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Arbeitsweg-Abzug-Rechner Schweiz 2025

Berechnen Sie den Fahrkostenabzug 2025 fuer den Arbeitsweg in der Schweiz. Bundessteuer max. CHF 3200 p.a., kantonale Abzuege, Steuerersparnis und OeV vs. Auto.

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Geben Sie Ihre Arbeitsweg-Distanz, die Anzahl Arbeitstage, das Verkehrsmittel und Ihren Wohnkanton ein. Der Rechner zeigt den abziehbaren Fahrkostenabzug fuer Bund und Kanton sowie die jaehrliche Steuerersparnis.

Berechnung fuer Alleinstehende, Grundtarif. Bundesabzug max. CHF 3200. Kantonal kein Deckel bei den aufgefuehrten Kantonen.

Gesamte Steuerersparnis

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Jahreskosten Arbeitsweg

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Bundesabzug (max. 3200)

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Kantonal-Abzug

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Netto Fahrtkosten nach Steuer

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Ihre Aufschlüsselung

Aktualisiert sich live
PositionBetrag

Fahrkostenabzug bei der direkten Bundessteuer

Die direkte Bundessteuer begrenzt den Fahrkostenabzug seit 2016 auf CHF 3200 pro Jahr. Diese Deckelung gilt unabhaengig vom Verkehrsmittel und von der tatsaechlichen Distanz. Wer also taeglich 50 km zuruecklegt und dabei Kosten von CHF 7000 pro Jahr anhaeuft, kann bei der Bundessteuer dennoch nur CHF 3200 in Abzug bringen. Die Differenz ist steuerlich auf Bundesebene verloren, kann aber in vielen Kantonen vollstaendig geltend gemacht werden.

OeV oder Auto: Welches Verkehrsmittel bringt mehr Abzug?

Das Auto erlaubt mit dem anerkannten Satz von CHF 0.70 pro Kilometer deutlich hoehere Abzuege als der OeV. Bei 20 km einfacher Distanz und 220 Arbeitstagen ergeben sich beim Auto CHF 6160 Jahreskosten gegenueber rund CHF 2640 beim OeV. Allerdings gilt bei der Bundessteuer in beiden Faellen die Obergrenze von CHF 3200. Der groessere Unterschied liegt beim kantonalen Abzug, wo das Auto die hoeheren absoluten Fahrkosten vollstaendig geltend machen kann. Wer nah am Arbeitsort wohnt, faehrt mit dem OeV steuerlich oft gleich gut wie mit dem Auto.

Kantonssteuer: Kein Deckel in den meisten Kantonen

Die meisten Schweizer Kantone uebernehmen die Bundesbegrenzung von CHF 3200 nicht. Zuerich, Bern, Genf, Waadt, Zug und Basel-Stadt erlauben grundsaetzlich den Abzug der vollen, tatsaechlich angefallenen Fahrkosten. Das bedeutet: Wer weit pendelt, kann bei der Kantons- und Gemeindesteuer einen erheblich groesseren Abzug erzielen als bei der Bundessteuer. Die konkrete Steuerersparnis haengt vom Steuersatz des Kantons und vom persoenlichen Grenzsteuersatz ab.

Netto-Fahrtkosten und Break-even des Wohnorts

Die tatsaechlichen Netto-Fahrtkosten nach Steuer sind tiefer als die Bruttokosten, weil ein Teil davon vom steuerbaren Einkommen abgezogen wird und somit weniger Steuern anfallen. Bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 90000 und einem kombinierten Grenzsteuersatz von rund 25 bis 35 Prozent kann die jaehrliche Steuerersparnis mehrere hundert Franken ausmachen. Trotzdem empfiehlt es sich, bei der Wohnortwahl auch die Netto-Fahrtkosten in die Gesamtrechnung einzubeziehen, da die Pendelkosten nach Steuer in laendlichen Gebieten oft hoeher sind als die gesparten Wohnkosten.

Frequently asked questions

Wie hoch ist der maximale Fahrkostenabzug bei der direkten Bundessteuer?
Bei der direkten Bundessteuer ist der Fahrkostenabzug seit 2016 auf CHF 3200 pro Jahr begrenzt. Wer hoehere Fahrkosten hat, kann den Mehraufwand nur bei der kantonalen Steuer abziehen, sofern der Kanton keinen eigenen Deckel kennt.
Gilt die Begrenzung auf CHF 3200 auch fuer die Kantonssteuer?
Nein, die meisten Kantone kennen keine eigene Begrenzung des Fahrkostenabzugs. Die tatsaechlichen Kosten koennen dort vollstaendig abgezogen werden. Einzelne Kantone haben eigene Regelungen; fuer die im Rechner enthaltenen Kantone wird der volle Jahresaufwand beruecksichtigt.
Welcher Kilometersatz gilt fuer das Auto?
Die Steuerbeh oerden akzeptieren fuer den Privatwagen grundsaetzlich den MWST-Satz von CHF 0.70 pro Kilometer. Beim OeV werden die tatsaechlichen Kosten des guenstigsten Transportmittels abgezogen; dieser Rechner naehert sie mit CHF 0.30 pro Kilometer an. Wer ein Generalabonnement besitzt, sollte die anteiligen GA-Kosten als Basis nehmen.
Was passiert, wenn der Arbeitgeber einen Parkplatz oder einen Fahrtkostenbeitrag bezahlt?
Zahlt der Arbeitgeber einen Fahrtkostenbeitrag, muss dieser als Einkommen deklariert werden und der eigene Abzug entfaellt. Stellt der Arbeitgeber einen Parkplatz unentgeltlich zur Verfuegung, gilt der Marktwert als Lohnbestandteil und reduziert den abzugsberechtigten Eigenaufwand entsprechend.

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Sources

  1. Tarif 2025 direkte Bundessteuer (Art. 36 DBG), Rundschreiben 2-210-D-2024, Eidgenoessische Steuerverwaltung ESTV
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