Tarifliche Einkommensteuer 2025 auf das zu versteuernde Einkommen, mit Durchschnittssatz und Grenzsteuersatz nach Paragraf 33 EStG.
Einkommensteuer
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Durchschnittssatz
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Grenzsteuersatz
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Ihre Aufschlüsselung
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Der österreichische Einkommensteuertarif 2025
Österreich besteuert Einkommen nach einem progressiven Stufentarif. Bis 13.308 Euro im Jahr fällt keine Steuer an, diesen Betrag schützt das steuerliche Existenzminimum. Darüber hinaus steigt der Steuersatz stufenweise: 20 Prozent auf den Teil zwischen 13.308 und 21.617 Euro, 30 Prozent von dort bis 35.836 Euro, 40 Prozent bis 69.166 Euro, 48 Prozent bis 103.072 Euro und 50 Prozent bis 1.000.000 Euro. Für den Teil über einer Million Euro gilt bis 2029 ein Sondersatz von 55 Prozent. Wichtig: Jeder Satz gilt nur für den Teil des Einkommens innerhalb der jeweiligen Stufe, nicht für das gesamte Einkommen.
Rechenbeispiel: 50.000 Euro zu versteuerndes Einkommen
Bei einem zu versteuernden Einkommen von 50.000 Euro ergibt sich die Steuer aus vier Stufen. Die ersten 13.308 Euro sind steuerfrei. Von 13.308 bis 21.617 Euro (8.309 Euro) fallen 20 Prozent an, das sind 1.661,80 Euro. Von 21.617 bis 35.836 Euro (14.219 Euro) fallen 30 Prozent an, das sind 4.265,70 Euro. Von 35.836 bis 50.000 Euro (14.164 Euro) fallen 40 Prozent an, das sind 5.665,60 Euro. In Summe ergibt das eine Einkommensteuer von 11.593,10 Euro. Der Durchschnittssatz beträgt rund 23,2 Prozent, der Grenzsteuersatz 40 Prozent, weil das Einkommen in der vierten Tarifstufe endet.
Durchschnittssatz und Grenzsteuersatz richtig verstehen
Viele Menschen verwechseln Grenzsteuersatz und Durchschnittssatz und überschätzen dadurch ihre Steuerlast. Der Grenzsteuersatz von 40 Prozent bei 50.000 Euro bedeutet nicht, dass das gesamte Einkommen mit 40 Prozent belastet wird. Tatsächlich beträgt die Steuer 11.593,10 Euro, also rund 23,2 Prozent des gesamten zu versteuernden Einkommens. Der Grenzsteuersatz ist relevant für die Frage, wie viel von einer Gehaltserhöhung oder einem zusätzlichen Auftrag netto übrig bleibt. Der Durchschnittssatz zeigt die tatsächliche Gesamtbelastung.
Was diesen Rechner von einem Brutto-Netto-Rechner unterscheidet
Dieser Rechner berechnet ausschließlich die tarifliche Einkommensteuer nach Paragraf 33 EStG auf das zu versteuernde Einkommen. Er berücksichtigt keine Absetzbeträge wie den Verkehrsabsetzbetrag, keinen Familienbonus Plus, keine Sozialversicherung und keine Lohnsteuerveranlagung. Wer als Angestellter wissen möchte, wie viel netto vom Bruttogehalt übrig bleibt, sollte den Brutto-Netto-Rechner verwenden, der Sozialversicherung, Werbungskostenpauschale, Absetzbeträge und die begünstigte Besteuerung der Sonderzahlungen einrechnet. Dieser Rechner eignet sich dagegen für Selbständige, Gewerbetreibende und alle, die ihr zu versteuerndes Einkommen bereits kennen und die reine Tarifsteuer ablesen möchten.