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Lohnfortzahlung Krankheit 2025 Schweiz

Berechnen Sie die gesetzliche Lohnfortzahlung bei Krankheit 2025 in der Schweiz. OR Art. 324a, Berner Skala und vertragliche Ansprueche.

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Berechnen Sie Ihren gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit in der Schweiz nach OR Art. 324a und der Berner Skala. Geben Sie Ihren Monatslohn und die Dienstjahre ein, um den Anspruch in Wochen und Franken sofort zu sehen.

Vereinfachte Berechnung. Massgebend ist das Recht Ihres Kantons.

Lohnfortzahlung

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Lohnfortzahlung bei Krankheit: gesetzliche Grundlagen in der Schweiz

OR Art. 324a verpflichtet jeden Arbeitgeber in der Schweiz, bei unverschuldeter Verhinderung des Arbeitnehmers, also auch bei Krankheit, den Lohn fuer eine angemessene Dauer weiterzuzahlen. Im ersten Dienstjahr gilt ein Mindestandspruch von drei Wochen. Ab dem zweiten Jahr bestimmt sich die Dauer nach einem angemessenen Zeitraum, den die Gerichte in der Praxis anhand der kantonalen Skalen festlegen. Die drei meistgenutzten Skalen sind die Berner Skala, die Zuercher Skala und die Basler Skala.

Berner Skala: Anspruch nach Dienstjahren

Die Berner Skala staffelt den Anspruch wie folgt: 3 Wochen im ersten bis dritten Dienstjahr, 5 Wochen im vierten und fuenften Dienstjahr, 7 Wochen im sechsten bis neunten Dienstjahr, 9 Wochen im zehnten bis vierzehnten Dienstjahr und 12 Wochen ab dem fuenfzehnten Dienstjahr. Die Zuercher und Basler Skalen weichen leicht davon ab, gelten jedoch als gleichwertige gerichtliche Richtwerte. Massgebend ist jeweils die Regelung, die fuer den Arbeitnehmenden guenstiger ist.

Krankentaggeldversicherung als Ergaenzung

Viele Arbeitgeber schliessen eine kollektive Krankentaggeldversicherung (KTV) ab, die nach einer Wartefrist von typisch 30 oder 60 Tagen einspringt und 80 Prozent des Lohns fuer bis zu 730 Tage sichert. Besteht eine solche Versicherung, gilt sie als gleichwertig zur gesetzlichen Lohnfortzahlungspflicht nach OR Art. 324a, sofern die Leistungen insgesamt nicht schlechter sind. Der Rechner zeigt den gesetzlichen Mindestanspruch ohne KTV.

Rechenbeispiel: CHF 6000 Monatslohn, 3 Dienstjahre

Ein Arbeitnehmer mit CHF 6000 Monatslohn und 3 Dienstjahren hat nach der Berner Skala Anspruch auf 3 Wochen Lohnfortzahlung. Der wochentliche Lohn betragt CHF 6000 dividiert durch 4,333, also rund CHF 1385. Der Gesamtanspruch belaeuft sich auf rund CHF 4154. Das entspricht rund 5,8 Prozent des Jahresbruttos von CHF 72000. Ab dem vierten Dienstjahr steigt der Anspruch auf 5 Wochen, ab dem sechsten auf 7 Wochen.

Frequently asked questions

Was ist die Berner Skala bei der Lohnfortzahlung?
Die Berner Skala ist eine in der Schweiz weit verbreitete Richtlinie, die den Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit nach Dienstjahren staffelt. Sie geht ueber das gesetzliche Minimum von OR Art. 324a hinaus und wird in vielen Kantonen und Arbeitsvertraegen als Standard verwendet. Im ersten Dienstjahr betragt der Anspruch 3 Wochen, ab dem zweiten Jahr steigt er stufenweise an bis auf 12 Wochen ab dem 15. Dienstjahr.
Was regelt OR Art. 324a zur Lohnfortzahlung?
OR Art. 324a verpflichtet Arbeitgeber, bei unverschuldeter Verhinderung wie Krankheit den Lohn fuer eine beschraenkte Zeit weiterzuzahlen. Im ersten Dienstjahr betragt die Mindestdauer 3 Wochen. Ab dem zweiten Jahr richtet sich die Dauer nach einem angemessenen Zeitraum, der in der Rechtsprechung meist anhand der Berner, Zuercher oder Basler Skala bestimmt wird. Der Anspruch gilt pro Erkrankung, nicht pro Kalenderjahr.
Gilt die Lohnfortzahlung auch bei langerer Krankheit?
Ja, bis zum Ablauf des gesetzlichen oder vertraglichen Anspruchszeitraums. Viele Arbeitgeber schliessen jedoch eine Krankentaggeldversicherung ab, die nach Ablauf der Wartefrist (typisch 30 oder 60 Tage) 80 Prozent des Lohns fuer bis zu 730 Tage zahlt. In diesem Fall ist die Lohnfortzahlung durch die Versicherungsleistung gedeckt und der Arbeitgeber muss keinen Mehraufwand tragen.
Gibt es kantonale Unterschiede bei der Lohnfortzahlung?
Ja. In der Schweiz existieren drei verbreitete Skalen: die Berner Skala, die Zuercher Skala und die Basler Skala. Sie unterscheiden sich leicht in der Staffelung nach Dienstjahren. Zusatzlich koennen Gesamtarbeitsvertraege (GAV) grosszuegigere Regelungen vorsehen. Massgebend ist immer die guenstigere Regelung fuer den Arbeitnehmenden, also entweder OR, die kantonale Skala oder der Arbeitsvertrag.

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Sources

  1. Tarif 2025 direkte Bundessteuer (Art. 36 DBG), Rundschreiben 2-210-D-2024, Eidgenoessische Steuerverwaltung ESTV
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