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Quellensteuer-Rechner Schweiz 2025

Berechnen Sie die Quellensteuer 2025 fuer Grenzgaenger und Aufenthalter in der Schweiz. Quellensteuerrate nach Kanton, Monatslohn und Abzuegen.

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Geben Sie Ihren Monatslohn, Kanton, Zivilstand und Anzahl Kinder ein. Der Rechner schaetzt die monatliche Quellensteuer nach den Tarifen 2025 fuer Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung.

Schaetzung fuer Arbeitnehmer mit Ausweis B oder G am Kantonshauptort. BVG-Anteil mit 2.5 Prozent des Bruttolohns angesetzt. Kein Ersatz fuer eine verbindliche Tarifeinstufung des Arbeitgebers.

Monatliche Quellensteuer (CHF)

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Bruttolohn

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SV-Abzug

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Nettolohn

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Quellensteuer in %

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PositionBetrag

Was ist die Quellensteuer in der Schweiz?

Die Quellensteuer ist ein Vorabzug der Einkommenssteuer direkt vom Lohn. Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung C, also typischerweise Personen mit Kurzaufenthaltsbewilligung L, Aufenthaltsbewilligung B oder Grenzgaengerbewilligung G, unterliegen der Quellenbesteuerung. Der Arbeitgeber berechnet den Abzug anhand des kantonalen Quellensteuertarifs und uebermittelt ihn monatlich an das Steueramt. Fuer die meisten Betroffenen ist dieser Abzug definitiv und es ist keine weitere Steuererlaerung noetig.

Wie wird die Quellensteuer berechnet?

Grundlage ist der Bruttolohn des Monats. Zuerst werden die obligatorischen Sozialversicherungsabzuege des Arbeitnehmers abgezogen: AHV und IV und EO zusammen 5.3 Prozent, ALV 1.1 Prozent sowie ein Anteil fuer die Pensionskasse. Auf dem resultierenden Jahresnettoeinkommen wird die kombinierte Einkommenssteuer aus direkter Bundessteuer und Kantonssteuer ermittelt. Ein Zwoelftel davon ergibt die monatliche Quellensteuer. Der Tarif variiert je nach Zivilstand, Anzahl Kinder und Kanton.

Unterschied zwischen den Kantonen

Die Quellensteuerbelastung unterscheidet sich deutlich je nach Kanton. Zug hat die tiefsten kombinierten Steuersaetze der Schweiz, waehrend Genf und Bern zu den hoeher belasteten Kantonen zaehlen. Bei einem Monatslohn von CHF 7000 kann die monatliche Quellensteuer in Zug rund CHF 400 tiefer liegen als in Bern oder Genf. Arbeitnehmer mit Grenzgaengerbewilligung G werden grundsaetzlich am Arbeitsort besteuert, koennen aber je nach Doppelbesteuerungsabkommen Verguenstigungen im Wohnsitzland geltend machen.

Nachtraegliche Korrektur und Veranlagung

Wer bestimmte Abzuege wie Berufskosten, Unterhaltsbeitraege oder Saeulen-3a-Einzahlungen geltend machen moechte, kann bis am 31. Maerz des Folgejahres eine nachtraegliche Korrektur beim kantonalen Steueramt beantragen. Arbeitnehmer mit einem steuerbaren Jahreseinkommen ueber CHF 120000 werden zwingend ordentlich veranlagt. Nach der Veranlagung wird die bezahlte Quellensteuer angerechnet und eine allfaellige Differenz zurueckerstattet oder nachgefordert.

Frequently asked questions

Wer zahlt in der Schweiz Quellensteuer?
Quellensteuer zahlen Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung C, also in der Regel Personen mit Ausweis B oder G. Der Arbeitgeber zieht den Steuerbetrag direkt vom Lohn ab und ueberweist ihn an die kantonale Steuerbehroerde. Personen mit Ausweis C werden nach dem ordentlichen Veranlagungsverfahren besteuert und zahlen keine Quellensteuer.
Wie wird der Quellensteuer-Abzug berechnet?
Grundlage ist der Bruttolohn des Monats. Davon werden zuerst die Sozialversicherungsabzuege AHV, ALV und ein Schatzungswert fuer BVG abgezogen. Auf dem verbleibenden Jahresnettoeinkommen wird die kombinierte Steuer aus Bundessteuer und Kantonssteuer berechnet und durch 12 geteilt. Der Zivilstand und die Anzahl Kinder beeinflussen den Tarif.
Gilt der Quellensteuer-Abzug als definitive Veranlagung?
Fuer die meisten quellensteuerpflichtigen Personen gilt die Quellensteuer als definitive Steuer und es ist keine weitere Veranlagung noetig. Wer jedoch ein steuerbares Einkommen von mehr als CHF 120000 im Jahr hat, muss eine ordentliche Veranlagung einreichen und erhaelt eine Nachveranlagung oder Rueckerstattung.
Kann ich die Quellensteuer zurueckfordern?
Ja, wenn Sie glauben, zu viel Quellensteuer bezahlt zu haben, koennen Sie bis zum 31. Maerz des Folgejahres eine Korrektur-Abrechnung beim kantonalen Steueramt beantragen. Dies ist sinnvoll bei erheblichen Abzuegen wie Saeulen-3a-Einzahlungen, Berufskosten oder Krankheitskosten, die im Quellensteuertarif nicht beruecksichtigt sind.

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Sources

  1. Tarif 2025 direkte Bundessteuer (Art. 36 DBG), Rundschreiben 2-210-D-2024, Eidgenoessische Steuerverwaltung ESTV
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