Einzelperson bzw. 527,50 Euro als Paar. Bei hoeheren Kapitalertraegen wirkt der Freibetrag anteilig weniger, verringert die Steuerlast aber stets absolut. Liegt Ihr persoenlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent, koennen Sie in der Steuererklarung eine Guenstigerprueung beantragen und erhalten die zu viel gezahlte Abgeltungsteuer teilweise zurueck.

Rechenbeispiel: EUR 1.500 Ertraege, Einzelperson

Angenommen, Sie erzielen 1.500 Euro Kapitalertraege und haben einen Freistellungsauftrag ueber 1.000 Euro gestellt. Die ersten 1.000 Euro sind steuerfrei. Auf die verbleibenden 500 Euro fallen 125 Euro Abgeltungsteuer an, zuzueglich 6,88 Euro Solidaritaetszuschlag. Insgesamt betraegt die Steuer 131,88 Euro, und Ihr Netto-Ertrag liegt bei 1.368,13 Euro. Ohne Freistellungsauftrag wuerden Sie auf die vollen 1.500 Euro versteuert und zahlten rund 395,63 Euro Steuer.

Frequently asked questions

Was ist der Freistellungsauftrag 2025?
Der Freistellungsauftrag erlaubt Ihnen, Kapitalertraege bis zum Sparerpauschbetrag steuerfrei zu vereinnahmen. Fuer 2025 betraegt dieser 1.000 Euro pro Person bzw. 2.000 Euro bei zusammenveranlagten Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern.
Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag 2025?
Seit 2023 gilt ein Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro fuer Einzelpersonen und 2.000 Euro fuer zusammenveranlagte Paare. Kapitalertraege bis zu diesen Grenzen bleiben vollstaendig von Abgeltungsteuer, Solidaritaetszuschlag und Kirchensteuer befreit.
Wie viel Steuer spare ich durch den Freistellungsauftrag?
Ohne Freistellungsauftrag wuerden auf 1.000 Euro Kapitalertraege 26,375 Prozent Abgeltungsteuer plus Soli anfallen, also rund 263,75 Euro. Mit vollstaendig genutztem Freistellungsauftrag entfaellt diese Steuer komplett.
Kann ich den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken aufteilen?
Ja. Sie koennen den Sparerpauschbetrag beliebig auf mehrere Kreditinstitute verteilen, muessen dabei aber darauf achten, dass die Summe aller Freistellungsauftraege den Hoechstbetrag von 1.000 Euro (bzw. 2.000 Euro) nicht ueberschreitet.

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Sources

  1. SGB XI Paragraf 55 Beitragssatz, Pflege-Beitragssatzanpassungsgesetz 2023, Bundesministerium fuer Gesundheit
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