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Pensionskasse-Rechner 2025 (BVG)

Koordinierten Lohn und jaehrliche BVG-Altersgutschrift berechnen. Eintrittsschwelle CHF 22'680, Koordinationsabzug CHF 26'460, Satz nach Alter (7-18 Prozent).

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Koordinierten BVG-Lohn und jaehrliche Altersgutschrift aus Bruttolohn und Alter berechnen.

Jaehrliche Altersgutschrift (total)

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Koordinierter Lohn

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Altersgutschrift-Satz

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Richtwert Anteil Arbeitnehmer

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Richtwert Anteil Arbeitgeber

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Wie das BVG-Obligatorium funktioniert

Die berufliche Vorsorge bildet die zweite Saeule des Schweizer Dreisaeulenmodells. Arbeitnehmer, die bei einem Arbeitgeber einen Jahreslohn von mindestens CHF 22'680 erzielen, sind obligatorisch versichert. Das BVG schreibt einen Koordinationsabzug vor, der den bereits durch die AHV gesicherten Einkommensteil herausrechnet. Was nach diesem Abzug verbleibt, ist der koordinierte Lohn, auf den die Altersgutschriften berechnet werden. Die Pensionskasse legt das angesparte Kapital an, und bei der Pensionierung kann die versicherte Person zwischen Rente, Kapital oder einer Mischform waehlen.

Rechenbeispiel: CHF 85'000 Jahreslohn, Alter 40

Mit einem Bruttolohn von CHF 85'000 liegt der Koordinationsabzug von CHF 26'460 weit unter dem Lohn. Der koordinierte Lohn ergibt sich aus CHF 85'000 minus CHF 26'460, also CHF 58'540. Da dieser Wert unter der Obergrenze von CHF 64'260 liegt, wird er nicht gekappt. Der Altersgutschrift-Satz fuer die Altersgruppe 35-44 betraegt 10 Prozent. Die jaehrliche Altersgutschrift belaeuft sich damit auf CHF 58'540 mal 10 Prozent, also rund CHF 5'854. Der haelftige Arbeitnehmeranteil betraegt rund CHF 2'927; mindestens gleich viel muss der Arbeitgeber beitragen.

Altersgutschriften steigen mit dem Alter

Das BVG sieht absichtlich hoehere Saetze fuer aeltere Versicherte vor. Wer erst mit 55 zu sparen beginnt, haette bei gleichen Saetzen wie ein 25-Jaehriger bei der Pensionierung viel weniger Kapital. Die gestaffelten Saetze gleichen diesen Nachteil teilweise aus. Arbeitnehmende zwischen 55 und 65 zahlen mit 18 Prozent mehr als doppelt so viel wie die Juengsten mit 7 Prozent. In der Praxis bedeutet das fuer aeltere Arbeitnehmende hoehere Lohnkosten, was am Arbeitsmarkt bisweilen diskutiert wird.

BVG-Obligatorium und ueberobligatorische Vorsorge

Der Rechner zeigt ausschliesslich den gesetzlichen BVG-Mindestrahmen. Viele Pensionskassen bieten einen ueberobligatorischen Teil an, der hoehere Loehne, tiefere Koordinationsabzuege oder bessere Saetze vorsieht. Die tatsaechliche Altersgutschrift kann deshalb hoeher ausfallen als hier angezeigt. Massgeblich ist immer das Vorsorgereglement der eigenen Pensionskasse, das jaehrlich mit dem Versichertenausweis zugestellt wird.

Frequently asked questions

Was ist der koordinierte Lohn bei der Pensionskasse?
Der koordinierte Lohn ist der versicherte BVG-Lohn. Er ergibt sich aus dem Jahreslohn minus dem Koordinationsabzug von CHF 26'460. Dieser Abzug soll eine Doppelversicherung mit der AHV-Rente vermeiden, da die AHV bereits einen Teil des Einkommens absichert. Der koordinierte Lohn wird nach oben auf CHF 64'260 und nach unten auf CHF 3'780 begrenzt. Verdient jemand weniger als die Eintrittsschwelle von CHF 22'680, besteht keine BVG-Pflicht.
Ab welchem Lohn ist man BVG-pflichtig?
Die Eintrittsschwelle fuer die obligatorische berufliche Vorsorge betraegt 2025 CHF 22'680 im Jahr. Liegt das Jahreslohn darunter, ist keine Pensionskassenpflicht gegeben, obwohl viele Arbeitgeber auch tiefere Loehne freiwillig versichern. Fuer Teilzeitarbeitende mit mehreren Arbeitgebern koennen die Loehne nicht automatisch zusammengezaehlt werden; jedes Arbeitgeberverhaeltnis wird separat beurteilt.
Wie hoch sind die Altersgutschriften nach Altersgruppe?
Das BVG schreibt vier Altersgruppen mit steigenden Saetzen vor: 25-34 Jahre 7 Prozent, 35-44 Jahre 10 Prozent, 45-54 Jahre 15 Prozent, 55-65 Jahre 18 Prozent. Die Saetze gelten auf den koordinierten Lohn. Je aelter die versicherte Person, desto hoeher der Sparbeitrag, um trotz kuerzerem Anlagehorizont ein genuegend hohes Alterskapital aufzubauen.
Wer bezahlt die Pensionskassenbeitraege?
Der Arbeitgeber muss mindestens die Haelfte der gesamten Altersgutschrift uebernehmen. Viele Vorsorgeeinrichtungen sehen noch guenstigere Aufteilungen vor, etwa 60 Prozent Arbeitgeber und 40 Prozent Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmeranteil wird direkt vom Lohn abgezogen und ist steuerlich als Abzug zulaessig. Die genaue Aufteilung steht im Vorsorgereglement der jeweiligen Pensionskasse.

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Sources

  1. Grenzbetraege der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) 2025, Bundesamt fuer Sozialversicherungen BSV
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