Geben Sie Ihre Arbeitsweg-Distanz, die Anzahl Arbeitstage, das Verkehrsmittel und Ihren Wohnkanton ein. Der Rechner zeigt den abziehbaren Fahrkostenabzug fuer Bund und Kanton sowie die jaehrliche Steuerersparnis.
Gesamte Steuerersparnis
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Jahreskosten Arbeitsweg
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Bundesabzug (max. 3200)
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Kantonal-Abzug
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Netto Fahrtkosten nach Steuer
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Ihre Aufschlüsselung
Aktualisiert sich live| Position | Betrag |
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Fahrkostenabzug bei der direkten Bundessteuer
Die direkte Bundessteuer begrenzt den Fahrkostenabzug seit 2016 auf CHF 3200 pro Jahr. Diese Deckelung gilt unabhaengig vom Verkehrsmittel und von der tatsaechlichen Distanz. Wer also taeglich 50 km zuruecklegt und dabei Kosten von CHF 7000 pro Jahr anhaeuft, kann bei der Bundessteuer dennoch nur CHF 3200 in Abzug bringen. Die Differenz ist steuerlich auf Bundesebene verloren, kann aber in vielen Kantonen vollstaendig geltend gemacht werden.
OeV oder Auto: Welches Verkehrsmittel bringt mehr Abzug?
Das Auto erlaubt mit dem anerkannten Satz von CHF 0.70 pro Kilometer deutlich hoehere Abzuege als der OeV. Bei 20 km einfacher Distanz und 220 Arbeitstagen ergeben sich beim Auto CHF 6160 Jahreskosten gegenueber rund CHF 2640 beim OeV. Allerdings gilt bei der Bundessteuer in beiden Faellen die Obergrenze von CHF 3200. Der groessere Unterschied liegt beim kantonalen Abzug, wo das Auto die hoeheren absoluten Fahrkosten vollstaendig geltend machen kann. Wer nah am Arbeitsort wohnt, faehrt mit dem OeV steuerlich oft gleich gut wie mit dem Auto.
Kantonssteuer: Kein Deckel in den meisten Kantonen
Die meisten Schweizer Kantone uebernehmen die Bundesbegrenzung von CHF 3200 nicht. Zuerich, Bern, Genf, Waadt, Zug und Basel-Stadt erlauben grundsaetzlich den Abzug der vollen, tatsaechlich angefallenen Fahrkosten. Das bedeutet: Wer weit pendelt, kann bei der Kantons- und Gemeindesteuer einen erheblich groesseren Abzug erzielen als bei der Bundessteuer. Die konkrete Steuerersparnis haengt vom Steuersatz des Kantons und vom persoenlichen Grenzsteuersatz ab.
Netto-Fahrtkosten und Break-even des Wohnorts
Die tatsaechlichen Netto-Fahrtkosten nach Steuer sind tiefer als die Bruttokosten, weil ein Teil davon vom steuerbaren Einkommen abgezogen wird und somit weniger Steuern anfallen. Bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 90000 und einem kombinierten Grenzsteuersatz von rund 25 bis 35 Prozent kann die jaehrliche Steuerersparnis mehrere hundert Franken ausmachen. Trotzdem empfiehlt es sich, bei der Wohnortwahl auch die Netto-Fahrtkosten in die Gesamtrechnung einzubeziehen, da die Pendelkosten nach Steuer in laendlichen Gebieten oft hoeher sind als die gesparten Wohnkosten.