GSVG-Sozialversicherungsbeitraege 2025 fuer Selbststaendige und Gewerbetreibende in Oesterreich: Krankenversicherung, Pensionsversicherung, AK-Umlage und Unfallversicherung auf einen Blick.
Gesamte GSVG-Beitraege (EUR/Jahr)
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Krankenversicherung (KV)
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Pensionsversicherung (PV)
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AK-Umlage
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Unfallversicherung (UV)
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Ihre Aufschlüsselung
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Das GSVG und seine Beitragsarten 2025
Das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz (GSVG) regelt die Pflichtversicherung fuer Selbststaendige, Gewerbetreibende und neue Selbststaendige in Oesterreich. Die Beitraege setzen sich aus vier Komponenten zusammen: Krankenversicherung (7,65 Prozent), Pensionsversicherung (18,5 Prozent), AK-Umlage (0,5 Prozent) und einer pauschalen Unfallversicherung von 121,32 Euro pro Jahr. Die drei prozentualen Anteile werden auf die Beitragsgrundlage angewendet, die zwischen dem gesetzlichen Minimum von 6.613,20 Euro und dem Maximum von 75.240 Euro liegt.
Vorlaeutige und endgueltige Beitragsgrundlage
Die SVS (Sozialversicherungsanstalt der Selbststaendigen) verrechnet Beitraege quartalsweise vorlaeutig auf Basis des letzten rechtskraeftigen Einkommensteuerbescheids. Sobald der aktuelle Bescheid vorliegt, erfolgt die endgueltige Nachverrechnung. Wer im Vorjahr wenig verdient hat, aber heuer deutlich mehr, kann mit einer empfindlichen Nachzahlung rechnen. Umgekehrt gibt es eine Gutschrift, wenn der tatsaechliche Gewinn niedriger war als erwartet. Eine freiwillige Erhoehung der vorlaeutigen Beitraege ist moeglich und empfehlenswert, wenn der laufende Gewinn den Vorjahreswert wesentlich uebersteigt.
Mindestbeitragsgrundlage fuer Berufseinsteiger
Wer eine neue selbststaendige Taetigkeit beginnt, hat in den ersten drei Kalenderjahren noch keinen Einkommensteuerbescheid, auf dessen Basis die vorlaeutige Einstufung erfolgen koennte. Deshalb gilt in diesem Zeitraum die Mindestbeitragsgrundlage von 551,10 Euro pro Monat, also 6.613,20 Euro pro Jahr, fuer die vorlaeutige Berechnung. Die endgueltige Einstufung nach Vorliegen des ersten Bescheids kann zu einer spuerbaren Nachzahlung fuehren, wenn der tatsaechliche Gewinn deutlich ueber der Mindestgrundlage liegt. Es empfiehlt sich, diese Differenz monatlich zurueckzulegen.
GSVG-Beitraege und Einkommensteuer kombinieren
Die GSVG-Beitraege sind als Pflichtbeitraege nach Paragraf 4 Abs. 4 Z 1 EStG zur Gaenze als Betriebsausgabe absetzbar und mindern damit den zu versteuernden Gewinn. Das bedeutet: Wer 40.000 Euro Gewinn erzielt und rund 10.000 Euro GSVG-Beitraege zahlt, versteuert nur noch rund 30.000 Euro. Dieser Entlastungseffekt ist gerade bei hoeheren Einkommensstufen erheblich. Fuer eine vollstaendige Steuer- und Abgabenberechnung empfiehlt es sich, die ausgewiesenen GSVG-Beitraege in den Einkommensteuer-Rechner zu uebertragen und den reduzierten Gewinn als zu versteuerndes Einkommen einzugeben.