Berechnen Sie die jaehrliche Berufsunfall-Versicherungspraemie (BUV/SUVA) in der Schweiz. Bruttolohn und Branche eingeben, Praemie des Arbeitgebers sofort ablesen.
Geben Sie den Bruttolohn des Mitarbeiters und die Branche ein. Der Rechner zeigt die jaehrliche BUV-Praemie, die der Arbeitgeber traegt.
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Berufsunfallversicherung in der Schweiz: System und Pflichten
In der Schweiz ist die Berufsunfallversicherung durch das Unfallversicherungsgesetz (UVG) geregelt. Jeder Arbeitgeber mit Angestellten ist verpflichtet, diese bei einem zugelassenen Versicherer gegen Berufsunfaelle und Berufskrankheiten zu versichern. Fuer die meisten Branchen ist die SUVA (Schweizerische Unfallversicherungsanstalt) zustaendig. Einige Branchen, darunter Versicherungen, Banken und der oeffentliche Sektor, duerfen private Versicherer einsetzen. Die Praemien werden vollstaendig vom Arbeitgeber getragen, was einen wesentlichen Bestandteil der Lohnnebenkosten ausmacht.
Praemiensatz nach Branche und Unfallstatistik
Der individuelle Praemiensatz eines Betriebs haengt von der Berufsgruppe und der betriebseigenen Unfallstatistik der letzten Jahre ab. Ein IT-Unternehmen mit ausschliesslicher Bueroarbeit zahlt sehr tiefe Praemien, weil das Berufsunfallrisiko minimal ist. Ein Bauunternehmen mit Geruest- und Dacharbeiten zahlt deutlich mehr, da Sturz- und Schwerverletzungsrisiken statistisch hoeher sind. Betriebe, die aktiv in Praevention investieren (Sicherheitsschulungen, ergonomische Arbeitsplaetze), koennen nach einigen Jahren mit Praemienermaessigungen belohnt werden. Die SUVA veröffentlicht jaehrlich die Praemienklassen und Unfallstatistiken.
Unterschied BUV und NBU: Was der Arbeitnehmer zahlt
Neben der Berufsunfallversicherung (BUV) sind Arbeitnehmer auch gegen Nichtberufsunfaelle (NBU) versichert, also Unfaelle in der Freizeit, im Sport oder beim Haushalt. Die NBU-Praemie zahlt der Arbeitnehmer selbst und wird direkt vom Lohn abgezogen. Sie betraegt je nach Berufsgruppe rund 1 bis 3 Prozent des versicherten Lohns. Wer weniger als acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeitet, ist nur gegen Berufsunfaelle versichert und muss die NBU-Deckung ueber die private Krankenkasse oder einen Privatversicherer selbst sicherstellen. Dieser Rechner zeigt nur den Arbeitgeberanteil (BUV).
Frequently asked questions
Wer ist in der Schweiz berufsunfallversichert?
In der Schweiz sind alle Arbeitnehmer, die bei einem Arbeitgeber beschaeftigt sind, obligatorisch gegen Berufsunfaelle und Berufskrankheiten versichert. Die Versicherung laeuft ueber die SUVA oder zugelassene private Versicherer. Als Berufsunfall gilt jede Koerperverletzung, die der Arbeitnehmer bei der beruflichen Taetigkeit erleidet. Die Praemie fuer die Berufsunfallversicherung traegt vollstaendig der Arbeitgeber. Nichtberufsunfaelle (z.B. in der Freizeit) sind ebenfalls versichert, die Praemie dafuer traegt der Arbeitnehmer.
Wie wird der Praemiensatz fuer die BUV bestimmt?
Die SUVA teilt Betriebe in Praemienklassen ein, die nach dem Unfallrisiko der jeweiligen Taetigkeit gestaffelt sind. Bueroangestellte gelten als sehr risikoarm (Satz ca. 0,1 bis 0,3 Prozent), Gastronomie und Einzelhandel als mittel (ca. 0,3 bis 0,7 Prozent), Handwerker und Baugewerbe als hoch (ca. 0,8 bis 1,5 Prozent). Der genaue Satz wird durch die SUVA aufgrund der Unfallstatistiken des Betriebs ermittelt. Betriebe mit wenig Unfaellen koennen in bessere Praemienklassen eingestuft werden.
Was leistet die Berufsunfall-Versicherung?
Die BUV deckt medizinische Behandlungskosten bei Berufsunfaellen und Berufskrankheiten vollstaendig. Zusaetzlich zahlt sie Taggelder bei voller Arbeitsunfaehigkeit (80 Prozent des versicherten Lohns vom dritten Tag nach dem Unfall an), Invalidenrenten bei dauerhafter Erwerbsminderung (max. 80 Prozent des versicherten Lohns), und Hinterbliebenenrenten bei Todesfall. Der maximal versicherte Jahreslohn liegt bei CHF 148'200.
Zahlt der Arbeitnehmer auch BUV-Praemien?
Fuer die Berufsunfallversicherung zahlt der Arbeitgeber die Praemie allein. Der Arbeitnehmer zahlt nur die Praemie fuer die Nichtberufsunfallversicherung (NBUV), die Freizeitunfaelle abdeckt. Diese NBUV-Praemie betraegt je nach Berufsgruppe und Versicherer rund 1 bis 3 Prozent des versicherten Lohns und wird vom Monatslohn des Arbeitnehmers abgezogen.