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SV Selbststaendige Rechner Oesterreich 2025

Berechnen Sie die GSVG-Sozialversicherungsbeitraege 2025 fuer Selbststaendige in Oesterreich. Vorlaeutige und endgueltige Beitragsgrundlage, KV und PV.

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GSVG-Sozialversicherungsbeitraege 2025 fuer Selbststaendige und Gewerbetreibende in Oesterreich: Krankenversicherung, Pensionsversicherung, AK-Umlage und Unfallversicherung auf einen Blick.

Hinweis: In den ersten drei Jahren gilt fuer die vorlaeutige Beitragsgrundlage die gesetzliche Mindestbeitragsgrundlage von 6.613,20 Euro unabhaengig vom Vorjahreseinkommen. Die endgueltige Beitragsgrundlage richtet sich immer nach dem tatsaechlichen Jahresgewinn.

Gesamte GSVG-Beitraege (EUR/Jahr)

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Krankenversicherung (KV)

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Pensionsversicherung (PV)

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AK-Umlage

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Unfallversicherung (UV)

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Das GSVG und seine Beitragsarten 2025

Das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz (GSVG) regelt die Pflichtversicherung fuer Selbststaendige, Gewerbetreibende und neue Selbststaendige in Oesterreich. Die Beitraege setzen sich aus vier Komponenten zusammen: Krankenversicherung (7,65 Prozent), Pensionsversicherung (18,5 Prozent), AK-Umlage (0,5 Prozent) und einer pauschalen Unfallversicherung von 121,32 Euro pro Jahr. Die drei prozentualen Anteile werden auf die Beitragsgrundlage angewendet, die zwischen dem gesetzlichen Minimum von 6.613,20 Euro und dem Maximum von 75.240 Euro liegt.

Vorlaeutige und endgueltige Beitragsgrundlage

Die SVS (Sozialversicherungsanstalt der Selbststaendigen) verrechnet Beitraege quartalsweise vorlaeutig auf Basis des letzten rechtskraeftigen Einkommensteuerbescheids. Sobald der aktuelle Bescheid vorliegt, erfolgt die endgueltige Nachverrechnung. Wer im Vorjahr wenig verdient hat, aber heuer deutlich mehr, kann mit einer empfindlichen Nachzahlung rechnen. Umgekehrt gibt es eine Gutschrift, wenn der tatsaechliche Gewinn niedriger war als erwartet. Eine freiwillige Erhoehung der vorlaeutigen Beitraege ist moeglich und empfehlenswert, wenn der laufende Gewinn den Vorjahreswert wesentlich uebersteigt.

Mindestbeitragsgrundlage fuer Berufseinsteiger

Wer eine neue selbststaendige Taetigkeit beginnt, hat in den ersten drei Kalenderjahren noch keinen Einkommensteuerbescheid, auf dessen Basis die vorlaeutige Einstufung erfolgen koennte. Deshalb gilt in diesem Zeitraum die Mindestbeitragsgrundlage von 551,10 Euro pro Monat, also 6.613,20 Euro pro Jahr, fuer die vorlaeutige Berechnung. Die endgueltige Einstufung nach Vorliegen des ersten Bescheids kann zu einer spuerbaren Nachzahlung fuehren, wenn der tatsaechliche Gewinn deutlich ueber der Mindestgrundlage liegt. Es empfiehlt sich, diese Differenz monatlich zurueckzulegen.

GSVG-Beitraege und Einkommensteuer kombinieren

Die GSVG-Beitraege sind als Pflichtbeitraege nach Paragraf 4 Abs. 4 Z 1 EStG zur Gaenze als Betriebsausgabe absetzbar und mindern damit den zu versteuernden Gewinn. Das bedeutet: Wer 40.000 Euro Gewinn erzielt und rund 10.000 Euro GSVG-Beitraege zahlt, versteuert nur noch rund 30.000 Euro. Dieser Entlastungseffekt ist gerade bei hoeheren Einkommensstufen erheblich. Fuer eine vollstaendige Steuer- und Abgabenberechnung empfiehlt es sich, die ausgewiesenen GSVG-Beitraege in den Einkommensteuer-Rechner zu uebertragen und den reduzierten Gewinn als zu versteuerndes Einkommen einzugeben.

Frequently asked questions

Wie hoch sind die GSVG-Beitraege 2025 fuer Selbststaendige?
Selbststaendige und Gewerbetreibende zahlen nach dem GSVG 2025 folgende Saetze auf die Beitragsgrundlage: Krankenversicherung 7,65 Prozent, Pensionsversicherung 18,5 Prozent und AK-Umlage 0,5 Prozent. Dazu kommt eine pauschale Unfallversicherung von 121,32 Euro pro Jahr. In Summe ergibt das rund 26,65 Prozent auf die Beitragsgrundlage zuzueglich der UV-Pauschale.
Was ist die Beitragsgrundlage nach GSVG?
Die Beitragsgrundlage nach GSVG entspricht dem Jahresgewinn aus der selbststaendigen oder gewerblichen Taetigkeit, mindestens jedoch 6.613,20 Euro und hoechstens 75.240 Euro pro Jahr (Werte 2025). Liegt der tatsaechliche Gewinn unter der Mindestbeitragsgrundlage, werden die Beitraege trotzdem auf Basis des Mindestbetrags berechnet. In den ersten drei Jahren einer neuen selbststaendigen Taetigkeit gilt fuer Einsteiger ebenfalls die Mindestbeitragsgrundlage fuer die vorlaeutige Einstufung.
Was ist der Unterschied zwischen vorlaeutiger und endgueltiger Beitragsgrundlage?
Im laufenden Jahr werden die Beitraege vorlaeutig auf Basis des Vorjahresgewinns (oder der Mindestbeitragsgrundlage fuer Neueinsteiger) bemessen. Nach Vorliegen des Einkommensteuerbescheids erfolgt die endgueltige Einstufung auf Basis des tatsaechlichen Jahresgewinns. Ergibt sich eine Differenz, wird diese nachverrechnet oder erstattet. Dieser Rechner zeigt beide Groessen nebeneinander.
Kann ich die GSVG-Beitraege als Betriebsausgabe absetzen?
Ja. Die Haelfte der GSVG-Beitraege gilt als Betriebsausgabe und mindert damit den Gewinn, der wiederum die Beitragsgrundlage fuer das Folgejahr bildet. In der Einkommensteuererklaerung koennen Selbststaendige die tatsaechlich gezahlten GSVG-Beitraege als Pflichtbeitraege gemaess Paragraf 4 Abs. 4 Z 1 EStG absetzen. Dieser Rechner beruecksichtigt diesen Kreislauf nicht, da er eine vereinfachte Ersteinschaetzung liefern soll.

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