Geben Sie Ihr massgebendes Einkommen, Ihren Wohnkanton und die Anzahl Personen im Haushalt ein. Der Rechner schaetzt Ihre jaehrliche Praemienverbilligung fuer die obligatorische Krankenkasse.
Jaehrliche Verbilligung
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Massgebendes Einkommen
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Referenzpraemie (Jahr)
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Eigenanteil (Jahr)
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Monatliche Verbilligung
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Ihre Aufschluesselung
Aktualisiert sich live| Position | Betrag |
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Was ist die Praemienverbilligung?
Die Praemienverbilligung ist eine staatliche Subvention fuer Personen mit tiefen und mittleren Einkommen. Sie senkt die Belastung durch die obligatorische Krankenkassenpraemie. Bund und Kantone finanzieren sie gemeinsam. In der Schweiz sind die Kantone verpflichtet, einen bestimmten Prozentsatz der Krankenkassenkosten durch Praemienverbilligung abzudecken.
Wie wird die Verbilligung berechnet?
Grundlage ist die kantonale Referenzpraemie, die je nach Kanton und Haushaltsgroesse unterschiedlich hoch ist. Von dieser Referenzpraemie wird der Eigenanteil abgezogen, der einem bestimmten Prozentsatz des massgebenden Einkommens entspricht. Die Differenz ergibt die jaehrliche Praemienverbilligung, maximal jedoch 90 Prozent der jaehrlichen Referenzpraemie.
Kantonale Unterschiede
Jeder Kanton legt seine eigene Einkommensgrenze und Berechnungsmethode fest. Genf und Waadt haben hoehere Referenzpraemien, bieten aber auch grosszuegigere Subventionen. Zug hat tiefere Praemien und eine geringere Einkommensgrenze. Wer in mehreren Kantonen in Frage kaeme, sollte die kantonalen Merkblaetter vergleichen.
Antrag und Auszahlung
Den Antrag stellt man bei der zustaendigen kantonalen Stelle, meist der Ausgleichskasse oder dem Sozialamt. In vielen Kantonen wird die Verbilligung direkt an die Krankenkasse ueberwiesen, sodass sich die monatliche Praemienrechnung automatisch reduziert. Wer seinen Anspruch nicht geltend macht, verliert ihn. Ein rechtzeitiger Antrag lohnt sich daher immer.