Nettogewinn nach AHV-Beitrag und Einkommenssteuer fuer Selbstaendige in der Schweiz, sechs Kantone, Steuerjahr 2025.
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AHV-Beitrag fuer Selbstaendige: So funktioniert die Berechnung
Wer in der Schweiz selbstaendig taetig ist, zahlt den gesamten AHV/IV/EO-Beitrag allein, also ohne Arbeitgeberanteil. Der Beitragssatz betraegt 2025 bei Einkommen ab CHF 57400 pauschal 9.7 Prozent des Nettogewinns. Bei tieferen Einkommen zwischen CHF 9400 und CHF 57400 gilt ein gestaffelter Satz. Dieser Rechner verwendet der Einfachheit halber den Einheitssatz von 9.7 Prozent und berechnet einen Mindestbeitrag von CHF 514 pro Jahr fuer sehr tiefe Einkommen. Den exakten Beitrag legt die zustaendige AHV-Ausgleichskasse anhand der Steuerveranlagung fest.
AHV-Abzug vor der Steuer: Ein wichtiger Vorteil
Im Gegensatz zu Angestellten koennen Selbstaendige den AHV-Beitrag vollstaendig als Berufskosten vom Einkommen abziehen, bevor die Einkommenssteuer berechnet wird. Das steuerbare Einkommen ist deshalb stets tiefer als der Nettogewinn. Dieser Rechner zieht zuerst den AHV-Beitrag vom Nettogewinn ab und berechnet die Einkommenssteuer auf dem reduzierten Betrag. Dieser Mechanismus senkt die effektive Steuerbelastung gegenueber einer einfachen Addition von AHV-Satz und Steuersatz.
Kantonsunterschiede: Warum der Wohnort zaehlt
Die direkte Bundessteuer ist fuer alle Kantone gleich hoch, doch die kantonale und kommunale Einkommenssteuer variiert erheblich. In Zug liegt die Gesamtsteuerbelastung fuer Selbstaendige mit einem Gewinn von CHF 100000 deutlich unter der Haelfte jener in Genf oder Basel-Stadt. Fuer Selbstaendige mit mobiler Taetigkeit und freier Wohnortwahl kann der Kantonswechsel deshalb eine groessere Wirkung haben als jede andere Steuermassnahme. Der Rechner zeigt sechs der wichtigsten Kantonshauptorte und erlaubt den direkten Vergleich durch Wechsel im Dropdown.
Grenzen dieses Rechners und naechste Schritte
Dieser Rechner liefert eine vereinfachte Schaetzung fuer Planungszwecke. Nicht beruecksichtigt sind die Pensionskasse (fuer Selbstaendige freiwillig), die Saeule 3a (bis CHF 36288 ohne Pensionskasse, steuerlich abziehbar), die Unfallversicherung, die ALV (fuer Selbstaendige nicht pflichtig) sowie individuelle Abzuege wie Geschaeftsfahrzeug, Home-Office-Pauschale oder Kinderabzuege. Wer seinen tatsaechlichen Steuerbetrag ermitteln moechte, sollte die Steuererklarung mit allen Abzuegen ausfullen oder eine Steuerberatung beiziehen. Das Ergebnis dieses Rechners zeigt jedoch klar, wie AHV-Beitrag und Steuer zusammenwirken und welchen Anteil das Nettoeinkommen am Bruttogewinn ausmacht.