Tragen Sie Einnahmen, Ausgaben und SVS-Beiträge ein. Der Rechner ermittelt Ihren Gewinn, wendet den Grundfreibetrag an und berechnet die Einkommensteuer 2025.
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Wie die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung in Österreich funktioniert
Die EAR ist das einfachste Buchführungssystem für Selbständige in Österreich. Es gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip: Einnahmen zählen, wenn das Geld eingeht, Ausgaben, wenn sie bezahlt werden. Keine Inventur, kein Anlagenverzeichnis für geringwertige Wirtschaftsgüter unter 1.000 Euro. Abschreibungen auf Anlagen sind dennoch zu berücksichtigen. Am Jahresende ergibt Einnahmen minus Ausgaben den Gewinn.
Rechenbeispiel
Ein Grafiker hat 70.000 Euro Einnahmen, 20.000 Euro Ausgaben und zahlt 9.000 Euro SVS-Beiträge. Gewinn: 70.000 minus 20.000 minus 9.000 gleich 41.000 Euro. Abzüglich Grundfreibetrag von 4.500 Euro: zu versteuerndes Einkommen 36.500 Euro. Die Einkommensteuer beträgt nach dem Tarif 2025 rund 9.870 Euro.
Wichtige Hinweise
Bewahren Sie alle Belege mindestens sieben Jahre auf. Fahrtkosten können mit dem amtlichen Kilometergeld (0,42 Euro je km, PKW) oder mit den tatsächlichen Kosten angesetzt werden. Für Arbeitszimmer gilt eine anteilige Berücksichtigung, wenn es der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist. Die Umsatzsteuer ist bei Kleinunternehmern (bis 55.000 Euro Nettoumsatz) nicht abzuführen, aber dann auch nicht als Ausgabe abzugsfähig.
Frequently asked questions
Wer muss in Österreich eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung machen?
Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR) nach Paragraf 4 Abs. 3 EStG ist die einfachste Form der Gewinnermittlung. Sie steht Selbständigen, Freiberuflern und Gewerbetreibenden offen, die nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind. Buchführungspflichtig sind Unternehmen mit mehr als 700.000 Euro Umsatz in zwei aufeinanderfolgenden Jahren oder GmbHs und AGs grundsätzlich.
Was sind Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben?
Betriebseinnahmen sind alle Einnahmen aus der betrieblichen Tätigkeit, also Honorare, Erlöse und sonstige Einnahmen ohne Umsatzsteuer (wenn umsatzsteuerpflichtig). Betriebsausgaben sind alle betrieblich veranlassten Ausgaben: Miete, Material, Fahrtkosten, Werbung, Büro, EDV, Fortbildung und SVS-Pflichtbeiträge. Private Ausgaben sind nicht abzugsfähig.
Was ist der Gewinnfreibetrag?
Der Gewinnfreibetrag nach Paragraf 10 EStG steht Einzelunternehmen und Personengesellschaften zu. Der Grundfreibetrag beträgt 4.500 Euro und ist an keine Bedingung geknüpft. Für Gewinne über 30.000 Euro gibt es einen investitionsbedingten Freibetrag von bis zu 13 Prozent des Gewinns, sofern begünstigte Wirtschaftsgüter oder Wertpapiere angeschafft werden. Der Gesamtfreibetrag ist auf 46.400 Euro begrenzt.
Wann ist die EAR besser als die Pauschalierung?
Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung mit Einzelnachweis ist günstiger, wenn die tatsächlichen Betriebsausgaben mehr als 12 Prozent der Einnahmen ausmachen. Das ist vor allem bei Berufen mit hohem Sachaufwand, Fahrtkosten, Miete oder Geräteeinsatz der Fall. Wer geringe Ausgaben hat, profitiert oft von der Basispauschalierung. Ein Vergleich vor der Steuererklärung lohnt sich.