Geben Sie Ihre Bruttodividende ein und sehen Sie sofort, wie viel der Broker auszahlt, wie viel Sie zurueckfordern koennen und was nach Einkommenssteuer netto bleibt.
Effektive Nettodividende
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Verrechnungssteuer (35%)
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Ausbezahlter Betrag
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Rueckerstattungsanspruch
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Steuer auf Dividende
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Ihre Aufschlüsselung
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Wie funktioniert die Verrechnungssteuer?
Die Verrechnungssteuer ist eine Sicherungssteuer des Bundes. Bei der Ausschuettung einer Dividende durch eine Schweizer Aktiengesellschaft zieht die Gesellschaft 35 Prozent direkt ab und ueberweist diesen Betrag an die Eidgenoessische Steuerverwaltung. Der Investor erhaelt nur die verbleibenden 65 Prozent auf sein Konto gutgeschrieben. Dieses System soll sicherstellen, dass Kapitalertraege korrekt deklariert werden. Wer die Dividende in der Steuererklarung angibt, bekommt die 35 Prozent vollstaendig zurueck. Wer die Deklaration unterlasst, verliert den Rueckerstattungsanspruch und zahlt de facto 35 Prozent endgueltige Steuer.
Rueckerstattung fuer Steueransaessige in der Schweiz
Wenn Sie in der Schweiz steuerpflichtig sind, verlaeuft die Abrechnung in zwei Schritten. Erstens zahlt Ihnen der Broker 65 Prozent der Bruttodividende aus, da 35 Prozent als Verrechnungssteuer einbehalten wurden. Zweitens deklarieren Sie die Bruttodividende als Einkommen in Ihrer Steuererklarung. Das Steueramt verrechnet die geleistete Verrechnungssteuer mit Ihrer Einkommenssteuerschuld. Ergibt sich ein Ueberschuss, wird dieser erstattet. Netto zahlen Sie also nur den Einkommenssteuersatz auf Ihren Grenzsteuersatz auf die Dividende, nicht die 35 Prozent Verrechnungssteuer. Ein Grenzsteuersatz von 25 Prozent fuehrt damit zu einer effektiven Nettodividende von 75 Prozent der Bruttodividende.
Haeufige Fehler bei der Rueckerstattung
Der verbreiteste Fehler ist das Vergessen der Deklaration. Wer Dividenden aus Schweizer Titeln nicht in der Steuererklarung angibt, verliert automatisch den Rueckerstattungsanspruch. Die Frist fuer die Rueckerstattung betraegt drei Jahre ab Ende des Kalenderjahres der Faelligkeit. Ein weiterer Fehler ist die Verwechslung von Brutto- und Nettodividende: Wenn der Broker CHF 650 ausweist, ist die Bruttodividende CHF 1'000. Nutzen Sie immer die Bruttodividende als Berechnungsgrundlage. Ausserdem gilt: Nur Personen, die die Wertpapiere am Faelligkeitstag der Dividende im Eigentumsrecht gehalten haben, sind rueckerstattungsberechtigt. Short-Seller oder Personen, die Aktien unmittelbar vor dem Dividendenstichtag leihen, haben keinen Anspruch.
Verrechnungssteuer bei auslaendischen Investoren
Auslaendische Investoren koennen die Schweizer Verrechnungssteuer grundsaetzlich nicht ueber die Schweizer Steuererklarung zurueckfordern, da sie nicht in der Schweiz steuerpflichtig sind. Je nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und dem Wohnsitzstaat kann jedoch eine teilweise Rueckerstattung ueber den Weg des DBA moeglich sein. Viele Abkommen begrenzen die Quellensteuer auf 15 Prozent, was bedeutet, dass auslaendische Investoren 20 Prozentpunkte der 35-prozentigen Verrechnungssteuer zurueckfordern koennen. Dieser Prozess laeuft ueber die ESTV und erfordert spezifische Antragsformulare. Fuer Laender ohne DBA mit der Schweiz bleibt die Verrechnungssteuer von 35 Prozent endgueltig.