Geben Sie Dienstrestage, Dauer, Kilometer und Nächtigungen ein. Der Rechner berechnet die steuerfreie Reisekostenerstattung nach dem EStG 2025.
Steuerfreie Reisekosten gesamt
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Tagesgeld gesamt
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Kilometergeld gesamt
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Nächtigungsgeld gesamt
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Davon Kilometergeld (je Monat 2.500 km)
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Reisekosten in Österreich
Arbeitnehmer können Dienstreisekosten steuerlich geltend machen, wenn sie vom Arbeitgeber nicht erstattet werden. Die wichtigsten Komponenten sind das Tagesgeld (26,40 Euro pro Ganztag), das Kilometergeld (0,42 Euro pro km, PKW) und das Nächtigungsgeld (15 Euro pauschal). Alle drei Beträge sind steuerfrei bis zu den gesetzlichen Obergrenzen. Für Selbständige gelten dieselben Sätze als Betriebsausgaben.
Rechenbeispiel
Ein Angestellter hat im Monat fünf Ganztages-Dienstreisen (je 26,40 Euro = 132 Euro), drei Halbtagsreisen (je 13,20 Euro = 39,60 Euro), fährt 500 km im eigenen Auto (500 x 0,42 = 210 Euro) und übernachtet dreimal (3 x 15 = 45 Euro). Steuerfreie Erstattung insgesamt: 132 + 39,60 + 210 + 45 = 426,60 Euro. Wenn der Arbeitgeber diese Beträge nicht erstattet, können sie in der Steuererklärung als Werbungskosten abgezogen werden.
Tipps zur Reisekostenabrechnung
Führen Sie ein Fahrtenbuch für alle Dienstfahrten mit Datum, Ziel, Zweck und Kilometer. Bewahren Sie Belege für Übernachtungen auf, wenn die tatsächlichen Kosten über dem Pauschalbetrag liegen. Bei längeren Auslandsaufenthalten gelten die Auslandsreisepauschalen des BMF, die je nach Land deutlich höher sein können als die Inlandssätze.
Frequently asked questions
Wie hoch ist das steuerfreie Tagesgeld in Österreich?
Das Tagesgeld nach Paragraf 26 EStG beträgt 26,40 Euro für eine inländische Dienstreise, die mehr als 8 Stunden dauert. Für Reisen zwischen 3 und 8 Stunden gilt der Halbtagssatz von 13,20 Euro. Das Tagesgeld ist steuerfrei, sofern eine echte Dienstreise vorliegt (mehr als 25 km vom Ort der Betriebsstätte entfernt). Es gibt keine steuerfreie Verpflegungspauschale für den regulären Arbeitsweg.
Wie hoch ist das Kilometergeld für Dienstreisen?
Das amtliche Kilometergeld beträgt in Österreich 0,42 Euro je Kilometer für einen PKW. Für Motorräder gilt ein Satz von 0,24 Euro je Kilometer. Das Kilometergeld deckt alle Kosten des Fahrzeugs (Treibstoff, Versicherung, Wartung). Es gibt eine jährliche Obergrenze von 30.000 km Dienstfahrten. Werden höhere Kosten nachgewiesen (z.B. bei einem teuren Elektroauto), können tatsächliche Kosten angesetzt werden.
Was ist das Nächtigungsgeld und wann steht es zu?
Das Nächtigungsgeld beträgt 15 Euro pauschal pro Übernachtung ohne Beleg. Wenn tatsächliche Übernachtungskosten anfallen und höher sind, können diese mit Beleg geltend gemacht werden. Das Nächtigungsgeld ist steuerfrei. Voraussetzung ist, dass eine Rückkehr zum Wohnort oder zur Arbeitsstätte am selben Tag nicht zumutbar war und eine echte Dienstreise vorlag.
Was gilt für Auslandsdienstreisen?
Bei Auslandsdienstreisen gelten höhere Tagessätze, die je Land unterschiedlich sind und regelmäßig vom Bundesministerium für Finanzen aktualisiert werden. Für Deutschland gilt zum Beispiel ein Tagessatz von 35,80 Euro, für die USA 58,90 Euro. Die genauen Sätze sind in der Reisegebührenvorschrift (RGV) und den Auslandsreisepauschalen des BMF veröffentlicht. Für Auslandsreisen unter 5 Stunden gilt in der Regel kein Tagessatz.