Ermitteln Sie die vollstaendigen Arbeitgeberkosten pro Mitarbeiter in der Schweiz 2025, einschliesslich aller obligatorischen Sozialversicherungsbeitraege, BVG-Mindestbeitrag, FAK und Unfallversicherung.
Gesamtkosten Arbeitgeber (CHF/Jahr)
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Bruttolohn
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AG-SV-Anteil (AHV/IV/EO + ALV)
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AG-BVG-Anteil (50 % Mindest)
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Lohnnebenkosten gesamt
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Ihre Aufschlüsselung
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Wie sich die Lohnnebenkosten zusammensetzen
Als Arbeitgeber in der Schweiz schulden Sie neben dem Bruttolohn eine Reihe obligatorischer Beitraege an staatliche Sozialversicherungen und Versicherungseinrichtungen. Die groessten Posten sind der AHV/IV/EO-Arbeitgeberanteil (5.3 Prozent des Bruttolohns ohne Lohndeckel), der ALV-Arbeitgeberanteil (1.1 Prozent bis CHF 148'200 versicherter Lohn) sowie der gesetzliche Mindestbeitrag an die Pensionskasse des Mitarbeiters. Dazu kommen der FAK-Beitrag zur Finanzierung der Familienzulagen und die Praemie fuer die Berufsunfallversicherung (BU). In der Summe ergibt sich ein Aufschlag von typischerweise 15 bis 25 Prozent auf den Bruttolohn.
BVG-Altersgutschriften: altersabhaengige Beitraege
Die Beitraege an die Pensionskasse (2. Saeule) richten sich nach dem Alter des Versicherten. Das Bundesgesetz ueber die berufliche Vorsorge (BVG) legt in Art. 16 vier Altersstufen fest: 7 Prozent des koordinierten Lohns fuer Versicherte von 25 bis 34 Jahren, 10 Prozent fuer 35 bis 44, 15 Prozent fuer 45 bis 54 und 18 Prozent ab 55 Jahren. Der Arbeitgeber muss mindestens die Haelfte dieser Gutschrift finanzieren. Der koordinierte Lohn ergibt sich aus dem Bruttolohn abzueglich des Koordinationsabzugs von CHF 26'460 (2025), mindestens jedoch CHF 3'780, und wird auf maximal CHF 64'260 begrenzt. Mitarbeiter unter 25 Jahren sind noch nicht in der Altersgutschrift versichert, bleiben aber gegen Invaliditaet und Tod abgesichert.
Unfallversicherung und FAK: zwei oft unterschaetzte Kostenpunkte
Die Berufsunfallversicherung (BU) ist vollstaendig vom Arbeitgeber zu tragen. Die Praemienhoehe haengt von der SUVA-Praemienklasse ab, die sich nach der Unfallhaeufigkeit in der jeweiligen Branche richtet. Buerotaetigkeiten fallen typischerweise in niedrige Klassen mit unter einem Prozent, waehrend Bauberufe mehrere Prozent des Lohns kosten koennen. Die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) wird dagegen in der Regel vom Arbeitnehmer getragen. Die FAK (Familienzulagen-Ausgleichskasse) ist eine kantonale Einrichtung, an die jeder Arbeitgeber einen Beitrag zur Finanzierung der Kinder- und Ausbildungszulagen entrichtet. Der kantonale Satz liegt meist zwischen 1 und 3 Prozent des Bruttolohns.
Haeufige Fehler bei der Kostenplanung
Ein verbreiteter Fehler ist, beim Budgetieren nur den Bruttolohn zu beruecksichtigen und die Arbeitgeberbeitraege zu vergessen. Das fuehrt zu einer systematischen Unterschaetzung der Personalkosten um 15 bis 25 Prozent. Ein weiterer Fehler ist die Annahme, der BVG-Beitrag sei fuer alle Altersgruppen gleich. Ein 52-jaehriger Mitarbeiter kostet in der BVG-Altersgutschrift mehr als das Doppelte eines 28-jaehrigen bei gleichem Bruttolohn. Ausserdem wird die FAK oft vergessen, weil sie nicht auf der Lohnabrechnung des Mitarbeiters erscheint, aber dennoch vom Arbeitgeber zu entrichten ist. Planen Sie deshalb immer mit dem kalkulierten Gesamtkostenbetrag aus diesem Rechner und nicht mit dem Bruttolohn allein.