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Lohnnebenkosten-Rechner Schweiz 2025

Berechnen Sie die gesamten Arbeitgeberkosten 2025 pro Mitarbeiter in der Schweiz. AHV, ALV, BVG Arbeitgeberanteil, Unfallversicherung und KAGG.

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Ermitteln Sie die vollstaendigen Arbeitgeberkosten pro Mitarbeiter in der Schweiz 2025, einschliesslich aller obligatorischen Sozialversicherungsbeitraege, BVG-Mindestbeitrag, FAK und Unfallversicherung.

Alter bestimmt den BVG-Gutschriftssatz (Art. 16 BVG).

SUVA-Praemienklasse bestimmt den NBU-Satz fuer den Arbeitnehmer, dieser Rechner zeigt nur den BU-Anteil des Arbeitgebers (ca. 1.3 Prozent) plus einen Zuschlag je Klasse.

Alle Werte basieren auf den gesetzlichen Mindestansaetzen 2025. Tatsaechliche Praemien koennen je nach Kanton, Ausgleichskasse und Vorsorgeeinrichtung abweichen.

Gesamtkosten Arbeitgeber (CHF/Jahr)

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Bruttolohn

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AG-SV-Anteil (AHV/IV/EO + ALV)

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AG-BVG-Anteil (50 % Mindest)

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Lohnnebenkosten gesamt

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Ihre Aufschlüsselung

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Wie sich die Lohnnebenkosten zusammensetzen

Als Arbeitgeber in der Schweiz schulden Sie neben dem Bruttolohn eine Reihe obligatorischer Beitraege an staatliche Sozialversicherungen und Versicherungseinrichtungen. Die groessten Posten sind der AHV/IV/EO-Arbeitgeberanteil (5.3 Prozent des Bruttolohns ohne Lohndeckel), der ALV-Arbeitgeberanteil (1.1 Prozent bis CHF 148'200 versicherter Lohn) sowie der gesetzliche Mindestbeitrag an die Pensionskasse des Mitarbeiters. Dazu kommen der FAK-Beitrag zur Finanzierung der Familienzulagen und die Praemie fuer die Berufsunfallversicherung (BU). In der Summe ergibt sich ein Aufschlag von typischerweise 15 bis 25 Prozent auf den Bruttolohn.

BVG-Altersgutschriften: altersabhaengige Beitraege

Die Beitraege an die Pensionskasse (2. Saeule) richten sich nach dem Alter des Versicherten. Das Bundesgesetz ueber die berufliche Vorsorge (BVG) legt in Art. 16 vier Altersstufen fest: 7 Prozent des koordinierten Lohns fuer Versicherte von 25 bis 34 Jahren, 10 Prozent fuer 35 bis 44, 15 Prozent fuer 45 bis 54 und 18 Prozent ab 55 Jahren. Der Arbeitgeber muss mindestens die Haelfte dieser Gutschrift finanzieren. Der koordinierte Lohn ergibt sich aus dem Bruttolohn abzueglich des Koordinationsabzugs von CHF 26'460 (2025), mindestens jedoch CHF 3'780, und wird auf maximal CHF 64'260 begrenzt. Mitarbeiter unter 25 Jahren sind noch nicht in der Altersgutschrift versichert, bleiben aber gegen Invaliditaet und Tod abgesichert.

Unfallversicherung und FAK: zwei oft unterschaetzte Kostenpunkte

Die Berufsunfallversicherung (BU) ist vollstaendig vom Arbeitgeber zu tragen. Die Praemienhoehe haengt von der SUVA-Praemienklasse ab, die sich nach der Unfallhaeufigkeit in der jeweiligen Branche richtet. Buerotaetigkeiten fallen typischerweise in niedrige Klassen mit unter einem Prozent, waehrend Bauberufe mehrere Prozent des Lohns kosten koennen. Die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) wird dagegen in der Regel vom Arbeitnehmer getragen. Die FAK (Familienzulagen-Ausgleichskasse) ist eine kantonale Einrichtung, an die jeder Arbeitgeber einen Beitrag zur Finanzierung der Kinder- und Ausbildungszulagen entrichtet. Der kantonale Satz liegt meist zwischen 1 und 3 Prozent des Bruttolohns.

Haeufige Fehler bei der Kostenplanung

Ein verbreiteter Fehler ist, beim Budgetieren nur den Bruttolohn zu beruecksichtigen und die Arbeitgeberbeitraege zu vergessen. Das fuehrt zu einer systematischen Unterschaetzung der Personalkosten um 15 bis 25 Prozent. Ein weiterer Fehler ist die Annahme, der BVG-Beitrag sei fuer alle Altersgruppen gleich. Ein 52-jaehriger Mitarbeiter kostet in der BVG-Altersgutschrift mehr als das Doppelte eines 28-jaehrigen bei gleichem Bruttolohn. Ausserdem wird die FAK oft vergessen, weil sie nicht auf der Lohnabrechnung des Mitarbeiters erscheint, aber dennoch vom Arbeitgeber zu entrichten ist. Planen Sie deshalb immer mit dem kalkulierten Gesamtkostenbetrag aus diesem Rechner und nicht mit dem Bruttolohn allein.

Frequently asked questions

Wie hoch sind die Lohnnebenkosten des Arbeitgebers in der Schweiz?
Die obligatorischen Arbeitgeberbeitraege betragen je nach Lohn und Alter zwischen 15 und 25 Prozent des Bruttolohns. Darin enthalten sind AHV/IV/EO (5.3 Prozent), ALV (1.1 Prozent bis CHF 148200), BVG-Arbeitgeberanteil (mindestens 50 Prozent der Altersgutschrift), FAK (ca. 1.5 Prozent) und Berufsunfallversicherung (ca. 1.3 Prozent).
Was ist der Unterschied zwischen BU- und NBU-Praemie?
BU steht fuer Berufsunfall und ist vollstaendig vom Arbeitgeber zu tragen. NBU steht fuer Nichtberufsunfall und wird grundsaetzlich vom Arbeitnehmer bezahlt, kann aber vom Arbeitgeber freiwillig uebernommen werden. Dieser Rechner beruecksichtigt nur den obligatorischen BU-Anteil des Arbeitgebers.
Muss der Arbeitgeber mindestens 50 Prozent der BVG-Beitraege zahlen?
Ja. Gemaess BVG muss der Arbeitgeber mindestens die Haelfte der gesamten Altersgutschriften finanzieren. Der Arbeitnehmer zahlt hoechstens die andere Haelfte. Viele Unternehmen zahlen freiwillig mehr als den gesetzlichen Mindestanteil, zum Beispiel zwei Drittel oder sogar den vollen Beitrag.
Was ist die FAK und wie hoch ist der Beitrag?
Die FAK ist die Familienzulagen-Ausgleichskasse. Arbeitgeber zahlen einen Beitrag zur Finanzierung der Kinderzulagen. Der Satz variiert je nach Kanton zwischen 1 und 3 Prozent des Bruttolohns. Dieser Rechner verwendet einen schweizweiten Durchschnittswert von 1.5 Prozent als Schaetzung.

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Sources

  1. Tarif 2025 direkte Bundessteuer (Art. 36 DBG), Rundschreiben 2-210-D-2024, Eidgenoessische Steuerverwaltung ESTV
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