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Kinderabzug-Rechner Schweiz 2025

Berechnen Sie die Steuerersparnis 2025 durch Kinderabzuege in der Schweiz. Bundessteuer-Kinderabzug, kantonale Unterschiede und Kinderdrittbetreuungsabzug.

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Steuerersparnis durch den Bundessteuer-Kinderabzug von CHF 6700 pro Kind sowie den Kinderdrittbetreuungsabzug von bis zu CHF 10100 pro Kind und Jahr.

Kita, Tagesmutter oder Tagesschule. Maximum Bundesabzug CHF 10100 pro Kind.

Grundtarif fuer Alleinstehende. Kantonaler Abzug vereinfacht mit CHF 8000 pro Kind.

Steuerersparnis pro Jahr

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Bundessteuer-Kinderabzug

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Kantonal Kinderabzug geschaetzt

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Steuer vor Abzug

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Steuer nach Abzug

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Wie der Bundessteuer-Kinderabzug funktioniert

Der Kinderabzug von CHF 6700 pro Kind wird direkt vom steuerbaren Einkommen abgezogen, bevor die direkte Bundessteuer nach Art. 36 DBG berechnet wird. Da der Bundessteuertarif progressiv ist, haengt die tatsaechliche Ersparnis vom Grenzsatz ab, der auf den abgezogenen Betrag entfaellt. Bei einem Einkommen von CHF 100000 entspricht der Grenzsteuersatz rund 8.8 Prozent, sodass ein Kinderabzug von CHF 6700 eine Bundessteuerersparnis von rund CHF 590 bewirkt.

Kinderdrittbetreuungsabzug: bis CHF 10100 pro Kind

Eltern, die ihr Kind durch Dritte betreuen lassen, koennen auf Bundesebene zusaetzlich bis zu CHF 10100 pro Kind und Jahr abziehen. Dieser Abzug gilt fuer nachgewiesene Kosten fuer Kita, Tagesmutter, Tagesschule oder Tagesheim. Wichtig ist, dass der Abzug nur fuer Fremdbetreuung ausserhalb des eigenen Haushalts gilt und nur dann, wenn beide Elternteile berufstaetig, in Ausbildung oder aus gesundheitlichen Gruenden verhindert sind. Die Kosten muessen durch Quittungen oder Bescheinigungen belegt werden.

Kantonale Kinderabzuege im Ueberblick

Die Kantone regeln ihre eigenen Kinderabzuege unabhaengig vom Bund. Die Betraege variieren je nach Kanton zwischen rund CHF 7000 und CHF 9000 pro Kind. Einige Kantone kennen erhoehte Abzuege fuer Alleinerziehende oder fuer Kinder in Ausbildung. Da die genauen kantonalen Abzugsbetraege sich jaehrlich aendern koennen, verwendet dieser Rechner einen vereinfachten Durchschnittswert von CHF 8000 fuer die kantonale Schichtung. Den genauen Abzug fuer Ihren Kanton finden Sie im kantonalen Steuergesetz oder beim zustaendigen Steueramt.

Mehrere Kinder: Abzuege vervielfachen sich

Der Kinderabzug gilt pro Kind. Bei zwei Kindern verdoppelt sich der Abzugsbetrag entsprechend. Mit CHF 6700 Bundesabzug pro Kind und einem Grenzsteuersatz von 8.8 Prozent ergibt sich bei zwei Kindern eine Bundessteuerersparnis von rund CHF 1180. Hinzu kommen die kantonalen Abzuege und gegebenenfalls der Drittbetreuungsabzug. Eltern mit hoeheren Einkommen profitieren ueberproportional, da der Grenzsteuersatz mit steigendem Einkommen zunimmt.

Frequently asked questions

Wie hoch ist der Bundessteuer-Kinderabzug 2025?
Der Bundessteuer-Kinderabzug betraegt 2025 CHF 6700 pro Kind unter 18 Jahren. Dieser Betrag wird direkt vom steuerbaren Einkommen abgezogen, bevor die direkte Bundessteuer berechnet wird. Der Abzug gilt unabhaengig davon, ob das Kind in einer Tagesstaette betreut wird oder nicht. Eltern mit mehreren Kindern koennen den Abzug fuer jedes Kind separat geltend machen.
Was ist der Kinderdrittbetreuungsabzug und wie hoch ist er 2025?
Der Kinderdrittbetreuungsabzug erlaubt es berufstaetigen Eltern, die Kosten fuer die Fremdbetreuung eines Kindes bis zum vollendeten 14. Lebensjahr steuerlich abzuziehen. Auf Bundesebene betraegt der maximale Abzug 2025 CHF 10100 pro Kind und Jahr. Abziehbar sind nur Kosten fuer Drittbetreuung wie Kita, Tagesschule oder Tagesmutter, nicht jedoch Kosten fuer den eigenen Haushalt. Die Kosten muessen durch Belege nachgewiesen werden.
Unterscheiden sich die Kinderabzuege je nach Kanton?
Ja, die kantonalen Kinderabzuege variieren erheblich. Die Kantone legen eigene Abzugsbetraege fest, die haeufig zwischen CHF 7000 und CHF 9000 pro Kind liegen. Einige Kantone gewaehren zusaetzliche Abzuege fuer Kinderbetreuung oder einen erhoehten Abzug ab dem zweiten Kind. Dieser Rechner verwendet einen vereinfachten Durchschnittswert von CHF 8000 fuer die kantonale Schichtung, da die tatsaechlichen Abzuege von der Steuererklarung und dem jeweiligen Kantonsrecht abhaengen.
Gilt der Kinderabzug auch fuer Kinder in der Ausbildung ueber 18 Jahren?
Auf Bundesebene kann fuer Kinder in Ausbildung nach Vollendung des 18. Lebensjahres ein Ausbildungsabzug geltend gemacht werden, der vom Kinderabzug zu unterscheiden ist. Der Kinderabzug von CHF 6700 gilt grundsaetzlich fuer Kinder unter 18 Jahren oder fuer Kinder in Ausbildung, solange keine eigenen Einkuenfte ueber einem bestimmten Betrag erzielt werden. Dieser Rechner berechnet den Abzug fuer Kinder, die die Voraussetzungen erfuellen. Die genauen Regeln sind im Bundesgesetz ueber die direkte Bundessteuer geregelt.

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Sources

  1. Tarif 2025 direkte Bundessteuer (Art. 36 DBG), Rundschreiben 2-210-D-2024, Eidgenoessische Steuerverwaltung ESTV
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