Das 13. und 14. Gehalt werden in Österreich begünstigt besteuert. Geben Sie den Bruttobetrag ein und sehen Sie sofort, wie viel netto ausbezahlt wird.
Netto-Sonderzahlung
—
Sozialversicherung (17,07 %)
—
Steuer (6 % nach Freibetrag)
—
Freibetrag
—
Steuerpflichtige Basis
—
Ihre Aufschlüsselung
Aktualisiert sich live| Position | Betrag |
|---|
Wie die begünstigte Besteuerung funktioniert
In Österreich erhalten Angestellte in der Regel vierzehn Gehälter pro Jahr: zwölf laufende Monatsbezüge sowie ein Urlaubsgeld (13. Gehalt) und ein Weihnachtsgeld (14. Gehalt). Diese beiden Sonderzahlungen unterliegen nach Paragraf 67 EStG einer eigenen, günstigeren Besteuerung. Der Ablauf ist immer gleich: Zuerst wird die Sozialversicherung von 17,07 Prozent abgezogen, dann ein Freibetrag von 620 Euro, und erst auf den verbleibenden Betrag werden die Sonderzahlungssteuersätze angewendet. Der erste Steuersatz beträgt 6 Prozent. Weil bei einem normalen Monatsgehalt als Sonderzahlung der gesamte Betrag in diesem Bereich liegt, bleibt netto deutlich mehr übrig als von einem laufenden Monatsgehalt.
Rechenbeispiel: Sonderzahlung 3.500 Euro brutto
Ein Angestellter erhält ein Urlaubsgeld von 3.500 Euro brutto. Zuerst wird die Sozialversicherung berechnet: 3.500 mal 17,07 Prozent ergibt 597,45 Euro. Von den verbleibenden 2.902,55 Euro wird der Freibetrag von 620 Euro abgezogen, sodass 2.282,55 Euro steuerpflichtig sind. Diese 2.282,55 Euro liegen vollständig im 6-Prozent-Bereich, die Steuer beträgt also 136,95 Euro. Netto erhält der Angestellte 3.500 minus 597,45 minus 136,95, das sind rund 2.765,60 Euro. Ein normales Monatsbrutto von 3.500 Euro würde nach Sozialversicherung und progressiver Lohnsteuer nur rund 2.450 Euro netto ergeben. Die Differenz von etwa 315 Euro zeigt den Steuervorteil der Sonderzahlungsregelung.
Der Unterschied zur laufenden Lohnsteuer
Laufende Monatsbezüge unterliegen dem progressiven Tarif nach Paragraf 33 EStG, dessen Spitzensatz bei 55 Prozent liegt. Sonderzahlungen werden dagegen mit fixen Sätzen ab 6 Prozent belastet. Für jemanden mit einem Jahreseinkommen von rund 50.000 Euro liegt der Grenzsteuersatz auf das laufende Gehalt bereits bei 40 Prozent. Würde das Weihnachtsgeld genauso besteuert wie ein normaler Monatsbezug, würde fast die Hälfte an den Staat gehen. Die begünstigte Besteuerung reduziert diese Last erheblich, solange die Sonderzahlung innerhalb des Jahressechstels bleibt.
Jahressechstel-Grenze und höhere Sätze
Die 6-Prozent-Besteuerung gilt nur bis zur Jahressechstel-Grenze. Das Jahressechstel ergibt sich aus einem Sechstel der laufenden Jahresbezüge. Wer 3.500 Euro im Monat verdient und zwei Sonderzahlungen erhält, hat ein Jahressechstel von 3.500 mal 12 geteilt durch 6, also 7.000 Euro. Solange die einzelne Sonderzahlung unter dieser Grenze bleibt, greift durchgehend der 6-Prozent-Satz. Übersteigen die Sonderzahlungen das Jahressechstel, steigt der Satz stufenweise auf 27 Prozent, 35,75 Prozent und schließlich 50 Prozent. Das betrifft vor allem außerordentliche Boni oder Abfertigungen, die über das normale 13. und 14. Gehalt hinausgehen.