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Sonderzahlungen-Rechner Österreich 2025

Berechnen Sie Ihre Sonderzahlung (13. und 14. Gehalt) netto 2025. SV 17,07 Prozent, Freibetrag 620 Euro, begünstigter Steuersatz 6 Prozent nach amtlicher Methode.

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Das 13. und 14. Gehalt werden in Österreich begünstigt besteuert. Geben Sie den Bruttobetrag ein und sehen Sie sofort, wie viel netto ausbezahlt wird.

Entspricht in der Regel einem Monatsbrutto. Gilt für das 13. oder 14. Gehalt. Ohne Jahressechstel-Prüfung.

Netto-Sonderzahlung

Sozialversicherung (17,07 %)

Steuer (6 % nach Freibetrag)

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Wie die begünstigte Besteuerung funktioniert

In Österreich erhalten Angestellte in der Regel vierzehn Gehälter pro Jahr: zwölf laufende Monatsbezüge sowie ein Urlaubsgeld (13. Gehalt) und ein Weihnachtsgeld (14. Gehalt). Diese beiden Sonderzahlungen unterliegen nach Paragraf 67 EStG einer eigenen, günstigeren Besteuerung. Der Ablauf ist immer gleich: Zuerst wird die Sozialversicherung von 17,07 Prozent abgezogen, dann ein Freibetrag von 620 Euro, und erst auf den verbleibenden Betrag werden die Sonderzahlungssteuersätze angewendet. Der erste Steuersatz beträgt 6 Prozent. Weil bei einem normalen Monatsgehalt als Sonderzahlung der gesamte Betrag in diesem Bereich liegt, bleibt netto deutlich mehr übrig als von einem laufenden Monatsgehalt.

Rechenbeispiel: Sonderzahlung 3.500 Euro brutto

Ein Angestellter erhält ein Urlaubsgeld von 3.500 Euro brutto. Zuerst wird die Sozialversicherung berechnet: 3.500 mal 17,07 Prozent ergibt 597,45 Euro. Von den verbleibenden 2.902,55 Euro wird der Freibetrag von 620 Euro abgezogen, sodass 2.282,55 Euro steuerpflichtig sind. Diese 2.282,55 Euro liegen vollständig im 6-Prozent-Bereich, die Steuer beträgt also 136,95 Euro. Netto erhält der Angestellte 3.500 minus 597,45 minus 136,95, das sind rund 2.765,60 Euro. Ein normales Monatsbrutto von 3.500 Euro würde nach Sozialversicherung und progressiver Lohnsteuer nur rund 2.450 Euro netto ergeben. Die Differenz von etwa 315 Euro zeigt den Steuervorteil der Sonderzahlungsregelung.

Der Unterschied zur laufenden Lohnsteuer

Laufende Monatsbezüge unterliegen dem progressiven Tarif nach Paragraf 33 EStG, dessen Spitzensatz bei 55 Prozent liegt. Sonderzahlungen werden dagegen mit fixen Sätzen ab 6 Prozent belastet. Für jemanden mit einem Jahreseinkommen von rund 50.000 Euro liegt der Grenzsteuersatz auf das laufende Gehalt bereits bei 40 Prozent. Würde das Weihnachtsgeld genauso besteuert wie ein normaler Monatsbezug, würde fast die Hälfte an den Staat gehen. Die begünstigte Besteuerung reduziert diese Last erheblich, solange die Sonderzahlung innerhalb des Jahressechstels bleibt.

Jahressechstel-Grenze und höhere Sätze

Die 6-Prozent-Besteuerung gilt nur bis zur Jahressechstel-Grenze. Das Jahressechstel ergibt sich aus einem Sechstel der laufenden Jahresbezüge. Wer 3.500 Euro im Monat verdient und zwei Sonderzahlungen erhält, hat ein Jahressechstel von 3.500 mal 12 geteilt durch 6, also 7.000 Euro. Solange die einzelne Sonderzahlung unter dieser Grenze bleibt, greift durchgehend der 6-Prozent-Satz. Übersteigen die Sonderzahlungen das Jahressechstel, steigt der Satz stufenweise auf 27 Prozent, 35,75 Prozent und schließlich 50 Prozent. Das betrifft vor allem außerordentliche Boni oder Abfertigungen, die über das normale 13. und 14. Gehalt hinausgehen.

Frequently asked questions

Warum werden Sonderzahlungen nur mit 6 Prozent besteuert?
Das österreichische Einkommensteuergesetz (Paragraf 67 EStG) sieht für das 13. und 14. Gehalt eine begünstigte Besteuerung vor. Nach Abzug der Sozialversicherung und eines Freibetrags von 620 Euro wird der verbleibende Betrag bis zur Jahressechstel-Grenze mit einem fixen Satz von 6 Prozent versteuert, statt mit dem progressiven Lohnsteuertarif. Das soll Mitarbeiter und Unternehmen anreizen, Sonderzahlungen in Form des 13. und 14. Gehalts auszubezahlen.
Was ist der Freibetrag von 620 Euro bei Sonderzahlungen?
Der gesetzliche Freibetrag von 620 Euro gemäß Paragraf 67 EStG wird von der Bemessungsgrundlage der Sonderzahlung abgezogen, bevor die Steuer berechnet wird. Das bedeutet: Von einer Sonderzahlung von 3.500 Euro werden zuerst 597,45 Euro SV abgezogen, dann 620 Euro Freibetrag. Erst auf den Rest werden die 6 Prozent Steuer angewendet. Der Freibetrag gilt pro Sonderzahlung, also sowohl für das Urlaubsgeld als auch für das Weihnachtsgeld.
Was ist die Jahressechstel-Grenze?
Die begünstigte Besteuerung mit 6 Prozent gilt nur bis zur Jahressechstel-Grenze. Das Jahressechstel ist ein Sechstel der laufenden Jahresbezüge. Liegt eine Sonderzahlung darüber, wird nur der Teil bis zur Grenze mit 6 Prozent besteuert. Dieser Rechner geht davon aus, dass die eingegebene Sonderzahlung innerhalb des Jahressechstels liegt, was bei einem einzelnen Monatsbrutto als Sonderzahlung in der Regel zutrifft.
Ab wann gelten höhere Steuersätze bei Sonderzahlungen?
Oberhalb der 6-Prozent-Zone steigen die Sätze stufenweise. Nach Abzug von SV und Freibetrag gilt: bis 24.380 Euro 6 Prozent, der nächste Abschnitt bis 49.380 Euro wird mit 27 Prozent besteuert, der Abschnitt bis 82.713 Euro mit 35,75 Prozent, und alles darüber mit 50 Prozent. Für die meisten Angestellten mit einem Monatsbrutto bis etwa 25.000 Euro bleibt die gesamte Sonderzahlung im 6-Prozent-Bereich.

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Sources

  1. Beguenstigte Besteuerung der Sonderzahlungen 2025 (Jahressechstel, 6 Prozent), Wirtschaftskammer Oesterreich (WKO)
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