Berechnen Sie die Umsatzabgabe auf Ihre Wertpapiertransaktionen in der Schweiz. Geben Sie den Transaktionswert ein und waehlen Sie, ob es sich um einen inlaendischen oder auslaendischen Titel handelt.
Umsatzabgabe je Transaktion (CHF)
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Transaktionswert
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Umsatzabgabe
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Hin- und Rueckweg
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Ihre Aufschlüsselung
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Was ist die Stempelsteuer auf Wertpapiere in der Schweiz?
Die Stempelsteuer auf Wertpapiere, offiziell als Umsatzabgabe bezeichnet, ist eine eidgenoessische Abgabe auf dem Handel mit Wertschriften. Sie wird erhoben, wenn ein schweizerischer Effektenhaendler an der Transaktion beteiligt ist. Die Abgabe betraegt 0,075 Prozent des Transaktionswerts fuer Schweizer Titel und 0,15 Prozent fuer auslaendische Titel. Da die Abgabe sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf anfaellt, betraegt die Gesamtbelastung bei einem Hin- und Rueckweg 0,15 Prozent fuer Inlandtitel und 0,30 Prozent fuer Auslandtitel. Die Umsatzabgabe ist eine der aeltesten Steuern der Schweiz und dient als Fiskalabgabe ohne Lenkungszweck.
Wie wird die Umsatzabgabe berechnet?
Die Berechnung ist einfach: Der Transaktionswert wird mit dem Steuersatz multipliziert. Fuer einen Kauf von Schweizer Aktien im Wert von 50.000 Franken betraegt die Abgabe 37,50 Franken (50.000 mal 0,075 Prozent). Beim spaeteren Verkauf faellt die Abgabe erneut an, diesmal auf den Verkaufswert. Wichtig: Die Abgabe wird auf den Handelswert berechnet, nicht auf den Gewinn. Auch wenn ein Anleger mit Verlust verkauft, faellt die Umsatzabgabe auf den Verkaufswert an. Broker weisen die Abgabe in der Regel als separaten Posten in der Transaktionsabrechnung aus.
Wer ist von der Umsatzabgabe befreit?
Nicht alle Marktteilnehmer unterliegen der Umsatzabgabe. Befreit sind unter anderem inlaendische Effektenhaendler bei Transaktionen mit anderen inlaendischen Effektenhaendlern, auslaendische Vertragsparteien bei direktem Handel ohne Einschaltung eines Schweizer Zwischenhaendlers sowie bestimmte institutionelle Anleger wie Banken und Versicherungen. Fuer private Anleger, die ueber Schweizer Banken oder Online-Broker handeln, ist die Abgabe jedoch grundsaetzlich geschuldet. Auslaendische Broker ohne Schweizer Niederlassung unterliegen ebenfalls nicht der Abgabe, was die Kosten bei der Wahl des Brokers beeinflussen kann.
Umsatzabgabe im Vergleich zu anderen Schweizer Wertpapierkosten
Neben der Umsatzabgabe fallen beim Wertpapierhandel in der Schweiz weitere Kosten an. Courtagen des Brokers sind oft der groesste Kostenfaktor, besonders bei kleinen Transaktionen. Die Depotgebuehr wird jaehrlich auf den Depotwert berechnet. Bei auslaendischen Wertschriften kommen Waehrungsumrechnungskosten hinzu. Die Verrechnungssteuer von 35 Prozent auf Dividenden ist zwar zurueckforderbar, bindet aber voruebergehend Kapital. Im Vergleich zu diesen Kosten ist die Umsatzabgabe bei einem typischen Broker-Angebot oft ein relativ kleiner Posten, wird aber bei sehr aktivem Handel oder grossen Transaktionsvolumina spuerbar.