Geben Sie Ihren Bruttolohn und Ihr Wohnsitzland ein. Der Rechner zeigt die Quellensteuer nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen sowie den monatlichen Nettolohn.
Monatliches Netto
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Effektive Abgabenquote
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Ihre Aufschlüsselung
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Was ist ein Grenzgaenger in der Schweiz?
Als Grenzgaenger gilt, wer in einem Nachbarland der Schweiz wohnt und taeglich oder woechentlich in die Schweiz zur Arbeit pendelt. Die Schweiz hat mit Deutschland, Frankreich und Italien spezielle Grenzgaengerregelungen im Rahmen der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vereinbart. Diese legen fest, wie viel Quellensteuer die Schweiz einbehaelt und wie der Wohnsitzstaat die Steuerlast anrechnet oder ermaessigt. Grenzgaenger aus anderen Laendern unterliegen den allgemeinen Quellensteuertarifen der Schweiz.
DBA Schweiz-Deutschland: 4,5-Prozent-Regelung
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland sieht fuer Grenzgaenger einen Quellensteuereinbehalt von 4,5 Prozent des Bruttolohns vor. Dieser Betrag fliesst vollstaendig an den Wohnortkanton. Deutschland rechnet die schweizerische Quellensteuer auf die deutsche Einkommensteuer an, sodass keine Doppelbesteuerung entsteht. Voraussetzung fuer die Grenzgaengereigenschaft ist der Wohnort in der 30-km-Grenzzone sowie die regelmaessige Rueckkehr an den Wohnort.
DBA Schweiz-Frankreich und Schweiz-Italien
Fuer Grenzgaenger aus Frankreich gilt eine hoehere Quellensteuer von rund 12 Prozent, die dem Arbeitskanton zufliesst. Frankreich erstattet den Grenzgaengern einen Teil der kantonalen Steuern ueber ein gemeinsames Abgabensystem zurueck. Grenzgaenger aus Italien unterliegen seit 2024 dem neuen DBA, das eine Quellensteuer von 12,5 Prozent vorsieht. Das neue Abkommen gilt fuer die Grenzkantone Tessin, Graubuenden und Wallis und loeste das Abkommen von 1974 ab.
Sozialversicherungsabzuege fuer Grenzgaenger
Grenzgaenger, die in der Schweiz angestellt sind, unterliegen grundsaetzlich dem Schweizer Sozialversicherungssystem. Der Arbeitnehmeranteil umfasst AHV (4,35 Prozent), IV (0,7 Prozent), EO (0,25 Prozent) und ALV (1,1 Prozent), zusammen rund 6,4 Prozent des Bruttolohns. Hinzu kommen BVG-Beitraege je nach Alter sowie allenfalls Krankentaggeld- und Unfallversicherungspraemien. Der Rechner verwendet eine vereinfachte Pauschalrate von 13,07 Prozent fuer alle Sozialabzuege, was dem typischen Gesamtabzug fuer Angestellte entspricht.