Der BVG-Koordinationsabzug 2025 betraegt CHF 26'460. Geben Sie Ihren Jahreslohn ein, um den versicherten BVG-Lohn, die Beitragspflicht und den geschaetzten Gesamtbeitrag sofort zu berechnen.
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Was ist der BVG-Koordinationsabzug?
Das Bundesgesetz ueber die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) sieht vor, dass nicht der gesamte Lohn obligatorisch versichert wird. Der Koordinationsabzug entspricht rund drei Viertel der maximalen AHV-Rente und betraegt 2025 CHF 26'460. Vom Bruttolohn wird dieser Betrag subtrahiert, weil die AHV bereits einen Grundschutz fuer den unteren Lohnbereich bietet. Nur der darueberhinausgehende, koordinierte Lohn soll durch die Pensionskasse abgesichert werden.
Eintrittsschwelle und maximaler versicherter Lohn
Arbeitnehmende sind obligatorisch BVG-versichert, wenn ihr Jahreslohn die Eintrittsschwelle von CHF 22'050 (2025) ueberschreitet. Unterhalb dieser Grenze entsteht keine Pflicht zur Versicherung in der Pensionskasse; viele Arbeitgeber schliessen solche Mitarbeitenden aber freiwillig an. Nach oben ist der obligatorisch versicherbare Lohn auf CHF 88'200 begrenzt. Verdient jemand mehr als CHF 114'660 (Koordinationsabzug plus Maximum), bleibt der Mehrbetrag obligatorisch unversichert. Fuer hohe Loehne koennen Pensionskassen jedoch uerobligatorische Loesungen anbieten.
Berechnung des versicherten Lohns Schritt fuer Schritt
Liegt der Lohn ueber der Eintrittsschwelle, wird der versicherte BVG-Lohn wie folgt ermittelt: Jahreslohn minus Koordinationsabzug (CHF 26'460) ergibt den koordinierten Lohn. Ist dieser positiv, wird er auf maximal CHF 88'200 begrenzt. Der BVG-Gesamtbeitrag berechnet sich durch Multiplikation des versicherten Lohns mit dem Beitragssatz; der gesetzliche Mindestsatz richtet sich nach dem Alter und liegt zwischen 7 und 18 Prozent. Dieser Rechner verwendet eine vereinfachte Pauschalrate von 14 Prozent fuer eine Schaetzung; die tatsaechliche Praemie legt Ihre Pensionskasse fest.
Aufteilung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Der Arbeitgeber muss mindestens die Haelfte der BVG-Beitraege uebernehmen. In der Praxis zahlen viele Unternehmen mehr als 50 Prozent. Der Arbeitnehmeranteil wird monatlich vom Lohn abgezogen und zusammen mit dem Arbeitgeberanteil an die Pensionskasse ueberwiesen. Das angesparte Kapital wird bei Pensionierung als Rente oder Kapital ausgezahlt oder kann bei einem Jobwechsel auf die neue Pensionskasse uebertragen werden.