PennyCompass

Verrechnungssteuer-Rechner Schweiz 2025

Berechnen Sie die Schweizer Verrechnungssteuer 2025. 35 Prozent auf Dividenden, Zinsen und Lotteriegewinne. Rueckerstattung fuer Steueransaessige.

Published

Berechnen Sie, wie viel Verrechnungssteuer auf Ihre Dividenden, Zinsen oder Lotteriegewinne entfaellt und ob Sie Anspruch auf Rueckerstattung haben.

Der Verrechnungssteuersatz betraegt seit 1944 pauschal 35 Prozent und gilt schweizweit einheitlich.

Verrechnungssteuer (CHF)

-

Bruttobetrag

-

Ausbezahlter Betrag (65 %)

-

Rueckerstattungsanspruch (CH-Ansaessige)

-

DBA-Satz (ca. 15 % Nichtansaessige)

-

Ihre Aufschlüsselung

Aktualisiert sich live
PositionBetrag

Wie funktioniert die Verrechnungssteuer?

Die Verrechnungssteuer ist eine Quellensteuer des Bundes auf bestimmten inlaendischen Kapitalertraegen. Sie betraegt pauschal 35 Prozent und wird von der ausschuettenden Gesellschaft oder Bank direkt abgezogen, bevor der Ertrag dem Empfaenger gutgeschrieben wird. Der Schuldner der Verrechnungssteuer ist zwar formal die auszahlende Stelle, wirtschaftlich traegt sie aber der Empfaenger. Das Ziel ist sicherzustellen, dass Ertraege in der Steuererklarung deklariert werden, denn nur wer deklariert, bekommt die Steuer zurueck.

Rueckerstattung fuer CH-Steueransaessige

In der Schweiz ansaessige Personen haben Anspruch auf vollstaendige Rueckerstattung der Verrechnungssteuer, sofern sie die Ertraege korrekt in ihrer Steuererklarung ausweisen. Der Rueckerstattungsantrag erfolgt ueber das kantonale Steueramt zusammen mit der jaehrlichen Steuererklarung. Nach Verarbeitung wird der einbehaltene Betrag von 35 Prozent zurueckerstattet. Was bleibt, ist die ordentliche Einkommenssteuer auf den vollen Bruttoertrag, was im Vergleich zur endgueltig verlorenen Verrechnungssteuer fuer Nichtansaessige deutlich guenstiger ist.

Doppelbesteuerungsabkommen fuer Nichtansaessige

Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz koennen die Verrechnungssteuer in der Regel nicht vollstaendig zurueckfordern. Besteht zwischen der Schweiz und dem Wohnsitzland ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), ist aber eine teilweise Entlastung moeglich. Der typische DBA-Residualsatz auf Dividenden betraegt rund 15 Prozent; die Differenz von 20 Prozent kann dann beantragt werden. Ohne DBA bleibt die volle Verrechnungssteuer von 35 Prozent endgueltig beim Bund und stellt eine definitive Belastung dar.

Welche Ertraege unterliegen der Verrechnungssteuer?

Betroffen sind Dividenden schweizerischer Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, Zinsen auf inlaendischen Obligationen, Kassenobligationen und Bankguthaben sowie Lotteriegewinne ab CHF 1000. Nicht betroffen sind Kapitalgewinne aus Wertpapierverkaeufen im Privatvermoegen, Zinsen auf auslaendischen Konten sowie Ertraege aus auslaendischen Wertpapieren. Mieteinnahmen und andere Einkommensarten unterliegen ebenfalls nicht der Verrechnungssteuer, sondern werden direkt ueber die ordentliche Einkommenssteuer erfasst.

Frequently asked questions

Was ist die Verrechnungssteuer?
Die Verrechnungssteuer ist eine Quellensteuer, die der Bund auf bestimmten Kapitalertraegen erhebt. Betroffen sind Dividenden schweizerischer Aktiengesellschaften, Zinsen auf inlaendischen Obligationen und Bankguthaben sowie Lotteriegewinne ab CHF 1000. Der Steuersatz betraegt pauschal 35 Prozent. Die Steuer wird direkt von der ausschuettenden Gesellschaft oder Bank abgezogen und an die Eidgenoessische Steuerverwaltung abgeliefert.
Wer kann die Verrechnungssteuer zurueckfordern?
In der Schweiz steueransaessige Privatpersonen und Unternehmen koennen die einbehaltene Verrechnungssteuer vollstaendig zurueckerhalten, sofern sie die Ertraege korrekt in der Steuererklarung deklarieren. Die Rueckerstattung erfolgt nach Verarbeitung der Steuererklarung durch das kantonale Steueramt. Damit wird die Verrechnungssteuer fuer Ansaessige zur reinen Sicherungssteuer: Sie soll die vollstaendige Deklaration von Kapitalertraegen sicherstellen.
Was gilt fuer Nichtansaessige und Doppelbesteuerungsabkommen?
Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz koennen die Verrechnungssteuer in der Regel nicht vollstaendig zurueckfordern. Sie koennen jedoch eine teilweise Erstattung geltend machen, wenn zwischen der Schweiz und ihrem Wohnsitzland ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht. Der typische DBA-Residualsatz fuer Dividenden betraegt ca. 15 Prozent. Ohne DBA bleibt die volle Last von 35 Prozent bestehen.
Welche Ertraege unterliegen nicht der Verrechnungssteuer?
Nicht betroffen sind Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren im Privatvermoegen, Zinsen auf auslaendischen Konten oder Wertpapieren sowie Mieteinnahmen. Auch Dividenden auslaendischer Gesellschaften, die ueber eine auslaendische Depotbank ausgezahlt werden, unterliegen nicht der Schweizer Verrechnungssteuer, koennen aber einer auslaendischen Quellensteuer unterliegen.

Related calculators

Sources

  1. Tarif 2025 direkte Bundessteuer (Art. 36 DBG), Rundschreiben 2-210-D-2024, Eidgenoessische Steuerverwaltung ESTV
Embed this calculator on your site (free)

Paste this code into your page. The calculator stays up to date automatically and links back to PennyCompass.

Calculator by PennyCompass