Vom Monatsbrutto zum Netto, mit Sozialversicherung, Lohnsteuer und der begünstigten Besteuerung von 13. und 14. Gehalt.
Netto pro Monat (laufend)
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Netto pro Jahr
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Netto je Sonderzahlung
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Sozialversicherung pro Jahr
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Lohnsteuer pro Jahr
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Ihre Aufschlüsselung
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Wie aus Brutto Netto wird
In Österreich erhalten Angestellte vierzehn Gehälter pro Jahr: zwölf laufende Monatsgehälter sowie ein 13. und ein 14. Gehalt (Urlaubs- und Weihnachtsgeld). Vom Bruttogehalt geht zuerst die Sozialversicherung von 18,07 Prozent ab. Vom verbleibenden Betrag wird die Lohnsteuer nach dem progressiven Tarif des Paragraf 33 EStG berechnet, gemindert um Absetzbeträge. Die Sonderzahlungen folgen eigenen, günstigeren Regeln. Genau diese Schritte bildet der Rechner nach.
Rechenbeispiel: 50.000 Euro Jahresbrutto
Ein Angestellter in Wien mit 50.000 Euro Jahresbrutto (rund 3.571 Euro pro Monat, vierzehn Mal) zahlt rund 8.964 Euro Sozialversicherung und rund 5.502 Euro Lohnsteuer inklusive der Steuer auf die Sonderzahlungen. Es bleiben rund 35.534 Euro netto im Jahr. In einem normalen Monat sind das etwa 2.494 Euro, im Juni und November jeweils rund 2.803 Euro, weil die Sonderzahlungen mit nur 6 Prozent besteuert werden.
So ist der Rechner geprüft
Die Berechnung folgt der amtlichen Methode aus Sozialversicherung, Lohnsteuertarif und begünstigter Besteuerung der Sonderzahlungen. Der Tarif nach Paragraf 33 EStG, die Sozialversicherungssätze der Wirtschaftskammer und die Höchstbeitragsgrundlagen 2025 sind aus den Originalquellen übernommen. Das Rechenbeispiel von 50.000 Euro reproduziert das Jahresnetto auf den Cent. Berücksichtigt sind der Verkehrsabsetzbetrag und das Werbungskostenpauschale; nicht enthalten sind Pendlerpauschale, Familienbonus Plus, Kirchenbeitrag und Gewerkschaftsbeitrag.
Was den Nettolohn noch beeinflusst
Mehrere Faktoren können das Ergebnis verschieben. Der Familienbonus Plus senkt die Steuer um bis zu 2.000 Euro pro Kind und Jahr. Die Pendlerpauschale und der Pendlereuro mindern die Bemessungsgrundlage, wenn der Arbeitsweg lang ist. Ein Kirchenbeitrag und der Gewerkschaftsbeitrag werden zusätzlich abgezogen. Wer mehrere Bezüge hat oder die Höchstbeitragsgrundlage überschreitet, sollte die Veranlagung am Jahresende prüfen, da dann zu viel bezahlte Sozialversicherung rückerstattet werden kann.