Berechnen Sie Ihre jaehrliche Steuerersparnis durch Pendlerpauschale und Pendlereuro 2025 nach Paragraf 16 EStG. Geben Sie Ihre Arbeitswegdistanz und das Bruttoeinkommen ein.
Gesamte Steuerersparnis (EUR/Jahr)
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Pendlerpauschale (EUR/Jahr)
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Pendlereuro (Absetzbetrag)
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Steuerersparnis aus Pauschale
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Gesamte Jahresersparnis
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Ihre Aufschlüsselung
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Pendlerpauschale 2025: Kleine und grosse Pauschale nach Paragraf 16 EStG
Die Pendlerpauschale ist ein Werbungskostenabzug fuer Arbeitnehmer in Oesterreich, der den Aufwand fuer den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstaette abgilt. Sie wird vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen und mindert damit die Bemessungsgrundlage fuer die Lohnsteuer. Fuer 2025 gelten unveraenderte Stufen: Die kleine Pauschale beginnt ab 20 km (372 Euro), die grosse bereits ab 2 km (372 Euro), jeweils bis zu einem Maximum von 3.672 Euro bei ueber 60 km ohne OeV-Verbindung.
Der Pendlereuro: Direkter Absetzbetrag unabhaengig vom Einkommen
Neben der Pendlerpauschale gibt es den Pendlereuro als eigenen Steuerabsetzbetrag nach Paragraf 33 Abs. 5 EStG. Er betraegt 2 Euro pro Kilometer der einfachen Wegstrecke und wird direkt von der Steuerschuld abgezogen. Das bedeutet: Wer 40 km zur Arbeit faehrt, erhaelt einen Absetzbetrag von 80 Euro im Jahr, unabhaengig vom persoenlichen Grenzsteuersatz. Dieser Betrag kommt zus aetzlich zur Steuerersparnis aus der Pauschale hinzu.
OeV-Zumutbarkeit entscheidet ueber die Hoehe der Pauschale
Ob die kleine oder grosse Pendlerpauschale gilt, haengt davon ab, ob die Nutzung oeffentlicher Verkehrsmittel zumutbar ist. Als unzumutbar gilt die OeV-Nutzung unter anderem, wenn die einfache Fahrzeit mit oeffentlichen Mitteln mehr als 90 Minuten betraegt oder keine regelmaessige Verbindung vorhanden ist. Die Unzumutbarkeit wird vom Arbeitgeber auf dem Formular L34 bestaetigt. Bei Teilzeitbeschaeftigungen oder weniger als vier Arbeitstagen pro Woche kommen anteilige Regelungen zur Anwendung.
Praktische Hinweise zur Beantragung und Jahresveranlagung
Die Pendlerpauschale kann entweder direkt beim Arbeitgeber ueber das Formular L34 beantragt werden, sodass sie monatlich bei der Lohnverrechnung beruecksichtigt wird, oder rueckwirkend fuer bis zu fuenf Jahre im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt geltend gemacht werden. Wer die Pauschale unterjahrig nicht beantragt hat, kann die volle jaehrliche Ersparnis mit der Veranlagung zurueckerhalten. Der Pendlerpauschalen-Rechner des BMF auf bmf.gv.at errechnet die korrekte Stufe anhand der genauen Adressdaten.