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Pendlerpauschale-Rechner Oesterreich 2025

Berechnen Sie Ihre Pendlerpauschale 2025 in Oesterreich. Kleine und grosse Pendlerpauschale, Pendlereuro und Steuerersparnis beim taeglichen Arbeitsweg.

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Berechnen Sie Ihre jaehrliche Steuerersparnis durch Pendlerpauschale und Pendlereuro 2025 nach Paragraf 16 EStG. Geben Sie Ihre Arbeitswegdistanz und das Bruttoeinkommen ein.

Hinweis: Die Berechnung gilt fuer Arbeitnehmer nach Paragraf 16 EStG 2025. Pendlerpauschale und Pendlereuro setzen eine regelmaessige Fahrt zum Arbeitsort voraus.

Gesamte Steuerersparnis (EUR/Jahr)

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Pendlerpauschale (EUR/Jahr)

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Pendlereuro (Absetzbetrag)

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Steuerersparnis aus Pauschale

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Gesamte Jahresersparnis

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Pendlerpauschale 2025: Kleine und grosse Pauschale nach Paragraf 16 EStG

Die Pendlerpauschale ist ein Werbungskostenabzug fuer Arbeitnehmer in Oesterreich, der den Aufwand fuer den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstaette abgilt. Sie wird vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen und mindert damit die Bemessungsgrundlage fuer die Lohnsteuer. Fuer 2025 gelten unveraenderte Stufen: Die kleine Pauschale beginnt ab 20 km (372 Euro), die grosse bereits ab 2 km (372 Euro), jeweils bis zu einem Maximum von 3.672 Euro bei ueber 60 km ohne OeV-Verbindung.

Der Pendlereuro: Direkter Absetzbetrag unabhaengig vom Einkommen

Neben der Pendlerpauschale gibt es den Pendlereuro als eigenen Steuerabsetzbetrag nach Paragraf 33 Abs. 5 EStG. Er betraegt 2 Euro pro Kilometer der einfachen Wegstrecke und wird direkt von der Steuerschuld abgezogen. Das bedeutet: Wer 40 km zur Arbeit faehrt, erhaelt einen Absetzbetrag von 80 Euro im Jahr, unabhaengig vom persoenlichen Grenzsteuersatz. Dieser Betrag kommt zus aetzlich zur Steuerersparnis aus der Pauschale hinzu.

OeV-Zumutbarkeit entscheidet ueber die Hoehe der Pauschale

Ob die kleine oder grosse Pendlerpauschale gilt, haengt davon ab, ob die Nutzung oeffentlicher Verkehrsmittel zumutbar ist. Als unzumutbar gilt die OeV-Nutzung unter anderem, wenn die einfache Fahrzeit mit oeffentlichen Mitteln mehr als 90 Minuten betraegt oder keine regelmaessige Verbindung vorhanden ist. Die Unzumutbarkeit wird vom Arbeitgeber auf dem Formular L34 bestaetigt. Bei Teilzeitbeschaeftigungen oder weniger als vier Arbeitstagen pro Woche kommen anteilige Regelungen zur Anwendung.

Praktische Hinweise zur Beantragung und Jahresveranlagung

Die Pendlerpauschale kann entweder direkt beim Arbeitgeber ueber das Formular L34 beantragt werden, sodass sie monatlich bei der Lohnverrechnung beruecksichtigt wird, oder rueckwirkend fuer bis zu fuenf Jahre im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt geltend gemacht werden. Wer die Pauschale unterjahrig nicht beantragt hat, kann die volle jaehrliche Ersparnis mit der Veranlagung zurueckerhalten. Der Pendlerpauschalen-Rechner des BMF auf bmf.gv.at errechnet die korrekte Stufe anhand der genauen Adressdaten.

Frequently asked questions

Was ist der Unterschied zwischen kleiner und grosser Pendlerpauschale?
Die kleine Pendlerpauschale gilt, wenn die Benutzung von oeffentlichen Verkehrsmitteln zumutbar ist. Sie setzt erst ab einer einfachen Wegstrecke von 20 km ein. Die grosse Pendlerpauschale kommt zum Einsatz, wenn kein oeffentliches Verkehrsmittel zur Verfuegung steht oder dessen Nutzung unzumutbar ist. Sie beginnt bereits ab 2 km einfacher Wegstrecke und liegt auf jeder Stufe hoeher.
Was ist der Pendlereuro und wie wird er berechnet?
Der Pendlereuro ist ein direkter Steuerabsetzbetrag nach Paragraf 33 Abs. 5 EStG. Er betraegt 2 Euro pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke und Jahr. Bei 30 km einfacher Strecke sind das 60 Euro, die direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, unabhaengig vom Einkommen.
Wann ist die OeV-Nutzung unzumutbar?
Die Benutzung oeffentlicher Verkehrsmittel gilt als unzumutbar, wenn fuer die einfache Wegstrecke mehr als 90 Minuten Fahrzeit benoetigt werden oder keine regelmaessige Verbindung besteht. Auch bei Schichtarbeit mit fruehen oder spaeten Zeiten ausserhalb des oeffentlichen Fahrplans kann Unzumutbarkeit vorliegen. Der Arbeitgeber bestaetigt die Unzumutbarkeit auf dem Formular L34.
Muss ich die Pendlerpauschale selbst beantragen?
Die Pendlerpauschale wird beim Arbeitgeber ueber das Formular L34 beantragt. Der Arbeitgeber beruecksichtigt sie dann monatlich bei der Lohnabrechnung. Alternativ kann sie bei der jaehrlichen Arbeitnehmerveranlagung (AV) beim Finanzamt geltend gemacht werden, wenn man sie unterjahrig nicht beantragt hat.

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