Geben Sie Ihre monatliche Nettomiete, die gewuenschte Kautionsdauer in Monaten (maximal 3 nach OR Art. 257e), die Hinterlegungsdauer und den aktuellen Zinssatz des Kautionskontos ein. Der Rechner zeigt den Kautionsbetrag, die aufgelaufenen Zinsen und den Gesamtbetrag nach der Hinterlegungsdauer.
Kautionsbetrag
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Nettomiete
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Kautionsmonate (max. 3)
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Zinsen auf Depot
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Gesamtbetrag mit Zinsen
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Ihre Aufschlüsselung
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Was ist die Mietkaution und wie wird sie berechnet?
Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung, die Mieter bei Vertragsabschluss hinterlegen. Sie sichert den Vermieter gegen ausstehende Mieten, Schaeden an der Wohnung oder nicht bezahlte Nebenkosten ab. In der Schweiz regelt OR Art. 257e die gesetzliche Obergrenze: Bei Wohnungsmieten darf die Kaution maximal drei Monatsmieten betragen. Die Berechnung basiert auf der Nettomiete ohne Nebenkosten. Eine Kaution von drei Monatsnettomieten bei einer Monatsmiete von CHF 2000 ergibt somit CHF 6000.
Kautionskonto: Verzinsung und Rueckgabe
Das Kautionsgeld wird auf ein gesperrtes Bankkonto eingezahlt, das auf den Namen des Mieters lautet. Das Konto wird verzinst, und die Zinsen gehoeren dem Mieter. Der aktuelle Zinssatz fuer Kautionskonten liegt in der Schweiz je nach Bank zwischen 0,25 und 0,75 Prozent pro Jahr. Bei einer Kaution von CHF 6000 und einem Zinssatz von 0,5 Prozent ergibt das nach drei Jahren rund CHF 90 Zinsen. Der Gesamtbetrag des Kautionskontos bei Freigabe betraegt in diesem Beispiel CHF 6090.
Freigabe der Kaution nach dem Auszug
Nach der Wohnungsrueckgabe hat der Vermieter bis zu einem Jahr Zeit, Schadenersatz oder ausstehende Mieten geltend zu machen. Erhebt er innerhalb dieser Frist keine begruendeten Ansprueche, kann der Mieter die Bank schriftlich zur Freigabe des Kautionskontos auffordern. Vermieter und Mieter koennen die Freigabe auch gemeinsam einleiten, indem sie der Bank einen unterschriebenen Freigabeauftrag einreichen. Strittige Faelle werden von der Schlichtungsbehoerde oder einem Gericht entschieden.
Alternativen zur Barkaution in der Schweiz
Wer die Kaution nicht in bar hinterlegen moechte, kann auf eine Kautionsversicherung zurueckgreifen. Anbieter wie Firstcaution, SwissCaution oder Zurich ermoglichen es Mietern, gegen eine jaehrliche Pramie von rund einem bis zwei Prozent der Kautionssumme auf die Barzahlung zu verzichten. Diese Loesung schont die Liquiditaet, verursacht aber laufende Kosten und bringt keine Zinsgutschrift. Ob die Barkautionslosung oder eine Versicherung guenstiger ist, haengt von der Mietdauer und den eigenen Mitteln ab.