Geben Sie Ihren Monatslohn, Kanton, Zivilstand und Anzahl Kinder ein. Der Rechner schaetzt die monatliche Quellensteuer nach den Tarifen 2025 fuer Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung.
Monatliche Quellensteuer (CHF)
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Bruttolohn
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SV-Abzug
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Nettolohn
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Quellensteuer in %
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Ihre Aufschlüsselung
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Was ist die Quellensteuer in der Schweiz?
Die Quellensteuer ist ein Vorabzug der Einkommenssteuer direkt vom Lohn. Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung C, also typischerweise Personen mit Kurzaufenthaltsbewilligung L, Aufenthaltsbewilligung B oder Grenzgaengerbewilligung G, unterliegen der Quellenbesteuerung. Der Arbeitgeber berechnet den Abzug anhand des kantonalen Quellensteuertarifs und uebermittelt ihn monatlich an das Steueramt. Fuer die meisten Betroffenen ist dieser Abzug definitiv und es ist keine weitere Steuererlaerung noetig.
Wie wird die Quellensteuer berechnet?
Grundlage ist der Bruttolohn des Monats. Zuerst werden die obligatorischen Sozialversicherungsabzuege des Arbeitnehmers abgezogen: AHV und IV und EO zusammen 5.3 Prozent, ALV 1.1 Prozent sowie ein Anteil fuer die Pensionskasse. Auf dem resultierenden Jahresnettoeinkommen wird die kombinierte Einkommenssteuer aus direkter Bundessteuer und Kantonssteuer ermittelt. Ein Zwoelftel davon ergibt die monatliche Quellensteuer. Der Tarif variiert je nach Zivilstand, Anzahl Kinder und Kanton.
Unterschied zwischen den Kantonen
Die Quellensteuerbelastung unterscheidet sich deutlich je nach Kanton. Zug hat die tiefsten kombinierten Steuersaetze der Schweiz, waehrend Genf und Bern zu den hoeher belasteten Kantonen zaehlen. Bei einem Monatslohn von CHF 7000 kann die monatliche Quellensteuer in Zug rund CHF 400 tiefer liegen als in Bern oder Genf. Arbeitnehmer mit Grenzgaengerbewilligung G werden grundsaetzlich am Arbeitsort besteuert, koennen aber je nach Doppelbesteuerungsabkommen Verguenstigungen im Wohnsitzland geltend machen.
Nachtraegliche Korrektur und Veranlagung
Wer bestimmte Abzuege wie Berufskosten, Unterhaltsbeitraege oder Saeulen-3a-Einzahlungen geltend machen moechte, kann bis am 31. Maerz des Folgejahres eine nachtraegliche Korrektur beim kantonalen Steueramt beantragen. Arbeitnehmer mit einem steuerbaren Jahreseinkommen ueber CHF 120000 werden zwingend ordentlich veranlagt. Nach der Veranlagung wird die bezahlte Quellensteuer angerechnet und eine allfaellige Differenz zurueckerstattet oder nachgefordert.