Geben Sie die Einkommen beider Partner ein. Der Rechner zeigt, ob bei Ihrer Einkommenskonstellation eine Heiratsstrafe oder ein Heiratsvorteil bei der direkten Bundessteuer entsteht.
Heiratsstrafe / Heiratsvorteil (CHF)
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Einkommen Partner 1
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Einkommen Partner 2
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Besteuerung ledig
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Besteuerung verheiratet
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Wie die Heiratsstrafe in der Schweiz funktioniert
Ehepaare werden in der Schweiz gemeinsam veranlagt. Beide Einkommen werden addiert und am Verheiratetentarif besteuert. Da der Tarif progressiv ist, ergibt sich bei zwei aehnlich hohen Einkommen eine hoehre Steuerbelastung als bei zwei getrennt besteuerten Einzelpersonen. Diese Differenz nennt man Heiratsstrafe. Sie ist nicht auf die Bundessteuer begrenzt, tritt aber dort am deutlichsten zutage, weil der Bundestariif staerker progressiv verlaeuft als viele Kantonstarife.
Wann entsteht ein Heiratsvorteil
Verdient ein Partner deutlich mehr als der andere, profitiert das Ehepaar von der gemeinsamen Veranlagung. Das Gesamteinkommen wird auf eine Einheit verteilt, und der hohe Grenzsteuersatz des Hauptverdienenden sinkt, weil der Partner ein niedrigeres Teilsteuersatz einbringt. Dieser Effekt entspricht dem sogenannten Ehegattensplitting, das in Deutschland gesetzlich verankert ist. In der Schweiz ist er eine Nebenfolge des gemeinsamen Verheiratetentarifs.
Steueroptimierung fuer Ehepaare
Die wirksamsten legalen Massnahmen zur Senkung der gemeinsamen Steuerlast sind: maximale Einzahlungen beider Partner in die Saeule 3a, freiwillige Einkauefe in die Pensionskasse, gezielte Zuweisung von Vermoegen und Einkuenften sowie die Wahl eines steuerguestigen Wohnkantons. Die kantonale Steuer macht in den meisten Kantonen den groesseren Anteil der Gesamtsteuerrechnung aus und bietet deshalb erhebliches Optimierungspotenzial.
Grenzen dieses Rechners
Dieser Rechner verwendet vereinfachte Pauschalsteuersaetze (25 Prozent fuer Verheiratete, 27 Prozent bzw. 18 Prozent fuer Ledige auf den jeweiligen Einkommenshoehen), um den Effekt der Heiratsstrafe zu veranschaulichen. Die tatsaechliche Steuerbelastung haengt vom Wohnkanton, der Gemeinde, dem genauen Einkommenstyp, Abzuegen und weiteren Faktoren ab. Fuer verbindliche Zahlen verwenden Sie den Steuerrechner Ihres Kantons oder konsultieren Sie eine Steuerberatung.
Frequently asked questions
Was ist die Heiratsstrafe in der Schweiz?
Die Heiratsstrafe bezeichnet die Mehrbelastung, die entsteht, wenn zwei Personen nach der Heirat gemeinsam statt getrennt besteuert werden. In der Schweiz werden Ehepaare bei der direkten Bundessteuer nach dem Verheiratetentarif besteuert, der auf das zusammengezaehlte Einkommen angewendet wird. Weil der Tarif progressiv ist, zahlen Paare mit aehnlich hohen Einkommen oft mehr als zwei Einzelpersonen mit demselben Gesamteinkommen. Bei einem Hauptverdiener-Modell mit deutlichem Einkommensunterschied kann dagegen ein Heiratsvorteil entstehen.
Wie hoch ist die Heiratsstrafe konkret?
Die Hoehe der Heiratsstrafe haengt stark von den beiden Einkommen ab. Am groessten ist sie, wenn beide Partner gleich viel verdienen. Bei einem Haushaltseinkommen von CHF 180000, aufgeteilt je CHF 90000, kann die jaehrliche Mehrbelastung bei der direkten Bundessteuer mehrere Hundert bis ueber CHF 1000 betragen. Dieser Rechner verwendet vereinfachte Pauschalsteuersaetze, um den Effekt zu veranschaulichen. Fuer die genaue Zahl empfehlen wir eine Steuerberatung oder den kantonalen Steuerrechner.
Wann entsteht ein Heiratsvorteil statt einer Heiratsstrafe?
Ein Heiratsvorteil entsteht, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. In diesem Fall profitiert das Paar von der gemeinsamen Veranlagung, weil das hohe Einkommen des Hauptverdienenden auf zwei Personen verteilt wird und damit in niedrigere Progressionsstufen faellt. Der Verheiratetentarif ist zudem etwas grosszuegiger als der Ledigentarif. Der Rechner zeigt an, ob im eingegebenen Fall eine Strafe oder ein Vorteil vorliegt.
Wie plant man als Ehepaar die Steuerlast zu senken?
Die wichtigsten Hebel sind: Maximale Einzahlung beider Partner in die Saeule 3a (je CHF 7258 mit Pensionskasse), freiwillige PK-Einkauefe, Aufteilung von Vermoegen und Einkuenften soweit moeglich, Wohnsitzwahl in einem steuerguestigen Kanton sowie Optimierung des Zeitpunkts groesserer Auszahlungen. Massgebend ist immer das Recht des Wohnkantons, da die kantonale Steuer oft groesser ist als die direkte Bundessteuer.