Berechnen Sie den Nettogewinn aus Ihrem Aktiengeschaeft in der Schweiz. Kapitalgewinne sind fuer Privatanleger steuerfrei, jedoch faellt die Wertschriftenabgabe beim Kauf und Verkauf an.
Nettogewinn (CHF)
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Kapitalgewinn (steuerfrei)
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Wertschriftenabgabe total
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Kaufwert
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Verkaufswert
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Ihre Aufschlüsselung
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Wie wird der Aktiengewinn in der Schweiz berechnet?
Der Kapitalgewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen Verkaufswert und Kaufwert. Der Kaufwert ist das Produkt aus Kaufpreis pro Aktie und Anzahl Aktien, der Verkaufswert entsprechend das Produkt aus Verkaufspreis und Anzahl Aktien. Von diesem Kapitalgewinn wird die Wertschriftenabgabe abgezogen, die beim Kauf und beim Verkauf je einmal anfaellt. Das Ergebnis ist der Nettogewinn nach Abgaben. Da der Kapitalgewinn in der Schweiz fuer Privatanleger steuerfrei ist, entspricht der Nettogewinn dem tatsaechlichen finanziellen Ergebnis des Geschaefts.
Was ist die Wertschriftenabgabe und wie hoch ist sie?
Die Wertschriftenabgabe ist eine eidgenoessische Umsatzabgabe, die auf dem Kauf und Verkauf von Wertschriften erhoben wird, sofern ein schweizerischer Effektenhaendler (zum Beispiel eine Bank oder ein Online-Broker) beteiligt ist. Fuer Schweizer Titel (Inlandtitel) betraegt der Satz 0,075 Prozent des Transaktionswerts, fuer auslaendische Titel (Auslandtitel) 0,15 Prozent. Da die Abgabe sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf anfaellt, werden bei einem Inlandtitel insgesamt 0,15 Prozent des jeweiligen Transaktionswerts faellig. Bei auslaendischen Titeln sind es zusammen 0,30 Prozent. Wichtig: Die Abgabe wird je auf den Kauf- und den Verkaufswert separat berechnet, nicht auf den Gewinn.
Wann wird ein Anleger als gewerbsmaessiger Haendler eingestuft?
Die Steuerfreiheit von Kapitalgewinnen gilt nur fuer private Anleger. Wer als gewerbsmaessiger Wertschriftenhaendler eingestuft wird, muss Gewinne als Einkommen versteuern. Die Steuerverwaltungen orientieren sich an mehreren Kriterien: sehr hohe Handelshaeufigkeit, kurze Haltedauern, Einsatz von Fremdkapital, Nutzung von Derivaten, hoher Anteil des Wertschriftenhandels am Gesamteinkommen und professionelle Infrastruktur. Kein einzelnes Kriterium fuehrt automatisch zur Einstufung als gewerbsmaessig. Die Beurteilung erfolgt im Einzelfall und unterscheidet sich je nach Kanton. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine Anfrage bei der zustaendigen kantonalen Steuerverwaltung oder eine Beratung durch eine Steachfachperson.
Dividenden und Verrechnungssteuer: Was ist der Unterschied zu Kapitalgewinnen?
Waehrend Kapitalgewinne fuer Privatanleger steuerfrei sind, muessen Dividenden und Zinsertraege als Einkommenssteuer deklariert werden. Auf Dividenden von Schweizer Gesellschaften erhebt der Bund zusaetzlich eine Verrechnungssteuer von 35 Prozent. Diese wird zwar direkt von der auszahlenden Gesellschaft einbehalten, kann aber im Rahmen der jaehrlichen Steuererklaerung vollstaendig zurueckgefordert werden, sofern der Anspruch rechtzeitig geltend gemacht wird. Bei auslaendischen Dividenden gilt je nach Land ein anderer Quellensteuersatz, der nur teilweise zurueckgefordert werden kann. Eine klare Trennung zwischen steuerfreien Kapitalgewinnen und steuerpflichtigen Ertraegen ist daher wichtig fuer die korrekte Steuerdeklaration.