Berechnen Sie Ihren gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit in der Schweiz nach OR Art. 324a und der Berner Skala. Geben Sie Ihren Monatslohn und die Dienstjahre ein, um den Anspruch in Wochen und Franken sofort zu sehen.
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Lohnfortzahlung bei Krankheit: gesetzliche Grundlagen in der Schweiz
OR Art. 324a verpflichtet jeden Arbeitgeber in der Schweiz, bei unverschuldeter Verhinderung des Arbeitnehmers, also auch bei Krankheit, den Lohn fuer eine angemessene Dauer weiterzuzahlen. Im ersten Dienstjahr gilt ein Mindestandspruch von drei Wochen. Ab dem zweiten Jahr bestimmt sich die Dauer nach einem angemessenen Zeitraum, den die Gerichte in der Praxis anhand der kantonalen Skalen festlegen. Die drei meistgenutzten Skalen sind die Berner Skala, die Zuercher Skala und die Basler Skala.
Berner Skala: Anspruch nach Dienstjahren
Die Berner Skala staffelt den Anspruch wie folgt: 3 Wochen im ersten bis dritten Dienstjahr, 5 Wochen im vierten und fuenften Dienstjahr, 7 Wochen im sechsten bis neunten Dienstjahr, 9 Wochen im zehnten bis vierzehnten Dienstjahr und 12 Wochen ab dem fuenfzehnten Dienstjahr. Die Zuercher und Basler Skalen weichen leicht davon ab, gelten jedoch als gleichwertige gerichtliche Richtwerte. Massgebend ist jeweils die Regelung, die fuer den Arbeitnehmenden guenstiger ist.
Krankentaggeldversicherung als Ergaenzung
Viele Arbeitgeber schliessen eine kollektive Krankentaggeldversicherung (KTV) ab, die nach einer Wartefrist von typisch 30 oder 60 Tagen einspringt und 80 Prozent des Lohns fuer bis zu 730 Tage sichert. Besteht eine solche Versicherung, gilt sie als gleichwertig zur gesetzlichen Lohnfortzahlungspflicht nach OR Art. 324a, sofern die Leistungen insgesamt nicht schlechter sind. Der Rechner zeigt den gesetzlichen Mindestanspruch ohne KTV.
Rechenbeispiel: CHF 6000 Monatslohn, 3 Dienstjahre
Ein Arbeitnehmer mit CHF 6000 Monatslohn und 3 Dienstjahren hat nach der Berner Skala Anspruch auf 3 Wochen Lohnfortzahlung. Der wochentliche Lohn betragt CHF 6000 dividiert durch 4,333, also rund CHF 1385. Der Gesamtanspruch belaeuft sich auf rund CHF 4154. Das entspricht rund 5,8 Prozent des Jahresbruttos von CHF 72000. Ab dem vierten Dienstjahr steigt der Anspruch auf 5 Wochen, ab dem sechsten auf 7 Wochen.