Direkte Bundessteuer auf Ihr steuerbares Einkommen nach Art. 36 DBG, mit Durchschnitts- und Grenzsteuersatz.
Direkte Bundessteuer
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Durchschnittssatz
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Grenzsteuersatz
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Your breakdown
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Der Stufentarif nach Art. 36 DBG
Die direkte Bundessteuer basiert auf einem Stufentarif, der im Bundesgesetz ueber die direkte Bundessteuer (DBG) verankert ist. Das steuerbare Einkommen wird in Einkommensstufen eingeteilt. Fuer jede Stufe gibt es einen fixen Sockelbetrag und einen Zuschlagsatz je CHF 100 ueber dem Stufenbeginn. Dieser Mechanismus sorgt dafuer, dass hoehere Einkommen prozentual staerker belastet werden als tiefere, ohne dass ein scharfer Sprung wie bei einem reinen Stufensystem entsteht. Steuerbetraege unter CHF 25 werden nicht erhoben. Der gesetzliche Maximalsatz von 11.5 Prozent greift bei sehr hohen Einkommen ab rund CHF 793'400 (Grundtarif).
Rechenbeispiel: CHF 100'000 steuerbares Einkommen, ledig
Ein lediger Steuerpflichtiger mit einem steuerbaren Einkommen von CHF 100'000 schuldet dem Bund direkte Bundessteuer von CHF 2'688. Das entspricht einem Durchschnittssatz von 2.69 Prozent. Der Grenzsteuersatz an dieser Stelle betraegt 8.8 Prozent, weil dieses Einkommen in der Stufe ab CHF 82'000 liegt. Dieser Bundesanteil klingt bescheiden; er macht in der Gesamtrechnung tatsaechlich nur einen kleinen Teil aus, weil Kantons- und Gemeindesteuer oft ein Mehrfaches davon betragen.
Bundessteuer ist nur eine von drei Steuerebenen
In der Schweiz erheben Bund, Kanton und Gemeinde die Einkommenssteuer jeweils eigenstaendig. Die direkte Bundessteuer fliesst in die Bundeskasse und macht typischerweise nur einen Bruchteil der Gesamtsteuerbelastung aus. Kantons- und Gemeindesteuer richten sich nach dem jeweiligen Tarif des Wohnkantons sowie dem Steuerfuss der Wohngemeinde. Je nach Kanton kann die Kombination aus Kantonssteuer und Gemeindesteuer das Zehnfache der Bundessteuer ausmachen. Wer von Kanton zu Kanton zieht, veraendert damit seinen Gesamtsteueraufwand erheblich, waehrend die Bundessteuer schweizweit einheitlich bleibt.
Was ist das steuerbare Einkommen?
Das steuerbare Einkommen ist nicht identisch mit dem Bruttolohn. Vom Bruttolohn werden zunaechst Berufskosten (Pauschale oder effektiv), Versicherungspraemien, Beitraege an die Saeule 3a sowie weitere Abzuege gemaess Art. 26 bis 33a DBG abgezogen. Das Resultat ist das steuerbare Einkommen, das dieser Rechner als Eingabe erwartet. Den genauen Wert finden Sie in der Veranlagungsverfuegung Ihres kantonalen Steueramts. Fuer eine erste Schaetzung ziehen Sie die Sozialversicherungsbeitraege (AHV/IV/EO plus ALV), die Berufskostenpauschale und Ihre 3a-Einzahlungen vom Bruttolohn ab.