Kapitalertragsteuer auf Dividenden, Wertpapiergewinne und Bankzinsen berechnen. Einfach Ertrag und Art eingeben, die KESt und den Nettoertrag ablesen.
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Wie die Kapitalertragsteuer funktioniert
Die Kapitalertragsteuer (KESt) ist eine Quellensteuer, die österreichische Banken und Depotbanken direkt vom Ertrag einbehalten und an das Finanzamt abführen. Für Anleger entsteht damit keine weitere Pflicht: Die Steuer ist durch die Endbesteuerung abgegolten. Es gibt in Österreich zwei Steuersätze. Dividenden, realisierte Kursgewinne aus Aktien, ETFs und Fonds sowie Ausschüttungen aus Investmentfonds unterliegen dem Satz von 27,5 Prozent. Zinsen auf Sparbücher, Girokonten und sonstige Bankeinlagen werden mit 25 Prozent besteuert.
Rechenbeispiel: 5.000 Euro Dividenden und Bankzinsen
Ein Anleger erzielt 5.000 Euro Dividenden aus österreichischen Aktien. Die KESt beträgt 27,5 Prozent, also 1.375 Euro. Netto verbleiben 3.625 Euro. Hätte dieselbe Person 5.000 Euro Zinsen auf einem Sparbuch erhalten, würde die KESt 25 Prozent, also 1.250 Euro, betragen. Der Nettoertrag wäre 3.750 Euro. Der Unterschied von 125 Euro zeigt, warum der gespaltene KESt-Satz für aktive Investoren relevant ist.
Verlustausgleich und Optimierung
Österreichische Depotbanken gleichen Verluste aus Wertpapierveräußerungen automatisch gegen Gewinne und Dividenden auf. Wer im selben Jahr sowohl Gewinne als auch Verluste realisiert, zahlt KESt nur auf den Überschuss. Ein depotübergreifender Verlustausgleich kann über die Einkommensteuererklärung beantragt werden. Zu beachten ist, dass Verluste aus Kryptowährungen seit dem Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 mit KESt-pflichtigen Kapitalerträgen verrechenbar sind, sofern es sich um steuerpflichtige Veräußerungsgewinne handelt. Sparbuchzinsen und Dividenden können jedoch nicht gegenseitig verrechnet werden, da sie unterschiedlichen KESt-Sätzen unterliegen.
KESt bei ausländischen Depots
Wer ein Depot bei einem ausländischen Broker ohne österreichische Niederlassung führt, muss Kapitalerträge selbst in der Einkommensteuererklärung angeben. Die Steuersätze sind identisch: 27,5 Prozent auf Dividenden und Gewinne, 25 Prozent auf Zinsen. Im Ausland einbehaltene Quellensteuern lassen sich auf die österreichische KESt anrechnen, sofern ein Doppelbesteuerungsabkommen dies vorsieht. Bei US-Aktien werden etwa 15 Prozent US-Quellensteuer angerechnet; die verbleibenden 12,5 Prozent zahlt man in Österreich nach.
Frequently asked questions
Was ist der Unterschied zwischen 27,5 und 25 Prozent KESt?
In Österreich gilt seit 2016 ein gespaltener KESt-Satz. Auf Dividenden, Wertpapiergewinne und Kapitalerträge aus Fondsanteilen werden 27,5 Prozent erhoben. Auf Zinsen aus Sparbüchern, Girokonten und anderen Bankeinlagen gilt der niedrigere Satz von 25 Prozent. Der Grund ist die politische Entscheidung, Sparzinsen geringer zu belasten als Kapitalmarkterträge.
Muss ich KESt-Erträge in der Steuererklärung angeben?
Bei österreichischen Depots und Bankkonten zieht das Kreditinstitut die KESt automatisch ab und führt sie an das Finanzamt ab. Das nennt sich Endbesteuerung: Die Steuer ist damit abgegolten, eine Angabe in der Steuererklärung ist nicht nötig und auch nicht möglich. Bei ausländischen Depots ohne inländische Depotbank muss man die Erträge jedoch selbst in der Einkommensteuererklärung deklarieren und die KESt dort entrichten.
Können Verluste aus Wertpapieren mit Gewinnen verrechnet werden?
Ja. Österreichische Depotbanken führen seit 2012 einen automatischen Verlustausgleich durch. Realisierte Verluste aus Wertpapierveräußerungen werden mit Gewinnen und Dividenden desselben Kalenderjahres verrechnet, bevor die KESt berechnet wird. Ein depotübergreifender Verlustausgleich ist nicht automatisch, kann aber über die Veranlagung in der Einkommensteuererklärung beantragt werden. Verluste aus privaten Grundstücksverkäufen und aus Spekulationsgeschäften mit Kryptowährungen sind mit KESt-Erträgen nicht verrechenbar.
Was gilt bei ausländischen Depots und Brokern?
Wer ein Depot bei einem ausländischen Broker ohne österreichische Niederlassung führt, etwa bei Interactive Brokers oder einem US-Broker, erhält keine automatische KESt-Abfuhr. Alle Kapitalerträge, also Dividenden, realisierte Kursgewinne und Zinsen, müssen in der österreichischen Einkommensteuererklärung unter der Einkunftsart Kapitaleinkünfte selbst deklariert werden. Der anzuwendende Steuersatz bleibt 27,5 Prozent auf Dividenden und Gewinne sowie 25 Prozent auf Zinsen. Im Ausland einbehaltene Quellensteuern können auf die österreichische KESt angerechnet werden, soweit Doppelbesteuerungsabkommen das vorsehen.