Gesamte Einkommenssteuer aus Bund, Kanton und Gemeinde fuer Alleinstehende am Kantonshauptort.
Gesamte Einkommenssteuer
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Direkte Bundessteuer
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Kanton und Gemeinde
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Durchschnittssatz
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Einkommen nach Steuer
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Ihre Aufschlüsselung
Aktualisiert sich live| Position | Betrag |
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Drei Ebenen, ein Steuerbetrag
In der Schweiz wird das Einkommen dreifach besteuert: vom Bund (direkte Bundessteuer nach Art. 36 DBG), vom Kanton und von der Wohnsitzgemeinde. Der Bundesanteil ist national einheitlich und mit maximal 11.5 Prozent vergleichsweise tief. Den groesseren Teil machen Kanton und Gemeinde aus. Sie berechnen je eine einfache Steuer nach ihrem Tarif und multiplizieren diese mit ihrem Steuerfuss. Wer den Wohnort wechselt, kann seine Steuerlast deshalb erheblich veraendern, ohne dass sich am Einkommen etwas aendert.
Rechenbeispiel: CHF 100000 steuerbares Einkommen in Zuerich
Eine alleinstehende Person mit einem steuerbaren Einkommen von CHF 100000 in der Stadt Zuerich zahlt rund CHF 2688 direkte Bundessteuer und rund CHF 13469 Kantons- und Gemeindesteuer. Zusammen ergibt das rund CHF 16160 Einkommenssteuer, also einen Durchschnittssatz von gut 16 Prozent. Hinzu kommt eine kleine fixe Personalsteuer. In der Stadt Zug betruege die Gesamtsteuer beim gleichen Einkommen nur rund CHF 10200, in der Stadt Bern dagegen rund CHF 23000.
So sind die Kantonstarife geprueft
Die kantonalen Tarife in diesem Rechner sind gegen den offiziellen Steuerrechner der Eidgenoessischen Steuerverwaltung (ESTV) geprueft. Bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 100000 stimmt das Resultat fuer alle sechs Hauptorte auf den Franken mit der amtlichen Berechnung ueberein. Verwendet werden die fuer das Steuerjahr 2025 gueltigen Tarife und Steuerfuesse, inklusive des jaehrlichen Ausgleichs der kalten Progression. Der Rechner gilt fuer den Kantonshauptort; in anderen Gemeinden desselben Kantons weicht der Gemeindesteuerfuss ab.
Vom Bruttolohn zum steuerbaren Einkommen
Wichtig ist der Unterschied zwischen Bruttolohn und steuerbarem Einkommen. Vom Bruttolohn gehen zuerst die Sozialversicherungsbeitraege (AHV, IV, EO, ALV) und die Beitraege an die Pensionskasse ab. Danach folgen Abzuege wie die Saeule 3a, Berufsauslagen, Versicherungspraemien und kantonale Sozialabzuege. Erst der Rest ist das steuerbare Einkommen, das dieser Rechner verwendet. Wer seine Steuer aus dem Bruttolohn schaetzen will, sollte rund 15 bis 25 Prozent fuer Abzuege einrechnen, je nach Vorsorgesituation.