Ermitteln Sie Ihre voraussichtliche Steuerrueckerstattung beim Jahresausgleich 2025. Geben Sie Ihr Jahresbrutto, Werbungskosten, Sonderausgaben und die einbehaltene Lohnsteuer ein. Der Rechner ermittelt die neue Steuerschuld und zeigt Gutschrift oder Nachzahlung.
Steuerrueckerstattung (EUR)
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Einbehaltene Lohnsteuer
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Neue Steuerschuld
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Werbungskosten-Abzug
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SV-Jahresbetrag
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Ihre Aufschluesselung
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Was ist der Jahresausgleich in Oesterreich?
Der Jahresausgleich, offiziell Arbeitnehmerveranlagung, ermoeglicht es Arbeitnehmern, zu viel bezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurueckzufordern. Der Arbeitgeber berechnet die Lohnsteuer monatlich auf Basis des laufenden Gehalts. Da er Werbungskosten, Sonderausgaben und bestimmte Freibetraege nicht kennt, wird haeufig mehr Steuer einbehalten als nach dem tatsaechlichen Jahreseinkommen geschuldet wird. Die Veranlagung gleicht diese Differenz aus.
Wie wird die neue Steuerschuld berechnet?
Die Finanzverwaltung ermittelt das zu versteuernde Einkommen, indem vom Jahresbrutto die Sozialversicherungsbeitraege, das Werbungskostenpauschale von 132 Euro sowie hoehere tatsaechliche Werbungskosten und Sonderausgaben abgezogen werden. Auf diesen Betrag wird der progressive Einkommensteuertarif nach Paragraf 33 EStG angewendet, anschliessend werden Absetzbetraege wie der Verkehrsabsetzbetrag von 487 Euro abgezogen. Das Ergebnis ist die geschuldete Lohnsteuer fuer das Gesamtjahr.
Wann ergibt sich eine Gutschrift, wann eine Nachzahlung?
Ist die neu berechnete Steuerschuld geringer als die bereits einbehaltene Lohnsteuer, ergibt sich eine Gutschrift, die das Finanzamt nach Bearbeitung ueberweist. Bei mehreren Dienstgebern oder sonstigen Einkunften kann die tatsa chlich geschuldete Steuer hoher sein als die einbehaltene, was zu einer Nachzahlung fuehrt. Der Rechner zeigt beide Szenarien an und kennzeichnet das Ergebnis entsprechend.
Tipps fuer eine hoehere Rueckerstattung
Sammeln Sie alle Belege fuer berufliche Ausgaben: Arbeitsmittel, Fachliteratur, Fortbildungskosten und anteilige Heimarbeitskosten koennen die Bemessungsgrundlage deutlich senken. Kirchenbeitrag, freiwillige Versicherungen und Spendenquittungen gehoeren ebenfalls in die Veranlagung. Die elektronische Einreichung ueber FinanzOnline ist kostenlos, einfach und beschleunigt die Bearbeitung durch das Finanzamt erheblich.