Direkte Bundessteuer auf Ihren Kapitalbezug aus der Pensionskasse oder Saeule 3a, nach Art. 38 DBG.
Direkte Bundessteuer auf den Bezug
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Effektiver Bundessatz
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Auszahlung nach Bundessteuer
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Hinweis: Dazu kommt die kantonale und kommunale Kapitalleistungssteuer, die je nach Kanton stark variiert und hier nicht enthalten ist.
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Kapitalbezug und Bundessteuer: Grundlagen nach Art. 38 DBG
Wer sein Pensionskassenguthaben oder Saeule-3a-Kapital als Einmalzahlung bezieht, zahlt darauf eine einmalige Sondersteuer. Das Bundesgesetz ueber die direkte Bundessteuer (DBG) behandelt diese Kapitalleistungen in Art. 38 gesondert: Der Bezug wird nicht zum laufenden Einkommen hinzugerechnet, sondern separat besteuert. Der angewandte Steuersatz betraegt genau ein Fuenftel des Satzes, der sich aus dem ordentlichen Tarif nach Art. 36 DBG ergibt. Diese Regelung gilt einheitlich in der gesamten Schweiz fuer den Bundessteueranteil; die kantonale Besteuerung folgt eigenen, kantonal unterschiedlichen Tarifen.
Rechenbeispiel: CHF 300'000 Bezug, ledig
Ein lediger Bezueger entnimmt seiner Pensionskasse CHF 300'000. Nach dem Normaltarif Art. 36 DBG wuerde auf diesen Betrag eine ordentliche Bundessteuer entfallen. Ein Fuenftel davon ergibt die tatsaechliche Bezugssteuer. Bei CHF 300'000 und dem Grundtarif resultiert eine direkte Bundessteuer von rund CHF 2'194. Der Bezug wird also weit guenstiger besteuert als laufendes Erwerbseinkommen, weil der Fuenftel-Tarif die wirksame Progression stark daempft. Massgebend ist ausschliesslich der Bezugsbetrag; das uebrige Einkommen im gleichen Jahr beeinflusst die Bundessteuer auf den Kapitalbezug nicht.
Warum der Kanton den grossen Unterschied macht
Die direkte Bundessteuer auf Kapitalbezuege ist dank des Fuenftel-Tarifs vergleichsweise tief und in der ganzen Schweiz gleich hoch. Entscheidend fuer die Gesamtsteuerbelastung ist jedoch die kantonale Kapitalleistungssteuer. Sie folgt eigenen Tarifen und kann je nach Kanton das Mehrfache der Bundessteuer ausmachen. Kantone wie Schwyz oder Nidwalden besteuern Kapitalbezuege sehr guenstig, Kantone in der Westschweiz oder Zuerich koennen erheblich mehr verlangen. Wer einen Wohnsitzwechsel vor dem Bezug plant oder mehrere Bezuege ueber verschiedene Steuerjahre staffelt, kann die Gesamtbelastung deutlich senken.
Rente oder Kapital: Steuerliche Abwaegung
Der Kapitalvorbezug ist steuerlich endgueltig und einmalig faellig. Wer stattdessen eine Rente bezieht, zahlt auf jeder Rentenzahlung ordentliche Einkommenssteuer wie auf Erwerbseinkommen. Bei hohen Renten und hohem uebrigem Einkommen kann die laufende Besteuerung ueber die Jahre teurer werden als die einmalige Kapitalsteuer. Die steuerliche Vorteilhaftigkeit haengt von der Lebenserwartung, dem kantonalen Tarif, dem uebrigen Einkommen und dem gewaehlten Kapitalbezugszeitpunkt ab. Eine Analyse mit einer Vorsorge- oder Steuerfachperson lohnt sich vor jedem groesseren Bezug.