Tragen Sie Ihre Homeoffice-Tage, Arbeitsmittel und Internet-Kosten ein und sehen Sie sofort, wie viel Steuer Sie 2025 durch den Heimarbeitsabzug sparen koennen.
Homeoffice Steuerersparnis (EUR/Jahr)
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Homeoffice-Pauschale
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Arbeitsmittel-Abzug
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Internet-Abzug
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Gesamtabzug
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Ihre Aufschluesselung
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Homeoffice-Pauschale 2025: EUR 3 pro Tag, maximal EUR 300
Seit 2021 koennen Arbeitnehmer in Oesterreich fuer jeden Tag im Homeoffice EUR 3 als Werbungskosten geltend machen. 2025 gilt die Regelung fuer maximal 100 Arbeitstage pro Jahr, was einem Hoechstbetrag von EUR 300 entspricht. Die Pauschale ist dauerhaft in Paragraf 16 Abs. 1 Z 7a EStG verankert und setzt voraus, dass die Arbeit tatsaechlich zu Hause stattfindet. Ein steuerfreier Arbeitgeber-Zuschuss kuerzt die abzugsfaehige Pauschale entsprechend.
Ergonomische Arbeitsmittel als Werbungskosten absetzen
Tastaturen, Monitore, ergonomische Bueromoebel und andere Arbeitsmittel, die beruflich genutzt werden, sind in voller Hoehe als Werbungskosten abzugsfaehig. Bei Geraeten, die sowohl privat als auch beruflich genutzt werden, ist nur der berufliche Anteil ansetzbar. Das Finanzamt erkennt typischerweise einen beruflichen Anteil von 40 bis 60 Prozent an, sofern die Nutzung plausibel dargestellt wird. Kaufbelege sollten mindestens sieben Jahre aufbewahrt werden.
Internet-Kosten anteilig abziehen
Die Kosten fuer den Internetzugang koennen nach dem Anteil der beruflichen Nutzung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Wer den Anschluss zu 50 Prozent beruflich nutzt, kann 50 Prozent der Jahresrechnung absetzen. Eine pauschale Aufteilung von 50 Prozent ist bei gemischter Nutzung haeufig anerkannt. Wer einen hoeheren beruflichen Anteil geltend macht, sollte diesen durch Aufzeichnungen oder Nachweise belegen koennen, zum Beispiel durch Verweis auf die Art der Taetigkeit und den Umfang der Heimarbeit.
Steuerersparnis durch den Grenzsteuersatz bestimmt
Wie viel Steuer jeder Euro Homeoffice-Abzug spart, haengt vom persoenlichen Grenzsteuersatz ab. Wer ein zu versteuerndes Einkommen zwischen EUR 35.836 und EUR 69.166 hat, liegt im 40-Prozent-Steuersatz. Bei einem Gesamtabzug von EUR 730 aus Homeoffice-Pauschale, Arbeitsmitteln und Internet ergibt sich eine Steuerersparnis von EUR 292. Es lohnt sich daher, alle Belege zu sammeln und eine Arbeitnehmerveranlagung ueber FinanzOnline einzureichen, die in Oesterreich kostenlos und innerhalb von fuenf Jahren rueckwirkend moeglich ist.