Körperschaftsteuer 2025 für GmbH und FlexKap: 23 Prozent auf den Gewinn, Mindest-KÖSt 500 Euro auch bei Verlust.
Gewinn nach Steuer
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Körperschaftsteuer
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Mindest-KÖSt greift?
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KESt auf Ausschüttung
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Wie die Körperschaftsteuer in Österreich funktioniert
Kapitalgesellschaften (GmbH, FlexKap, AG) zahlen in Österreich keine Einkommensteuer, sondern Körperschaftsteuer. Der Steuersatz beträgt seit 2024 einheitlich 23 Prozent auf den steuerlichen Gewinn. Grundlage ist der Gewinn nach dem Unternehmensgesetzbuch, bereinigt um steuerliche Zu- und Abrechnungen. Verlustvorträge können in späteren Jahren mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden, was dieser Rechner vereinfacht nicht abbildet.
Rechenbeispiel: 100.000 Euro Gewinn
Eine GmbH erzielt 2025 einen Gewinn von 100.000 Euro. Die Körperschaftsteuer berechnet sich mit 23 Prozent: 100.000 mal 0,23 ergibt 23.000 Euro KÖSt. Der Gewinn nach Steuer beträgt 77.000 Euro. Wird dieser vollständig an die Gesellschafter ausgeschüttet, fallen zusätzlich 27,5 Prozent KESt an: 77.000 mal 0,275 ergibt 21.175 Euro. Beim Gesellschafter kommen 55.825 Euro an, die Gesamtsteuerbelastung beträgt 44.175 Euro, also 44,2 Prozent des ursprünglichen Gewinns. Bei einem Verlust oder einem Gewinn unter 2.174 Euro greift die Mindest-KÖSt von 500 Euro pro Jahr, die später anrechenbar ist.
Mindest-KÖSt: Steuer auch ohne Gewinn
Selbst wenn eine GmbH oder FlexKap im laufenden Jahr keinen Gewinn erzielt oder einen Verlust ausweist, schuldet sie dem Finanzamt mindestens 500 Euro Körperschaftsteuer pro Jahr. Diese Mindest-KÖSt ist keine verlorene Ausgabe, sondern eine Vorauszahlung: Sie wird auf die Steuerschuld in Gewinnjahren angerechnet, solange die Anrechnung möglich ist. Für die AG beträgt die Mindest-KÖSt 3.500 Euro pro Jahr, für die GmbH und die seit 2024 mögliche FlexKap je 500 Euro.
GmbH oder Einzelunternehmen: Was ist günstiger?
Die GmbH ist steuerlich attraktiv, wenn Gewinne langfristig im Unternehmen bleiben. Der KÖSt-Satz von 23 Prozent ist niedriger als der Einkommensteuerspitzensatz von 50 Prozent. Wer jedoch den gesamten Gewinn für den eigenen Lebensunterhalt entnehmen muss, zahlt durch die Kombination aus KÖSt und KESt rund 44,2 Prozent, was nur leicht unter dem oberen Einkommensteuertarif liegt. Zusätzlich entstehen für die GmbH laufende Kosten: Buchführungspflicht, Jahresabschluss, Notar für Gründung und Satzungsänderungen sowie Mindest-Stammkapital von 10.000 Euro.